Vorblatt

Ziel(e)

 

-       Verbesserung der Deutschförderung für außerordentliche SchülerInnen durch die Bildung von Deutschförderklassen und Deutschförderkursen

-       Zielgruppenspezifische und treffsichere Gestaltung der Deutschfördermaßnahmen

-       Festlegung der Deutsch-Kompetenz als Schulreifekriterium

-       Optimierung der Oberstufe

-       Sicherstellung der Erfüllung der Schulpflicht

 

Inhalt

 

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

 

-       Entwicklung von Lehrplänen für die Deutschförderklassen

-       Objektive und transparente Feststellung des außerordentlichen Status bzw. in weiterer Folge des Ausmaßes der Deutschförderung

-       Zwischenevaluierung der Neuen Oberstufe

-       Schaffung klarer Sanktionsmechanismen bei Schulpflichtverletzungen

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:

 

Durch die Einführung von Deutschförderklassen und Deutschförderkursen ergibt sich gegenüber den derzeit geführten Sprachstartgruppen und Sprachförderkursen kein Mehrbedarf.

 

Auswirkungen auf Kinder und Jugend:

Die Einführung von Deutschförderklassen und Deutschförderkursen erleichtert den Zugang zur Bildung für Kinder und Jugendliche mit Deutschförderbedarf.

 

In den weiteren Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.

 

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.

 

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Keine

 

Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Einrichtung von Deutschförderklassen und Deutschförderkursen

Änderung des Schulunterrichtsgesetzes und des Schulorganisationsgesetzes hinsichtlich der Neuen Oberstufe

Änderung des Schulpflichtgesetzes hinsichtlich der Vermeidung von Schulpflichtverletzungen

 

Einbringende Stelle:

Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

Vorhabensart:

Bundesgesetz

Laufendes Finanzjahr:

2018

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2018

 

 

Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag

 

Das Vorhaben trägt zur Maßnahme „Ausbau und qualitative Verbesserung von Maßnahmen zur Integration von Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund“ für das Wirkungsziel „Verbesserung der Chancen- und Geschlechtergerechtigkeit im Bildungswesen“ der Untergliederung 30 Bildung im Bundesvoranschlag des Jahres 2018 bei.

Das Vorhaben trägt dem Wirkungsziel „Verbesserung der Chancen- und Geschlechtergerechtigkeit im Bildungswesen“ der Untergliederung 30 Bildung im Bundesvoranschlag des Jahres 2018 bei.

 

Problemanalyse

 

Problemdefinition

- Ergebnisse der Bildungsstandards-Testungen sowie von internationalen Vergleichsstudien weisen aus, dass Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund bzw. mit anderen Erstsprachen als Deutsch schwächere Ergebnisse erzielen als Schülerinnen und Schüler mit Deutsch als Erstsprache. Um in weiterer Folge sicherzustellen, dass diese Kinder und Jugendlichen über ausreichende Kompetenzen in den Schlüsselkompetenzen Lesen, Schreiben und Rechnen verfügen, um entsprechende Bildungsabschlüsse zu erreichen, am sozialen Leben angemessen teilnehmen und am Arbeitsmarkt langfristig bestehen zu können, soll die Deutschförderung für diese Zielgruppe neu ausgerichtet werden.

- Die Umsetzung der neuen Oberstufe ist ein umfangreiches Projekt: Alle Lehrpläne müssen auf Semesterlehrpläne umgestellt werden, die Schüler/innenverwaltung muss EDV-gestützt ablaufen und die unterschiedlichen Lernpfade berücksichtigen, die unterstützenden Begleitmaßnahmen müssen eingerichtet werden, und die unterschiedlichen Semestermodule müssen gezielt verwaltet werden. Bei einer so großen Umstellung der Unterrichtsorganisation vor Ort kann es zu Unsicherheiten bei der Einführung kommen. Mit dem Schulrechtsänderungsgesetz 2016 wurde die Möglichkeit geschaffen, den Beginn der Neuen Oberstufe für einzelne Schulstandorte für zwei Jahre aufzuschieben. In der Zwischenzeit hat sich gezeigt, dass an den Schulen weiterhin Unklarheiten und Unsicherheiten bei der Anwendung der neuen Bestimmungen bestehen.

- Schulpflichtverletzungen können für den Bildungsverlauf von jungen Menschen negative Auswirkungen haben. Zu diesem Zweck wurde im Jahr 2013 ein „Fünf-Stufen-Plan“ zur Sicherstellung der Erfüllung der Schulpflicht gesetzlich vorgesehen. Nach pädagogischer Unterstützung durch inner- und außerschulische Beratungssysteme ist als letzte Stufe die Verhängung einer Verwaltungsstrafe vorgesehen. Dieser „Fünf-Stufen-Plan“ hat sich in der Praxis als sehr aufwändig und im Hinblick auf die lange Dauer der jährlich rund 2.500 Verfahren als nicht effizient erwiesen.

 

Nullszenario und allfällige Alternativen

Würden keine Maßnahmen zur Neuausrichtung der Deutschförderung gesetzt werden, würde dies eine Verschlechterung der Bildungschancen der betroffenen Kinder und Jugendlichen zur Folge haben.

Zur Realisierung der einzelnen Vorhaben bestehen daher keine Alternativen.

 

Interne Evaluierung

 

Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2023

Evaluierungsunterlagen und -methode: Evaluierungsdaten (SchülerInnenzahlen, Gruppenzahlen, eingesetzte Ressourcen) wurden bereits für die Sprachstartgruppen und Sprachförderklassen gesammelt. Künftig können auch die Ergebnisse der standardisierten Testverfahren herangezogen werden.

 

Ziele

 

Ziel 1: Verbesserung der Deutschförderung für außerordentliche SchülerInnen durch die Bildung von Deutschförderklassen und Deutschförderkursen

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Bislang wurden außerordentliche SchülerInnen in Regelklassen unterrichtet, wobei sie für max. 2 Jahre im Ausmaß von 11 Stunden an integrativen Sprachförderkursen bzw. unterrichtsparallelen Sprachstartgruppen teilnahmen.

Alle außerordentlichen SchülerInnen werden je nach Kompetenzniveau in der Unterrichtssprache Deutsch für max. 4 Semester in einer Deutschförderklasse (Anzahl der Deutsch-Stunden beträgt auf der Primarstufe 15, auf der Sekundarstufe I 20) oder – sofern die Mindestgröße für die Bildung einer Deutschförderklasse nicht erreicht wird – in einem unterrichtsparallelen Deutschförderkurs (6 Stunden) unterrichtet. Falls im Anschluss an die Deutschförderklasse bzw. den Deutschförderkurs noch Förderbedarf besteht, so können die außerordentlichen SchülerInnen einen Deutschförderkurs im Ausmaß von 6 Wochenstunden besuchen.

 

Ziel 2: Zielgruppenspezifische und treffsichere Gestaltung der Deutschfördermaßnahmen

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Derzeit stehen für außerordentliche SchülerInnen 11 Wochenstunden Sprachförderkurs/Sprachstartgruppe zur Verfügung. Eine weitere kompetenzbasierte Differenzierung der Fördermaßnahmen findet derzeit nicht statt.

Zum Zeitpunkt der Evaluierung liegen je nach Kompetenzniveau der außerordentlichen SchülerInnen zwei Fördermaßnahmen vor (Deutschförderklasse, Deutschförderkurs). Darüber hinaus wird semesterweise auf Basis eines standardisierten Verfahrens überprüft, ob die aktuelle Fördermaßnahme passend ist oder es zu einer Überführung in eine nächste Maßnahme bzw. den ordentlichen Status kommen soll.

 

Ziel 3: Festlegung der Deutsch-Kompetenz als Schulreifekriterium

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Derzeit werden Schülerinnen und Schüler, die grundsätzlich schulreif sind, aber über eine mangelnde Kenntnis der Unterrichtssprache verfügen, gemäß § 4 Abs. 2 lit. a oder Abs. 5 SchUG als außerordentliche Schülerinnen und Schüler aufgenommen und gemäß § 8e SchOG im Rahmen von Sprachförderkursen/Sprachstartgruppen so gefördert, dass sie im Anschluss dem Unterricht der betreffenden Schulstufe als ordentliche Schülerinnen und Schüler folgen können.

Zum Zeitpunkt der Evaluierung werden Schülerinnen und Schüler, die über keine oder äußerst mangelhafte Kenntnis der Unterrichtssprache verfügen, als nicht schulreif eingestuft und einer Deutschförderklasse zugewiesen.

Schülerinnen und Schüler, die über mangelnde Kenntnis der Unterrichtssprache verfügen, werden als schulreif mit außerordentlichem Status eingestuft und einem Deutschförderkurs zugewiesen.

 

Ziel 4: Optimierung der Oberstufe

 

Beschreibung des Ziels:

Die Organisation der Neuen Oberstufe entspricht den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrpersonen.

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Diffuse Rückmeldungen aus dem System hinsichtlich Anpassungsbedarf der Neuen Oberstufe

Eine fundierte Grundlage für die Optimierung der Neuen Oberstufe liegt vor

 

Ziel 5: Sicherstellung der Erfüllung der Schulpflicht

 

Beschreibung des Ziels:

Schülerinnen und Schüler nehmen ihre Schulpflicht wahr.

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Administrativ aufwändiger 5-Stufen-Plan

Klare Sanktionsmechanismen

 

Maßnahmen

 

Maßnahme 1: Entwicklung von Lehrplänen für die Deutschförderklassen

Beschreibung der Maßnahme:

Für die neu einzurichtenden Deutschförderklassen sind Lehrpläne zu entwickeln, die auf die Dauer von einem Semester ausgerichtet sind. Diese Lehrpläne sind für 4-Jahres-Blöcke zu erlassen – also für die Grundschule (1. bis 4. Schulstufe) und die Sekundarstufe I (5. – 8. Schulstufe). Das Ausmaß der Deutsch-Stunden soll in der Grundschule 15 Stunden, in der Sekundarstufe I 20 Stunden betragen.

 

Umsetzung von Ziel 1, 2

 

Maßnahme 2: Objektive und transparente Feststellung des außerordentlichen Status bzw. in weiterer Folge des Ausmaßes der Deutschförderung

Beschreibung der Maßnahme:

Zur standardisierten Feststellung des außerordentlichen Status sowie in weiterer Folge zur Zuweisung zu einer spezifischen Fördermaßnahme (Deutschförderklasse oder Deutschförderkurs) wird ein bundesweit einheitliches standardisiertes Sprachstandsfeststellungsinstrument entwickelt.

Dieses Verfahren ist bei der Aufnahme in der Schule sowie in weiterer Folge jeweils am Ende eines Semesters durchzuführen, so dass eine objektive und transparente Entscheidung über die Aufnahme sowie den Verbleib in der Maßnahme bzw. Überführung in die nächste Fördermaßnahme oder den ordentlichen Status getroffen werden kann.

 

Umsetzung von Ziel 1, 2, 3

 

Maßnahme 3: Zwischenevaluierung der Neuen Oberstufe

Beschreibung der Maßnahme:

Die Möglichkeit des Aufschiebens des Beginns der Neuen Oberstufe wird um zwei weitere Jahre bis spätestens 01.09.2021 verlängert. Weiters wird es Schulen, die die Neue Oberstufe bereits umgesetzt haben, ermöglicht, von der neuen Rechtslage auf die zuvor geltende Rechtslage umzustellen. Bis Ende 2019 wird anhand der bestehenden Neuen Oberstufen eine Evaluierung durchgeführt, um für alle Schulen bis 01.09.2021 optimierte rechtliche Rahmenbedingungen bereitzustellen.

 

Umsetzung von Ziel 4

 

Maßnahme 4: Schaffung klarer Sanktionsmechanismen bei Schulpflichtverletzungen

Beschreibung der Maßnahme:

Ermächtigung der Schulleitung oder einer von dieser beauftragten Person zur Setzung effektiver sowie spezialpräventiver Sofortmaßnahmen (insbesondere Verwarnung)

Verhängung einer Verwaltungsstrafe bei ungerechtfertigtem Fernbleiben vom Unterricht an mehr als drei Schultagen oder je nach konkreter Situation bei (zeitlich) geringerer, aber schwerwiegender Schulpflichtverletzung, der eine gezielte Maßnahme/Verwarnung vorangegangen ist

Festlegung einer generalpräventiven Mindestverwaltungsstrafe von 110 Euro

 

Umsetzung von Ziel 5

 

Abschätzung der Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen für alle Gebietskörperschaften und Sozialversicherungsträger

 

Finanzielle Auswirkungen für den Bund

 

– Ergebnishaushalt

 

Die Einrichtung von Deutschförderklassen und -kursen bedingt zusätzlichen Lehrpersonalaufwand. Im Bundesfinanzrahmen ist die Bedeckung von Sprachstartgruppen und Sprachförderkursen vorgesehen. Die gegenständliche Maßnahme findet darin Deckung.

 

Finanzielle Auswirkungen für die Länder

 

– Kostenmäßige Auswirkungen

 

Der Bund ersetzt den Ländern den Personalaufwand für Landeslehrpersonen gemäß § 4 FAG 2017.

 

Aus dem Vorhaben ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für Gemeinden und Sozialversicherungsträger.

Auswirkungen auf Kinder und Jugend

 

Auswirkungen auf den Zugang von Kindern zu Bildung und das Erreichen eines Bildungsziels

Die Deutschfördermaßnahmen (Deutschförderklassen und Deutschförderkurse) richten sich an all jene SchülerInnen, die über keine ausreichenden Deutsch-Kenntnisse verfügen, um dem Unterricht folgen zu können.

Die zu setzenden Deutschfördermaßnahmen sollen daher die schulischen Startchancen und damit im Sinne der Chancengerechtigkeit auch entscheidend die Bildungs- und Berufschancen dieser Zielgruppe sicherstellen.

 

Quantitative Auswirkungen auf die Betreuung und Bildung von Kindern

 

Betroffene Gruppe

Anzahl der Betroffenen

Quelle/Erläuterung

außerordentliche SchülerInnen

35.000

Daten BMBWF

 


Anhang

 

Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen

 

Bedeckung

 

in Tsd. €

2018

2019

2020

2021

2022

Auszahlungen/ zu bedeckender Betrag

10.936

33.527

34.198

34.881

35.579

Einsparungen/reduzierte Auszahlungen

10.936

33.527

34.198

34.881

35.579

 

in Tsd. €

Betroffenes Detailbudget

Aus Detailbudget

2018

2019

2020

2021

2022

gem. BFRG/BFG

30.02.01 Pflichtschulen Primar- und Sekundarstufe I

 

9.115

27.956

28.515

29.085

29.667

gem. BFRG/BFG

30.02.02 AHS- Sekundarstufe I

 

1.821

5.571

5.683

5.796

5.912

 

Erläuterung der Bedeckung

Im Bundesfinanzrahmen war die Bedeckung von Sprachstartgruppen und Sprachförderkursen seit deren Vollausbau im Jahr 2008 durchgehend vorhanden. Die Deutschförderklassen verursachen demgegenüber keinen Mehraufwand, weshalb die Bedeckung in den DB 30.02.01 (Allgemein bildende Pflichtschulen) und DB 30.02.02 (AHS-Unterstufe) gegeben ist.

 

Laufende Auswirkungen – Personalaufwand

 

 

2018

2019

2020

2021

2022

Körperschaft

Aufw.

(Tsd. €)

VBÄ

Aufw.

(Tsd. €)

VBÄ

Aufw.

(Tsd. €)

VBÄ

Aufw.

(Tsd. €)

VBÄ

Aufw.

(Tsd. €)

VBÄ

Länder

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bund

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

GESAMTSUMME

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Es wird darauf hingewiesen, dass der Personalaufwand gem. der WFA-Finanziellen Auswirkungen-VO valorisiert wird.

 

 

 

 

2018

2019

2020

2021

2022

Maßnahme / Leistung

Körpersch.

Verwgr.

