158 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVI. GP

 

Bericht

des Umweltausschusses

über die Regierungsvorlage (151 der Beilagen): Änderung des Montrealer Protokolls über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen

Die in Kigali angenommene Änderung des Montrealer Protokolls über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen, hat gesetzändernden bzw. gesetzesergänzenden Inhalt und bedarf daher der Genehmigung des Nationalrats gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG. Sie hat nicht politischen Charakter . Ein Beschluss des Nationalrats gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 4 B-VG ist nicht erforderlich, weil die Änderung in Zusammenschau mit bestehendem österreichischem Recht durch das Bundesgesetz über den Schutz des Menschen und der Umwelt vor Chemikalien (ChemG 1996, BGBl. I Nr. 53/1997 in der geltenden Fassung) und das Bundesgesetz zur Reduktion der Emissionen fluorierter Treibhausgase (Fluorierte Treibhausgase-Gesetz 2009, BGBl I Nr. 103/2009 in der geltenden Fassung) bereits umgesetzt worden ist. Da durch die Änderung Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereichs der Bundesländer berührt werden, bedarf es überdies der Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 B-VG.

Zu Beginn der 1980er Jahre musste man eine dramatische Ausdünnung der stratosphärischen Ozonschicht, die die Lebewesen auf der Erde vor Ultraviolettanteilen des Sonnenlichts schützt, insbesondere das Ozonloch über dem Südpol, feststellen. Deshalb verpflichtet das Montrealer Protokoll samt seinen Änderungen und Anpassungen sowohl Industriestaaten als auch Entwicklungsländer zu einem weltweiten schrittweisen Ausstieg aus Produktion und Verwendung ozonschichtschädigender Stoffe (z. B. Fluorchlorkohlenwasserstoffe: FCKW; bromierte Kohlenwasserstoffe; Halone; teilhalogenierte Fluorchlorkohlenwasserstoffe: HFCKW).

Entwicklungsländern werden im Schnitt um 10 Jahre längere Ausstiegsfristen zugestanden. Zur Umstellung auf umweltfreundlichere Alternativen und Technologien erhalten sie auch finanzielle und technische Hilfe durch den 1991 eigens zu diesem Zweck eingerichteten Multilateralen Fonds (MLF).

Da der weltweite Ausstieg aus den FCKW 2015 abgeschlossen werden konnte, zeigen sich inzwischen erste positive Auswirkungen: die Konzentration der Verursachersubstanzen in der unteren Atmosphäre hat abgenommen. Die Fortsetzung der Ausdünnung der stratosphärischen Ozonschicht konnte somit gestoppt werden, die Wiederherstellung der Ozonschicht auf ein Niveau vor 1980 wird für etwa 2060 prognostiziert.

Als Alternativsubstanzen wurden jedoch auch teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe (HFKW) insbesondere in Kälte- und Klimaanlagen sowie Isolierschaumstoffen eingesetzt. HFKW haben zwar ein geringeres Treibhauspotential als FCKW, stellen aber trotzdem zunehmend eine Gefahr für das Klima dar, da sie rund 1000 Mal so treibhausgaswirksam wie Kohlendioxid sind und durch die fortschreitende Industrialisierung in den Entwicklungsländern verstärkt eingesetzt werden. Rezente Wachstumsraten von 10 – 15 % pro Jahr gehen einher mit einem ähnlichen Anstieg der HFKW-Konzentration in der Atmosphäre.

Mit einem Ausstieg aus der Verwendung von HFKW kann daher auch zum Ziel des Pariser Übereinkommens zur Eindämmung des klimawandelbedingten Anstiegs der globalen Durchschnittstemperatur auf maximal 2° Celsius beigetragen werden. Eine weltweite Implementierung der vorliegenden Änderung des Montrealer Protokolls wird zu einer Verringerung der globalen Erwärmung um ca. 0,5° C bis 2100 führen. Nebenbei verringert die Errichtung neuer effizienterer Kälte- und Klimaanlagen den Energieverbrauch pro Anlage.

Nach mehreren vergeblichen Vorstößen etwa der USA, Kanadas, Mexikos und Mikronesiens legte bei der 27. Tagung der Vertragsparteien die Europäische Union einen Vorschlag zur Eindämmung von HFKW vor, der auf breite Zustimmung stieß.

In der Folge beschloss die 28. Tagung der Vertragsparteien am 15. Oktober 2016 in Kigali, Ruanda, eine weitere Änderung des Protokolls (idF: die Änderung), die HFKW in den Regelungsbereich des Protokolls aufnimmt. Ziel dieser Änderung ist es, Produktion und Verbrauch von HFKW über die nächsten drei Jahrzehnte drastisch zu reduzieren. Industriestaaten werden verpflichtet, Herstellung und Verbrauch von HFKW bis 2036 um 85 % zu reduzieren. Entwicklungsländer der Gruppe 1 müssen diese Reduktion bis 2045, solche der Gruppe 2 bis 2047 erfüllen. Gleichzeitig werden diese Stoffe in den Finanzierungsmechanismus MLF einbezogen.

Daher ist insgesamt mit zusätzlichen Kosten in der Größenordnung von 6 – 9 Mrd. US Dollar für den MLF zu rechnen. Für Österreich ist nach derzeitigem Stand mit einem Gesamtbetrag von 15 bis 20 Millionen Euro für den Zeitraum 2018 bis 2047 zu rechnen. Diese mit der Durchführung dieser Änderung verbundenen Kosten finden ihre Bedeckung im Budget des zuständigen Ressorts. Zusätzliche Reisekosten fallen nicht an.

Europarechtlich handelt es sich um ein „gemischtes Abkommen“. Die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten führen die in der Änderung von Kigali festgelegten HFKW-Reduktionen auf Grundlage der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über fluorierte Treibhausgase und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 842/2006, VO (EU) Nr. 517/2014, ABl. Nr. L 150 vom 20. 02. 2014 S. 195, durch. Diese in den Mitgliedstaaten unmittelbar anwendbare Verordnung sieht Reduktionsschritte vor, die sogar etwas ambitionierter sind als die in der vorliegenden Änderung vorgesehenen.

Es ist geplant, die Genehmigung durch die Europäische Union und die Ratifikation (bzw. Annahme) durch ihre Mitgliedstaaten gemeinsam vorzunehmen. Einige Mitgliedstaaten haben jedoch bereits ratifiziert.

 

Der Umweltausschuss hat den gegenständlichen Staatsvertrag in seiner Sitzung am 29. Mai 2018 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Ing. Christian Pewny die Abgeordneten Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc sowie die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus Elisabeth Köstinger.

 

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Genehmigung des Abschlusses dieses Staatsvertrages zu empfehlen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Umweltausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Abschluss des Staatsvertrages: Änderung des Montrealer Protokolls über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen (151 der Beilagen) wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.

Wien, 2018 05 29

                            Ing. Christian Pewny                                               Johannes Schmuckenschlager

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann