Novelle der Gewerbeordnung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2015/2302 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 90/314/EWG des Rates

 

Vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Einbringende Stelle:

Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort

Vorhabensart:

Bundesgesetz

Laufendes Finanzjahr:

2018

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2018

 

Vorblatt

 

Problemanalyse

Die Richtlinie (EU) 2015/2302 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 90/314/EWG des Rates regelt Informationspflichten, Inhalte sowie die Änderung von Pauschalreiseverträgen, die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen und den Schutz bei Insolvenz im Falle von Pauschalreisen sowie verbundenen Reiseleistungen. Die Umsetzung in nationales Recht hat bis zum 1. Jänner 2018 und die Anwendung der Maßnahmen ab 1. Juli 2018 zu erfolgen. Sie gilt für Verträge über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen, die ab dem 1. Juli 2018 geschlossen werden.

Hinsichtlich der Umsetzung im Gewerberecht sind die Art. 17 bis 20 der Richtlinie betroffen. Die Umsetzung des zivilrechtlichen Teiles der Richtlinie erfolgt durch das Pauschalreisegesetz-PRG (BGBl. I Nr. 50/2017).

Der Anwendungsbereich der Richtlinie (EU) 2015/2302 geht über jenen der Vorgängerrichtlinie 90/314/EWG hinaus. Es kann davon ausgegangen werden, dass von den Vorgaben der Richtlinie über den Insolvenzschutz nunmehr rd. 3300 Unternehmen (bisher: rd. 730) betroffen sein werden.

Die in der Richtlinie vorgesehene Vollharmonisierung lässt bei der Umsetzung keinen Spielraum.

 

Ziel(e)

Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2015/2302 an den Insolvenzschutz im Falle von Pauschalreisen und vermittelten verbundenen Reiseleistungen sowie der Einrichtung einer zentralen Kontaktstelle beim Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort zur Erleichterung der Verwaltungszusammenarbeit mit den in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union errichteten zentralen Kontaktstellen.

Erleichterung des Nachweises des von der Richtlinie geforderten Vorliegens des Insolvenzschutzes für die betroffenen Gewerbetreibenden.

 

Inhalt

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die durch Verordnung zu regelnden Anforderungen der Richtlinie (EU) 2015/2302 an den Insolvenzschutz im Falle von Pauschalreisen und vermittelten verbundenen Reiseleistungen sowie der Einrichtung einer zentralen Kontaktstelle beim Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort zur Erleichterung der Verwaltungszusammenarbeit mit den in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union errichteten zentralen Kontaktstellen.

Einführung eines an das Gewerbeinformationssystem Austria (GISA) angeschlossenen Meldesystems hinsichtlich des Nachweises des Insolvenzschutzes.

 

Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag

 

Das Vorhaben trägt dem Wirkungsziel "Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Wirtschaft mit Fokus auf KMU und Tourismusunternehmen." der Untergliederung 40 Wirtschaft im Bundesvoranschlag des Jahres 2018 bei.

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:

 

Die dargestellten finanziellen Auswirkungen betreffen im Jahr 2018 die Kosten für die Errichtung des elektronischen Meldesystems und in den Folgejahren die Kosten des laufenden Betriebes des elektronischen Meldesystems. Hinsichtlich der vorgesehenen Einrichtung einer Kontaktstelle zur Erleichterung der Verwaltungszusammenarbeit zwischen den EU-MS wird angemerkt, dass beabsichtigt ist – im Wege des Zurverfügungstellens entsprechenden Informationsmaterials auf der Homepage des BMDW – deren Betrieb kostenneutral zu gestalten.

 

Finanzielle Auswirkungen pro Maßnahme

 

Maßnahme

2018

2019

2020

2021

2022

 

270.000

22.000

22.000

22.000

22.000

 

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union

Die vorgesehenen Maßnahmen dienen der Umsetzung der Art. 17 – 20 der Richtlinie (EU) 2015/2302.

 

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens

Keine

 

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 5.0 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 142677471).