VBÄ

VBÄ

VBÄ

VBÄ

VBÄ

Deutschförderklassen und -kurse Pflichtschulen

Länder

Landeslehrperson

147,00

442,00

442,00

442,00

442,00

Deutschförderklassen und -kurse mittlere und höhere Schulen

Bund

Bundeslehrperson

25,00

75,00

75,00

75,00

75,00

Wegfall Sprachstartgruppen und Sprachförderkurse Pflichtschulen

Länder

Landeslehrperson

‑147,00

‑442,00

‑442,00

‑442,00

‑442,00

Wegfall Sprachstartgruppen und Sprachförderkurse mittlere und höhere Schulen

Bund

Bundeslehrperson

‑25,00

‑75,00

‑75,00

‑75,00

‑75,00

 

Ab dem Schuljahr 2018/19 wird von rund 35.000 SchülerInnen mit Deutschförderbedarf an allgemein bildenden Pflichtschulen und rund 1.800 an mittleren und höheren Schulen ausgegangen.

 

Allgemein bildende Pflichtschulen:

Es wurde ein Berechnungsmodell auf Grundlage der derzeitigen Zahlen von außerordentlichen Schülerinnen und Schülern je Schulstandort erstellt.

Die Schülerinnen und Schüler mit Deutschförderbedarf sind über die Schulstufen verteilt. In der Grundstufe können Mehrstufenklassen gebildet werden. Eine Einteilung in Unterrichtsgruppen über die Schulstufen ermöglicht eine optimierte Schulorganisation. An Standorten mit 8 oder mehr Schülerinnen und Schülern mit Deutschförderbedarf, die Deutschförderklassen zuzuweisen sind, ergibt das Rechenmodell in den Bundesländern daher grundsätzlich keinen Mehrbedarf, lediglich im reinen Ballungsraum Wien ergibt sich ein Mehrbedarf von 22 Einheiten. Dies entspricht 22 VBÄ. Für integrative Deutschförderklassen und Deutschförderkurse, die gemeinsam in den 6 unterrichtsparallelen Stunden geführt werden können, werden durchschnittlich 0,6 Wochenstunden je Schülerin oder Schüler aufgewendet. Bei rund 7.000 Schülerinnen und Schüler sind das 4.200 Wochenstunden oder rund 190 VBÄ.

In der Sekundarstufe werden österreichweit 60 zusätzliche Unterrichtseinheiten mit einem zusätzlichen Lehrpersonalbedarf von 90 VBÄ benötigt. Für 4.800 Schülerinnen und Schüler, die neben dem Unterricht in den Regelklassen 6 Stunden deutschgefördert werden, ergeben sich bei einem Bedarf von 0,6 Wochenstunden je Schülerin oder Schüler rund 2.900 Zusatzstunden oder 140 VBÄ.

Die durchschnittliche SchülerInnenzahl einer Deutschförderklasse beträgt rund 18. Dies entspricht im Wesentlichen dem Standard in europäischen Vergleichsländern.

Der durchschnittliche Personalaufwand einer Landeslehrperson beträgt 59.600 Euro pro Jahr.

In Summe ergibt sich ein Bedarf von maximal 442 Landeslehrpersonen-Planstellen gegenüber dem Grundkontingent. Dies gilt ebenso für das Jahr 2019, wobei keine zusätzlichen Kosten über diesen Bedarf hinaus entstehen.

Durch die Einrichtung von Deutschförderklassen im Vergleich zur bisherigen Förderung in sehr kleinen und ressourcenintensiven Sprachstartgruppen kann pädagogisch wie ressourcentechnisch eine effizientere wie effektivere Förderung der SchülerInnen sichergestellt werden. So erhalten die SchülerInnen in Deutschförderklassen bereits zu Beginn bestmögliche Deutschförderung im Ausmaß von 15 Wochenstunden an Volksschulen bzw. 20 Wochenstunden an Schulen der Sekundarstufe, wodurch sich die Gesamtverbleibdauer in Sprachfördermaßnahmen tendenziell senkt und ein fließender Übergang in Regelklassen, insbesondere im Bereich der Grundschule, sichergestellt wird. Dadurch ergibt sich eine Intensivierung von den bisherigen 11 Wochenstunden (Sprachstartgruppe bzw. Sprachförderkurs) auf 15 Wochenstunden für diese grundsätzlich für ein Semester vorgesehene Maßnahme und eine gleichzeitige Reduktion von den bisherigen 11 Wochenstunden auf 6 Wochenstunden Deutschförderkurs, wodurch eine Umschichtung im Rahmen der Wochenstundenzahl vorgenommen wird. Weiters wird durch die standardisierte Feststellung des außerordentlichen Status mittels eines bundesweit einheitlichen Sprachstandsfeststellungsinstruments die Zuweisung zu einer spezifischen Fördermaßnahme (Deutschförderklasse oder Deutschförderkurs) wesentlich zum Status-Quo verbessert und eine effiziente Planung der Klassenorganisation, des Lehrpersoneneinsatzes und der Raumnutzung am Schulstandort ermöglicht.

