Vorblatt

 

Ziel(e)

 

-       Beitritt zur Änderung des Montrealer Protokolls über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen

Österreich soll Vertragspartei der in Kigali angenommenen Änderung des Montrealer Protokolls über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen, idF: die Änderung) werden, um auf internationaler Ebene zur Reduktion der Herstellung und Verwendung und damit der Emissionen von fluorierten Treibhausgasen beitragen zu können. Dieses Übereinkommen soll den Anstieg der durchschnittlichen globalen Temperatur um 0,5°C verringern. Diese Verringerung trägt zum Erreichen des Zieles des Pariser Übereinkommens von 2015 bei. Darüber hinaus soll eine weitere Verzögerung der Wiederherstellung der Ozonschicht verhindert werden.

 

Inhalt

 

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

 

-       Ratifikation der Änderung

 

Wesentliche Auswirkungen

Durch die Ratifizierung der Änderung sind zusätzliche Beiträge zur Finanzierung des Sekretariates des Montrealer Protokolls zu erwarten. Diese dienen zur Unterstützung der HFKW-Reduktion in Entwicklungsländern. Es sind jedoch keine, über die durch die bereits vorhandenen EU-Vorgaben gegebenen hinausgehenden Auswirkungen auf österreichische Unternehmen zu erwarten.

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:

 

Die Mittel zur Finanzierung des Sekretariates des Montrealer Protokolls sowie für Dienstreisen zur Vertretung Österreichs durch Bundesbedienstete bei den Konferenzen der Vertragsparteien, Workshops usw. werden vom Bund aufgebracht. Zur Unterstützung der Umsetzung der Änderung durch Vertragsparteien, die Entwicklungsländer sind, wird der Finanzierungsmechanismus des Montrealer Protokolls in Form des Multilateralen Fonds verwendet. Dadurch ist mit zusätzlichen, derzeit nicht genau bekannten Kosten zur Bedeckung der Beiträge zum MLF zu rechnen. Eine Abschätzung für die Durchführung der HFKW-Maßnahmen weltweit erforderlichen Mittel ergibt für Österreich einen Gesamtbetrag in der Höhe von 15 bis 20 Millionen Euro für den Zeitraum 2018 bis 2047.

 

Finanzierungshaushalt für die ersten fünf Jahre

in Tsd. €

2018

2019

2020

2021

2022

Nettofinanzierung Bund

‑505

‑505

‑505

‑505

‑505

 

Auswirkungen auf die Umwelt:

Durch die Ratifikation Österreichs wird Österreich Vertragspartei der Änderung .

Reduktion EU-weit (Zeitraum 2010 – 2030): von ca. 120.000 kt CO2eq (2010) auf 30.000 kt CO2eq: dies entspricht einer Reduktion um 75 % für einen Zeitraum von 20 Jahren.

Prognose für Österreich (Bericht der Umweltbundesamt GmbH „Greenhouse Gas Projections and Assessment of Policies and Measures in Austria“, REP-0527, März 2015): aus den Zahlen für 2017 mit ca. 2200 kt CO2eq F-Gasen/Jahr und für 2025 mit ca. 1650 kt CO2eq F-Gasen/Jahr ergibt sich ein abgeschätztes Reduktionspotenzial von rund 70 kt (= 70.000 t) CO2eq/Jahr. Das Wesentlichkeitskriterium von 10.000 t CO2eq pro Jahr wird daher bei weitem übertroffen.

 

In den weiteren Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.

 

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten streben eine alsbaldige Ratifikation mit möglichst gemeinsamer Hinterlegung der Ratifikationsurkunden beim Depositar an.

Die Verordnung (EU) Nr. 517/2014 legt die Reduktion der Fluorierten Treibhausgase bis zum Jahr 2030 fest. Die darin vorgegebenen Höchstmengen sind sogar ambitionierter als die in der Änderung von Kigali festgelegten Höchstmengen. Für den Zeitraum nach 2030 sieht die Verordnung einen Review-Prozess im Jahr 2024 vor.

Die spezielle Transformation des Übereinkommens erfolgte über Anpassungen des Fluorierte Treibhausgase-Gesetzes 2009 infolge der Änderungen des Unionsrechts.

 

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 B-VG.

 

Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Ratifikation der Änderung des Montrealer Protokolls über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen

 

Einbringende Stelle:

Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres

Vorhabensart:

Über- oder zwischenstaatliche Vereinbarung

Laufendes Finanzjahr:

2018

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2018

 

 

Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag

 

Das Vorhaben trägt zur Maßnahme „Weiterentwicklung und Umsetzung der luftrelevanten Gesetze und deren Verordnungen auf Basis der EU-rechtlichen Vorgaben“ für das Wirkungsziel „Erhaltung und Verbesserung der Umweltqualität und der biologischen Vielfalt, der Lebensqualität sowie Schutz vor ionisierender Strahlung“ der Untergliederung 43 Umwelt im Bundesvoranschlag des Jahres 2018 bei.

