105 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVI. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Forschung, Innovation und Digitalisierung

über die Regierungsvorlage (68 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Austria Wirtschaftsservice-Gesetz, das Bundesgesetz über das Institute of Science and Technology – Austria, das Bundesgesetz betreffend die Akademie der Wissenschaften in Wien, das DUK-Gesetz 2004, das Fachhochschul-Studiengesetz, das Forschungs- und Technologieförderungsgesetz, das Forschungsorganisationsgesetz, das FTE-Nationalstiftungsgesetz, das Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 2014, das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz, das Innovationsstiftung-Bildung-Gesetz, das OeAD-Gesetz, das Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH-Errichtungsgesetz, das Privatuniversitätengesetz, das Studienförderungsgesetz 1992, das Tierversuchsgesetz 2012 und das Universitätsgesetz 2002 geändert werden (Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 – Wissenschaft und Forschung – WFDSAG 2018)

Der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf sieht die Anpassung materiengesetzlicher Rechtsvorschriften an die ab 25. Mai 2018 geltende Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) an. Um Verschlechterungen für den Wissenschafts- und Forschungsstandort Österreich zu vermeiden, dient der Gesetzentwurf in seinem Kernstück, einer Novelle zum FOG, der Gewährleistung datenschutzrechtlicher Rechtssicherheit durch Bestimmungen, die für wissenschaftliche beziehungsweise historische Forschungszwecke gelten sollen. Von den Öffnungsklauseln der DSGVO soll umfassend Gebrauch gemacht werden. Im Einzelnen sieht der Gesetzentwurf insbesondere die Schaffung der Voraussetzungen für Registerforschung, die Sicherstellung des Betriebs von Biobanken und anderen wissenschaftlichen Archiven, eine Entbürokratisierung von Projektgenehmigungen und Datenschutz-Folgenabschätzungen, einen Abbau von Hindernissen für innovative Technologien und Partnerschaften, Maßnahmen zur Optimierung des Einsatzes von Fördermitteln, eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für Wissens- und Technologietransfers sowie Klarstellungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten auf internationaler Ebene vor.

 

Der Ausschuss für Forschung, Innovation und Digitalisierung hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 16. April 2018 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin, der Abgeordneten Dr. Maria Theresia Niss, MBA, die Abgeordneten Eva-Maria Himmelbauer, BSc, Dr. Maria Theresia Niss, MBA, Dr. Josef Smolle, Philip Kucher, Mag. Dr. Sonja Hammerschmid, Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Claudia Gamon, MSc (WU), Stephanie Cox, BA, MMMag. Dr. Axel Kassegger, Walter Bacher und Mag. Peter Weidinger sowie der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung Dr. Heinz Faßmann.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: V, F, dagegen: S, N, P) beschlossen.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Forschung, Innovation und Digitalisierung somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (68 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2018 04 16

                   Dr. Maria Theresia Niss, MBA                                          Christian Hafenecker, MA

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann