161 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVI. GP

Berichtigte Fassung vom 06.06.2018

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 214/A der Abgeordneten Alois Stöger, diplômé, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 und das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz geändert werden

Die Abgeordneten Alois Stöger, diplômé, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 19. April 2018 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Das Modell der Altersteilzeit ist ein Erfolgsmodell. Es bietet vielen ArbeitnehmerInnen die Möglichkeit gegen Ende ihres Erwerbslebens die Normalarbeitszeit herabzusetzen und den Übergang in die Alterspension fließender zu gestalten. Dabei verlieren sie weder Pensionsbezüge noch Ansprüche auf Krankengeld, Abfertigung oder Ansprüche aus der Arbeitslosenversicherung. Gleichzeitig werden den ArbeitgeberInnen 90 % bzw. 50 % der Differenzkosten ersetzt. Genau deswegen erfreut sich das Modell auch so großer Beliebtheit.

Nach wie vor ist der Antritt der Altersteilzeit jedoch von einer Vereinbarung mit dem jeweiligen Arbeitgeber oder der jeweiligen Arbeitgeberin abhängig. Dies sorgt in Betrieben oftmals für Unstimmigkeiten und führt gelegentlich dazu, dass ArbeitnehmerInnen, die gerne in Altersteilzeit gehen würden, diesen Schritt nicht setzen können.

Mit diesem Gesetzesentwurf wird dieses Manko beseitigt und ein rechtlicher Anspruch auf den Wechsel in eine Teilzeitbeschäftigung in Betrieben mit mehr als 10 ArbeitnehmerInnen geschaffen.

Die übrigen Rahmenbedigungen sollen sich nicht ändern (z.B. Ersatz der Differenzkosten für die ArbeitgeberInnen, falls sie die Kriterien des § 27 Abs. 2 AlVG entsprechen). Um den Betrieben genügend Zeit für nötige Umstrukturierungen zu lassen, müssen die ArbeitnehmerInnen die gewünschte Verringerung ihrer Normalarbeitszeit den ArbeitgeberInnen zumindest drei Monate im Voraus kundtun.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 29. Mai 2018 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Alois Stöger, diplômé die Abgeordneten Peter Wurm, Mag. Gerald Loacker, Norbert Sieber, Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA und Ing. Markus Vogl sowie die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz Mag. Beate Hartinger-Klein.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Initiativantrag keine Mehrheit (für den Antrag: S, P, dagegen: V, F, N).

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Norbert Sieber gewählt.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2018 05 29

                                  Norbert Sieber                                                                  Josef Muchitsch

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann