128 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVI. GP
Bericht
des Rechnungshofausschusses
über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Strukturreform der Bezirksgerichte; Follow-up-Überprüfung - Reihe BUND 2017/28 (III-28 der Beilagen)
Der gegenständliche Bericht erfolgte gemäß Art. 126d Abs. 1 zweiter Satz B-VG über Wahrnehmungen, die der Rechnungshof bei einer Gebarungsüberprüfung im Wirkungsbereich des
Bundesministeriums für Justiz
betreffend Strukturreform der Bezirksgerichte; Follow-up-Überprüfung
getroffen hat.
Der gegenständliche Bericht des Rechnungshofes war mit der Beilagen-Bezeichnung III-394 d.B. (XXV.GP) bereits Verhandlungsgegenstand der XXV. Gesetzgebungsperiode, wurde in dieser Gesetzgebungsperiode jedoch nicht erledigt.
Gemäß Art. 28 Abs. 4 B-VG in Verbindung mit § 21 Abs. 1a GOG-NR sind Berichte des Rechnungshofes, die im Nationalrat der vorangegangenen Gesetzgebungsperiode eingebracht und nicht erledigt wurden, Gegenstände der Verhandlung des nächst gewählten Nationalrates und der Vorberatung seiner Ausschüsse.
Dieser Bericht wurde in der 6. Sitzung des Nationalrates der XXVI. Gesetzgebungsperiode am 21. Dezember 2017 mit der Beilagen-Bezeichnung III-28 d.B. (XXVI.GP) neuerlich dem Rechnungshofausschuss zugewiesen.
Der Rechnungshofausschuss hat den gegenständlichen Bericht in seiner 2. Sitzung am 31. Jänner 2018 zur Fristwahrung in Verhandlung genommen und nach der Berichterstattung durch den Abgeordneten Hermann Gahr die Beratungen vertagt.
Der Bericht wurde in einer weiteren Sitzung am 8. Mai 2018 behandelt.
5. Sitzung am 8. Mai 2018
Bei der Abstimmung wurde einstimmig (nicht anwesend: P) beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Rechnungshofausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:
Der Bericht des Rechnungshofes betreffend Strukturreform der Bezirksgerichte; Follow-up-Überprüfung - Reihe BUND 2017/28 (III-28 der Beilagen) wird zur Kenntnis genommen.
Wien, 2018 05 08
Hermann Gahr Dr. Irmgard Griss
Berichterstatter Obfrau