Ab dem Schuljahr 2020/21 wird bei gleichbleibendem Gesamtbedarf mit fortschreitender Integration von einer Verschiebung der Bedarfslage in Richtung der Deutschförderkurse und damit einer Erhöhung der durchschnittlichen SchülerInnenzahl je Deutschförderkurs, bei gleichzeitigem Rückgang des Bedarfs an Deutschförderklassen, ausgegangen.

 

Mittlere und höhere Schulen:

Im Schuljahr 2018/19 werden rund 1.800 Schülerinnen und Schüler mit Deutschförderbedarf erwartet, die sich unter Berücksichtigung der derzeitigen Verteilung auf die Schulstandorte im Wesentlichen auf integrative Deutschförderklassen und auf Deutschförderkurse aufteilen werden. Geht man von Gruppen mit 8 Schülerinnen und Schülern und einem Zusatzbedarf von 6 Wochenstunden der Lehrverpflichtungsgruppe II (1,105 Werteinheiten je Wochenstunde) aus, so ergibt sich ein Zusatzbedarf von 1.800 / 8 x 6 = 1.350 Wochenstunden oder bei einer Unterrichtsverpflichtung von 20 Werteinheiten von 1.350 x 1,105 / 20 = 75 Lehrpersonen-VBÄ.

 

Laufende Auswirkungen – Arbeitsplatzbezogener betrieblicher Sachaufwand

 

Maßnahme / Leistung

Körpersch.

Verwgr.

2018

2019

2020

2021

2022

Deutschförderklassen und -kurse Pflichtschulen

Länder

Landeslehrperson

 

 

 

 

 

Deutschförderklassen und -kurse mittlere und höhere Schulen

Bund

Bundeslehrperson

 

 

 

 

 

Wegfall Sprachstartgruppen und Sprachförderkurse Pflichtschulen

Länder

Landeslehrperson

 

 

 

 

 

Wegfall Sprachstartgruppen und Sprachförderkurse mittlere und höhere Schulen

Bund

Bundeslehrperson

 

 

 

 

 

 

Laufende Auswirkungen – Transferaufwand

 

 

 

2018

2019

2020

2021

2022

Bezeichnung

Körperschaft

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Wegfall Sprachstartgruppen und Sprachförderkurse Pflichtschulen

Bund

1

‑9.115.152,48

1

‑27.955.614,59

1

‑28.514.726,88

1

‑29.085.021,41

1

‑29.666.721,84

Deutschförderklassen und Deutschförderkurse Pflichtschulen

Bund

1

9.115.152,48

1

27.955.614,59

1

28.514.726,88

1

29.085.021,41

1

29.666.721,84

 

Der Bund ersetzt den Ländern den Personalaufwand für Landeslehrpersonen gemäß § 4 FAG 2017.

 

Laufende Auswirkungen – Erträge aus der op. Verwaltungstätigkeit und Transfers

 

 

 

2018

2019

2020

2021

2022

Bezeichnung

Körperschaft

Menge

Ertrag (€)

Menge

Ertrag (€)

Menge

Ertrag (€)

Menge

Ertrag (€)

Menge

Ertrag (€)

Wegfall Sprachstartgruppen und Sprachförderkurse Pflichtschulen

Länder

1

‑9.115.152,48

1

‑27.955.614,59

1

‑28.514.726,88

1

‑29.085.021,41

1

‑29.666.721,84

Deutschförderklassen und Deutschförderkurse Pflichtschulen

Länder

1

9.115.152,48

1

27.955.614,59

1

28.514.726,88

1

29.085.021,41

1

29.666.721,84

 

Der Bund ersetzt den Ländern den Personalaufwand für Landeslehrpersonen gemäß § 4 FAG 2017.

 

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 5.0 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 330236560).