Bundesgesetz zur Festlegung einheitlicher Standards beim Infrastrukturaufbau für alternative Kraftstoffe

 

Vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Einbringende Stelle:

Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus

Vorhabensart:

Bundesgesetz

Laufendes Finanzjahr:

2018

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2018

 

Vorblatt

 

Problemanalyse

Durch das vorliegende Gesetz soll das Vertragsverletzungsverfahren zwischen der Europäischen Kommission und der Republik Österreich zu Nr. 2017/0008 beendet werden. Insbesondere die Art. 4 Abs. 4, Art. 4 Abs. 8, Art. 4 Abs. 9, Art. 5 Abs. 2 und Art. 6 Abs. 9 der Richtlinie 2014/94/EU über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe, ABl. Nr. L 307 vom 28.10.2014 S. 1, sind zufolge der begründeten Stellungnahme der Europäischen Kommission in nationales Recht umzusetzen.

Die Richtlinie 2014/94/EU lässt hinsichtlich der genannten Artikel keinen Spielraum für eine gesonderte inhaltliche Positionierung.

 

Ziel(e)

Das vorliegende Gesetz dient der Umsetzung der Art. 4 Abs. 4, Art. 4 Abs. 8, Art. 4 Abs. 9, Art. 5 Abs. 2 und Art. 6 Abs. 9 der Richtlinie 2014/94/EU und damit der Abwendung des Vertragsverletzungsverfahrens zu Nr. 2017/0008.

 

Inhalt

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

Das vorliegende Gesetz legt eine Verordnungsermächtigung fest, um die Umsetzung der zu erfüllenden technischen Spezifikationen für Strom-, Wasserstoff- und Erdgastankstellen zu gewährleisten. Derart erfolgt eine Umsetzung der Art. 4 Abs. 4, Art. 5 Abs. 2 und Art. 6 Abs. 9 der Richtlinie 2014/94/EU.

Darüber hinaus werden bestimmte Rechte und Pflichten, die der Betreiber eines öffentlich zugänglichen Ladepunktes erfüllen muss, normiert. Diese setzen die Art. 4 Abs. 8 und Art. 4 Abs. 9 der Richtlinie 2014/94/EU um.

 

Aus der gegenständlichen Maßnahme ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen auf den Bund, die Länder, die Gemeinden oder auf die Sozialversicherungsträger

 

Anmerkungen zu sonstigen, nicht wesentlichen Auswirkungen:

Keine

 

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union

Das Vorhaben dient der Umsetzung der Richtlinie 2014/94/EU.

 

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens

Keine

 

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 5.4 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 1565493648).