 

Problemanalyse

 

Problemdefinition

Österreich ist Vertragspartei des Montrealer Protokolls zum Schutz der Ozonschicht und der Änderungen von London, Kopenhagen, Montreal und Peking. Mit der Änderung von Kigali werden klimaschädliche fluorierte Treibhausgase in den Anwendungsbereich des Protokolls aufgenommen, die als Ersatzstoffe für ozonschichtschädigende Stoffe eingesetzt werden. Die starke Treibhauswirkung dieser Gase verlangsamt die Regeneration der Ozonschicht und trägt zum Klimawandel bei. Österreich ist noch nicht Vertragspartei der Änderung von Kigali.

 

Nullszenario und allfällige Alternativen

Ohne Ratifizierung würde Österreich nicht Vertragspartei der Änderung werden, Österreich würde keinen Beitrag zur weltweiten Reduktion fluorierter Treibhausgase leisten.

 

Vorhandene Studien/Folgenabschätzungen

Mit der Verordnung (EU) Nr. 517/2014 wurde ein Reduktionsszenario für fluorierte Treibhausgase in der EU evaluiert. Die Wirkungsfolgenabschätzung für die Erlassung dieser Verordnung diente auch als Grundlage für den Vorschlag einer Änderung des Montrealer Protokolls, der durch die EU und ihre Mitgliedstaaten eingebracht wurde. Diese Studie wurde im September 2011 fertiggestellt und trägt den Titel: „Preparatory study for a review of Regulation (EC) No 842/2006 on certain fluorinated greenhouse gases”; Service Contract No 070307/2009/548866/SER/C4.

 

Interne Evaluierung

 

Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2023

Evaluierungsunterlagen und -methode: Für die Überprüfung der Verordnung (EU) Nr. 517/2014 ist ein Review für das Jahr 2024 vorgesehen; daher wurde eine möglichst zeitnahe interne Evaluierung vorgesehen.

Die Emissionen fluorierter Treibhausgase müssen im Rahmen der Treibhausgas-Inventur regelmäßig evaluiert werden.

Die Mittel, die in den Multilateralen Fonds des Montreal Protokolls eingespeist werden, werden dort für konkrete Projekte in Entwicklungsländern verwendet. Die Evaluierung erfolgt mindestens einmal jährlich durch das Fondssekretariat. Ein entsprechender Bericht wird jährlich an die Tagung der Vertragsparteien zum Montrealer Protokoll übermittelt (Bericht des Vorsitzenden des Exekutivkomites).

 

Ziele

 

Ziel 1: Beitritt zur Änderung von Kigali des Montrealer Protokolls

 

Beschreibung des Ziels:

Die Ratifikation der Änderung von Kigali, um auf internationaler Ebene zur Reduktion der Herstellung und Verwendung und damit der Emissionen von fluorierten Treibhausgasen beitragen zu können. Diese Änderung soll den Anstieg der durchschnittlichen globalen Temperatur um 0,5°C verringern. Diese Verringerung trägt zum Erreichen des Zieles des Pariser Übereinkommens von 2015 bei. Darüber hinaus soll eine weitere Verzögerung der Wiederherstellung der Ozonschicht verhindert werden.

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Österreich ist nicht Vertragspartei zur Änderung von Kigali. Österreich kann daher auch nicht zum internationalen Ziel einer Reduktion von fluorierten Treibhausgasen beitragen.

Österreich ist Vertragspartei zur Änderung von Kigali. Österreich trägt zum internationalen Ziel einer Reduktion von fluorierten Treibhausgasen bei.

Emission von ca. 2200 kt CO2eq F-Gasen im Jahr 2017

Emission von ca. 1780 kt CO2eq F-Gasen im Jahr 2023

 

Maßnahmen

 

Maßnahme 1: Ratifikation der Änderung von Kigali

Beschreibung der Maßnahme:

Durchführung des Ratifikationsverfahrens und Hinterlegung der Ratifikationsurkunde beim Depositar, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen.

Mit dieser Maßnahme wird sichergestellt, dass Österreich Vertragspartei zur Änderung von Kigali wird.

 

Umsetzung von Ziel 1

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Österreich ist nicht Vertragspartei

Österreich ist Vertragspartei

Gemäß Verordnung (EU) Nr. 517/2014 darf im Jahr 2017 eine Höchstmenge von 93 % der Menge HFKW in Verkehr gesetzt und verwendet werden, die dem Durchschnitt der Jahre 2009 bis 2012 entspricht (Bezugspunkt für die Reduktion).

Gemäß Verordnung (EU) Nr. 517/2014 darf im Jahr 2023 eine Höchstmenge von 45 % der Menge HFKW in Verkehr gesetzt und verwendet werden, die dem Durchschnitt der Jahre 2009 bis 2012 entspricht.

 

Abschätzung der Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen für alle Gebietskörperschaften und Sozialversicherungsträger

 

Finanzielle Auswirkungen für den Bund

 

– Ergebnishaushalt

 

in Tsd. €

2018

2019

2020

2021

2022

Transferaufwand

505

505

505

505

505

Aufwendungen gesamt

505

505

505

505

505

 

Österreichischer Beitrag zum Multilateralen Fonds des Montrealer Protokolls. Der angegebene Betrag ergibt sich aus der Wiederauffüllung des Fonds, die von der Tagung der Vertragsparteien alle 3 Jahre beschlossen wird. Die Wiederauffüllungen sind für die Jahre 2017, 2020, 2023, etc. geplant. Die Höhe des Finanzrahmens hängt von den auf internationaler Ebene geplanten Maßnahmen, vom VN-Beitragsschlüssel, sowie vom Wechselkurs (Euro zu US-Dollar) ab. Der Betrag gibt die erwarteten Aufwendungen für HFKW-Projekte im Multilateralen Fonds wieder.

 

Aus dem Vorhaben ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für Länder, Gemeinden und Sozialversicherungsträger.

Auswirkungen auf die Umwelt

 

Auswirkungen auf Treibhausgasemissionen

Als Ergebnis einer Studie ("Preparatory study for a review of Regulation (EC) No 842/2006 on certain fluorinated greenhouse gases“, Service Contract No 070307/2009/548866/SER/C4), die im Auftrag der EK zur Abschätzung der Auswirkungen der neuen EU-Verordnung im Jahr 2011 erarbeitet worden ist, folgt, dass bei Einführung der geplanten zusätzlichen Maßnahmen (Quotensystem, zusätzliche Beschränkungen und Verbote) eine starke Reduktion der EU-weiten Emissionen fluorierter Treibhausgase zu erwarten ist:

Reduktion EU-weit (Zeitraum 2010 – 2030): von ca. 120.000 kt CO2eq (2010) auf 30.000 kt CO2eq: dies entspricht einer Reduktion um 75 % für einen Zeitraum von 20 Jahren.

Prognose für Österreich (Bericht der Umweltbundesamt GmbH „Greenhouse Gas Projections and Assessment of Policies and Measures in Austria“, REP-0527, März 2015): aus den Zahlen für 2017 mit ca. 2200 kt CO2eq F-Gasen/Jahr und für 2025 mit ca. 1650 kt CO2eq F-Gasen/Jahr ergibt sich ein abgeschätztes Reduktionspotenzial von rund 70 kt (= 70.000 t) CO2eq/Jahr. Das Wesentlichkeitskriterium von 10.000 t CO2eq pro Jahr wird daher bei weitem übertroffen.

 

Auswirkungen auf Treibhausgasemissionen

 

Treibhausgasemissionen

Größenordnung

Erläuterung

Abnahme

70.000

Reduktion t CO2eq/Jahr


Anhang

 

Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen

 

Bedeckung

 

in Tsd. €

2018

2019

2020

2021

2022

Auszahlungen/ zu bedeckender Betrag

505

505

505

505

505

 

in Tsd. €

Betroffenes Detailbudget

Aus Detailbudget

2018

2019

2020

2021

2022

gem. BFRG/BFG

43.01.05 Nachhaltiger Natur- und Umweltschutz

 

505

505

505

505

505

 

Erläuterung der Bedeckung

Die Bedeckung erfolgt aus UG 43 Umwelt, eine mögliche Verteilung über weitere DBs ist intern abzuklären.

 

Laufende Auswirkungen – Transferaufwand

 

Körperschaft (Angaben in €)

2018

2019

2020

2021

2022

Bund

505.000,00

505.000,00

505.000,00

505.000,00

505.000,00

 

 

 

2018

2019

2020

2021

2022

Bezeichnung

Körperschaft

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Beitrag zum Multilateralen Fonds

Bund

1

505.000,00

1

505.000,00

1

505.000,00

1

505.000,00

1

505.000,00

 

Österreichischer Beitrag zum Multilateralen Fonds des Montrealer Protokolls. Der angegebene Betrag ergibt sich aus der Wiederauffüllung des Fonds, die von der Tagung der Vertragsparteien alle 3 Jahre beschlossen wird. Die Wiederauffüllungen sind für die Jahre 2017, 2020, 2023, etc. geplant. Die Höhe des Finanzrahmens hängt von den auf internationaler Ebene geplanten Maßnahmen, vom VN-Beitragsschlüssel, sowie vom Wechselkurs (Euro zu US-Dollar) ab. Der Betrag gibt die erwarteten Aufwendungen für HFKW-Projekte im Multilateralen Fonds wieder.

 

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 5.0 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 1182263897).