Vorblatt
Ziel(e)
- Verbesserung der polizeilichen Zusammenarbeit
Mit dem Protokoll zur Änderung des bestehenden Vertrages soll ein moderner, den aktuellen rechtlichen sowie praktischen Notwendigkeiten entsprechender Vertrag geschaffen werden, der im bilateralen Zusammenwirken die Effizienz bei der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie bei der Verhütung und Verfolgung von strafbaren Handlungen weiter steigert.
Inhalt
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):
- Unterzeichnung des Protokolls
- Ratifikation des Protokolls
Wesentliche Auswirkungen
Die innerstaatliche Umsetzung des Protokolls wird keine nennenswerten zusätzlichen Kosten verursachen; soweit solche anfallen, sind sie jedenfalls im Rahmen des veranschlagten Budgets des jeweils zuständigen Ressorts (BM.I, BMVRDJ, BMF) zu bedecken. Die finanziellen Auswirkungen sind nur marginal, da zwar die rechtliche Grundlage für gewisse grenzüberschreitende Tätigkeiten der österreichischen Polizei geschaffen wird, diese jedoch die Ausnahme darstellen und im täglichen Dienstbetrieb aufgehen.
Aus der gegenständlichen Maßnahme ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen auf den Bund, die Länder, die Gemeinden oder auf die Sozialversicherungsträger
In den Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.
Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:
Der Abschluss des Protokolls steht in vollem Einklang mit den Verpflichtungen Österreichs im Rahmen der Europäischen Union (EU).
Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:
Da durch den Vertrag Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder geregelt werden, bedarf es der Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 B VG.
Wirkungsorientierte Folgenabschätzung
BÜNDELUNG
Unterzeichnung des Protokolls zwischen der Republik Österreich und Ungarn zur Änderung des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Republik Ungarn über die Zusammenarbeit bei der Vorbeugung und Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität
Ratifikation des Protokolls zwischen der Republik Österreich und Ungarn zur Änderung des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Republik Ungarn über die Zusammenarbeit bei der Vorbeugung und Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität
Einbringende Stelle: |
Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres |
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Vorhabensart: |
Über- oder zwischenstaatliche Vereinbarung |
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Laufendes Finanzjahr: |
2016 |
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Inkrafttreten/ Wirksamwerden: |
2017 |
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Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag
Das Vorhaben trägt zur Maßnahme "Beibehaltung des hohen Niveaus der internationalen Vernetzung und des grenzüberschreitenden Sicherheitsmanagements (siehe Detailbudget 11.01.01 Zentralstelle)" für das Wirkungsziel "Aufrechterhaltung des hohen Niveaus der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit in Österreich, insbesondere durch bedarfsorientierte polizeiliche Präsenz, Verkehrsüberwachung, Schutz kritischer Infrastrukturen und internationale Kooperation." der Untergliederung 11 Inneres im Bundesvoranschlag des Jahres 2016 bei.
Problemanalyse
Problemdefinition
Der Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Republik Ungarn über die Zusammenarbeit bei der Vorbeugung und Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität ist am 6. Juni 2004 unterzeichnet worden und mit 1. Juni 2006 in Kraft getreten (BGBl. III Nr. 99/2006).
Infolge der inzwischen eingetretenen Entwicklungen, insbesondere der Inkraftsetzung des Schengen-Besitzstandes für Ungarn, der Fortentwicklung des Rechtsbestands der Europäischen Union in der polizeilichen Zusammenarbeit und der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen sowie den gestiegenen Anforderungen an die polizeiliche Arbeit und Zusammenarbeit ist es erforderlich, den bestehenden Vertrag zu ändern.
Durch die Inkraftsetzung des gegenständlichen Protokolls zur Änderung und Ergänzung des bestehenden Vertrages soll ein moderner, den aktuellen rechtlichen sowie praktischen Notwendigkeiten entsprechender Vertrag geschaffen werden, der im bilateralen Zusammenwirken die Effizienz bei der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie bei der Vorbeugung, Verhinderung und Aufklärung von strafbaren Handlungen weiter steigert.
Nullszenario und allfällige Alternativen
Es bestehen keine Alternativen zum beschriebenen Vorhaben.
Die Möglichkeiten der österreichischen Sicherheitsbehörden zur Zusammenarbeit mit vergleichbaren Stellen in Ungarn würden nicht erweitert werden.
Interne Evaluierung
Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2022
Evaluierungsunterlagen und -methode: Die Evaluierung soll im Jahr 2022 durchgeführt werden. Es muss erhoben werden, ob das gegenständliche Protokoll zur Änderung und Ergänzung des bestehenden Vertrages in der Zwischenzeit in Kraft getreten ist. Organisatorische Maßnahmen sind nicht notwendig.
Ziele
Ziel 1: Verbesserung der polizeilichen Zusammenarbeit
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Der bestehende Vertrag stellt kein zeitgemäßes Mittel für die polizeiliche Zusammenarbeit dar. |
Der neue Vertrag erweitert die Möglichkeiten der Behörden zur polizeilichen Zusammenarbeit. |
Maßnahmen
Maßnahme 1: Unterzeichnung des Protokolls
Beschreibung der Maßnahme:
Durch die Änderung des bestehenden Vertrages soll die Zusammenarbeit insbesondere in den folgenden Bereichen erleichtert und erweitert werden:
- Grenzüberschreitende Nacheile (Die Nacheile kann nun auch aus einem Drittstaat sowie zur Verfolgung einer Person durchgeführt werden, die sich einer Polizeikontrolle entzieht.)
- Gemischter Streifendienst (Aufhebung der räumlichen Beschränkung von zehn Kilometern zur Durchführung von gemischten Streifen).
Die folgenden Bereiche werden erstmals durch den geänderten Vertrag erfasst (u.a.):
- Polizeiliche Durchbeförderung,
- Grenzüberschreitende Maßnahmen im Eisenbahn- und Schiffsverkehr,
- Unterstützungsmaßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit im Straßenverkehr,
- Korruptionsbekämpfung.
Umsetzung von Ziel 1
Maßnahme 2: Ratifikation des Protokolls
Beschreibung der Maßnahme:
Durch die Änderung des bestehenden Vertrages soll die Zusammenarbeit insbesondere in den folgenden Bereichen erleichtert und erweitert werden:
- Grenzüberschreitende Nacheile (Die Nacheile kann nun auch aus einem Drittstaat sowie zur Verfolgung einer Person durchgeführt werden, die sich einer Polizeikontrolle entzieht.)
- Gemischter Streifendienst (Aufhebung der räumlichen Beschränkung von zehn Kilometern zur Durchführung von gemischten Streifen).
Die folgenden Bereiche werden erstmals durch den geänderten Vertrag erfasst (u.a.):
- Polizeiliche Durchbeförderung,
- Grenzüberschreitende Maßnahmen im Eisenbahn- und Schiffsverkehr,
- Unterstützungsmaßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit im Straßenverkehr,
- Korruptionsbekämpfung.
Umsetzung von Ziel 1
Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 5.0 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 694508885).