Anlage

 

Abänderungen

zum Entwurf des Bundesfinanzgesetzes 2019 in 14 der Beilagen

 

1. In Artikel I lauten die Schlusssummen wie folgt:

 

 

„Allgemeine Gebarung

Geldfluss aus der Finanzierungstätigkeit

 

(Beträge in Millionen Euro)

Auszahlungen

79 174,026

96 568,487

Einzahlungen

79 688,743

96 053,770

Nettofinanzierungbedarf

- 514,717

 

Finanzierungsüberschuss

 

- 514,717“

2. In der Anlage I des im Titel bezeichneten Gesetzentwurfes sind in der Untergliederung 02 – Bundesgesetzgebung die Beträge folgender Detailbudgets wie folgt zu ändern:

 

 

 

 

abzuändern

Detailbudget

Mittelverwendungs-/Aufbringungsgruppe

 

von

um

auf

 

 

 

Millionen Euro

02.01.01

Auszahlungen aus der operativen Verwaltungstätigkeit

 

44,619

0,4

45,019

02.01.01

Betrieblicher Sachaufwand

 

44,621

0,4

45,021

 

 

 

 

 

 

02.01.04

Auszahlungen aus der operativen Verwaltungstätigkeit

 

76,635

5,352

81,987

02.01.04

Betrieblicher Sachaufwand

 

40,399

5,352

45,751

 

 

 

 

 

 

02.01.06

Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit

 

82,838

20,686

103,524

3. Die Betragsänderungen sind auch im entsprechenden Globalbudget, in der Übersicht Globalbudgets (Seiten 15f.) sowie bei den von den Änderungen jeweils betroffenen Summenbeträgen der Anlagen I, I.a, I.b, I.d und I.e zu berücksichtigen.

4. Das im Personalplan 2019 enthaltene Planstellenverzeichnis für Bundesbedienstete in der Bundesverwaltung (Planstellenverzeichnis 1a) erhält für die Untergliederung 02 Bundesgesetzgebung nachstehende Fassung:


 

P E R S O N A L P L A N   2 0 1 9

Planstellenverzeichnis für Bundesbedienstete in der Bundesverwaltung

(Planstellenverzeichnis 1a)

Übersicht Parlamentsdirektion

172.305,000175.418,000175,418,000450,000444,000

 

Untergliederung 02 Bundesgesetzgebung

(Gesamtübersicht)

 

444,000450,000175.418,000175,418,000172.305,000

 

*) In den ausgewiesenen PCP sämtlicher Besoldungsgruppen-Bereiche und den dazugehörigen Summen sind die PCP aller Nicht-Pool-Planstellen sowie alle PCP-Limits der einzelnen Pools enthalten.

Von den Planstellen für das Finanzjahr 2019 dürfen 430 mit Beamtinnen und Beamten besetzt sein

(§ 44 Abs. 4 Z 3 BHG 2013).

 


 

P E R S O N A L P L A N   2 0 1 9

Planstellenverzeichnis für Bundesbedienstete in der Bundesverwaltung

(Planstellenverzeichnis 1a)

Untergliederung 02 Bundesgesetzgebung (Fortsetzung)

 

00056.863,00048,000

22,00012.386,000013.650,0000101,00015,000021.840,000

9,000

2.223,000

52.809,00052.809,000444,000

224,000172.305,000

 

*) In den ausgewiesenen PCP-Gesamtsummen (Planstellen-Spalten) sind die PCP aller Nicht-Pool-Planstellen sowie sämtliche PCP-Limits enthalten.


 

P E R S O N A L P L A N   2 0 1 9

Planstellenverzeichnis für Bundesbedienstete in der Bundesverwaltung

(Planstellenverzeichnis 1a)

 

Untergliederung 02 Bundesgesetzgebung (Fortsetzung)

 

 

*) In den ausgewiesenen PCP-Gesamtsummen (Planstellen-Spalten) sind die PCP aller Nicht-Pool-Planstellen sowie sämtliche PCP-Limits enthalten.

 

5. Die Änderungen im Personalplan sind auch in der Gesamtübersicht (Seite 599) sowie bei den Übersichten zum Personalplan zu berücksichtigen.

6. In der Anlage I der im Titel bezeichneten Regierungsvorlage sind in der Untergliederung 58 – Finanzierungen, Währungstauschverträge die Beträge folgender Detailbudgets wie folgt zu ändern:

 

 

 

 

abzuändern

Detailbudget

Mittelverwendungs-/Aufbringungsgruppe

 

von

um

auf

 

 

 

Millionen Euro

58.01.01.

Einzahlungen aus der

Aufnahme von

Finanzschulden

 

40.882,332

26,438

40.908,770

 

7. Die Betragsänderungen sind auch in den entsprechenden Globalbudgets sowie bei den von den Änderungen jeweils betroffenen Beträgen der Anlagen I, I.c, I.e und III zu berücksichtigen.