109 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVI. GP
Bericht
des Geschäftsordnungsausschusses
gemäß § 33 Abs. 6 GOG-NR
über das Verlangen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gemäß § 33 GOG-NR betreffend die politische Einflussnahme auf das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT-Untersuchungsausschuss) (3/US)
I. Beratungen
Die Abgeordneten Kai Jan Krainer, Dr. Stephanie Krisper, Dr. Alma Zadić, Kolleginnen und Kollegen haben das gegenständliche Verlangen (Anlage 1) am 18. April 2018 im Nationalrat eingebracht.
Der Geschäftsordnungsausschuss hat das gegenständliche Verlangen in seiner Sitzung am 19. April 2018 in Verhandlung genommen.
An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Kai Jan Krainer die Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Werner Amon, MBA und der Ausschussobmann Abgeordneter August Wöginger.
Eine gänzliche oder teilweise Unzulässigkeit des gegenständlichen Verlangens wurde seitens des Geschäftsordnungsausschusses nicht festgestellt.
II. Beschlüsse
Der Geschäftsordnungsausschuss hat nach § 33 Abs. 6 GOG-NR iVm. § 3 der Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse (VO-UA) einstimmig nachfolgende Beschlüsse gefasst:
1. Zusammensetzung des Untersuchungsausschusses
Der Geschäftsordnungsausschuss hat gemäß § 3 Abs. 3 VO-UA die Zahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder des Untersuchungsausschusses nach den im § 30 GOG-NR festgesetzten Grundsätzen folgendermaßen bestimmt:
ÖVP: 6 (6), SPÖ: 5 (5), FPÖ: 5 (5), NEOS: 1 (1), Liste Pilz: 1 (1)
2. Wahl des Verfahrensrichters und des Verfahrensanwaltes samt deren Stellvertretern
Auf Grundlage des Vorschlages des Präsidenten des Nationalrates gemäß § 7 Abs. 2 VO-UA hat der Geschäftsordnungsausschuss gemäß § 3 Abs. 5 VO-UA
- Herrn Dr. Eduard Strauss zum Verfahrensrichter,
- Herrn Dr. Wolfgang Pöschl zum Verfahrensrichter-Stellvertreter,
- Herrn Dr. Arthur Mikesi zum Verfahrensanwalt sowie
- Herrn Mag. Wolfgang Schupfer zum Verfahrensanwalt-Stellvertreter
gewählt.
3. Grundsätzlicher Beweisbeschluss
Auf Antrag der Abgeordneten Werner Amon, MBA, Kai Jan Krainer, Dr. Walter Rosenkranz, Dr. Stephanie Krisper und Dr. Alma Zadić, LL.M hat der Geschäftsordnungsausschuss gemäß § 3 Abs. 5 VO-UA den als Anlage 2 angeschlossenen grundsätzlichen Beweisbeschluss gefasst.
III. Ergebnis
Als Ergebnis seiner Beratungen erstattet der Geschäftsordnungsausschuss gemäß § 33 Abs. 6 GOG-NR dem Nationalrat Bericht hinsichtlich des Verlangens auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gemäß § 33 GOG-NR betreffend die politische Einflussnahme auf das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT-Untersuchungsausschuss) (3/US) (Anlage 1) sowie folgender gemäß § 3 Abs. 5 VO-UA gefasster Beschlüsse:
1. |
Zusammensetzung des Untersuchungsausschusses |
||
|
|
Mitglieder |
Ersatzmitglieder |
|
ÖVP |
6 |
6 |
|
SPÖ |
5 |
5 |
|
FPÖ |
5 |
5 |
|
NEOS |
1 |
1 |
|
Liste Pilz |
1 |
1 |
2. |
Wahl des Verfahrensrichters und des Verfahrensanwalts samt deren Stellvertretern |
|
|
Verfahrensrichter |
Dr. Eduard Strauss |
|
Verfahrensrichter-Stellvertreter |
Dr. Wolfgang Pöschl |
|
Verfahrensanwalt |
Dr. Arthur Mikesi |
|
Verfahrensanwalt-Stellvertreter |
Mag. Wolfgang Schupfer |
3. |
Grundsätzlicher Beweisbeschluss (Anlage 2) |
Wien, 2018 04 19
Kai Jan Krainer August Wöginger
Berichterstatter Obmann