173 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVI. GP

 

Bericht

des Unterrichtsausschusses

über den Antrag 232/A(E) der Abgeordneten Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung des Unterrichtsfachs „Ethik und Religionen“

Die Abgeordneten Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 16. Mai 2018 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„In einer zunehmend fragmentierten Gesellschaft erreichen traditionelle Formen der Wertevermittlung nur mehr einen Teil der Kinder und Jugendlichen. Ein Unterrichtsfach „Ethik und Religionen“ ermöglicht es allen Kindern und Jugendlichen, gemeinsame Sichtweisen auf die Fragestellungen menschlichen Handelns und des Zusammenlebens zu entwickeln, die von demokratischen Grundvorstellungen getragen und von einer kritisch hinterfragenden Position begleitet sind.

Ein gemeinsamer „Ethik und Religionen-Unterricht“ ist ein wichtiger Träger für eine pluralistische, offene und demokratische Gesellschaft. Der Bereich der Ethik widmet sich den Voraussetzungen und Kriterien rationalen menschlichen Handelns. Fragen des moralischen Handelns, insbesondere hinsichtlich seiner Begründbarkeit und Reflexion, stehen im Zentrum. Das Wissen über Religionen wiederum gehört zur Allgemeinbildung, da Religionsgemeinschaften wichtige Akteure in unseren Gesellschaften sind. Wissen über Religionen stärkt junge Menschen in ihrer autonomen Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit. Darüber hinaus stärkt es das wechselseitige Verständnis in unserer pluralistischen Gesellschaft.

Mit dem Unterrichtsfach „Ethik und Religionen“ wird eine Lücke geschlossen, die sich aus dem derzeit fehlenden Angebot einer für alle Heranwachsenden verbindlichen Wertevermittlung im Rahmen des staatlichen Bildungsauftrags ergibt. Das Schulfach soll daher ein verpflichtendes Unterrichtsfach ab dem ersten Schuljahr sein. Besondere Erfordernisse gibt es hinsichtlich der Qualitätssicherung. Zunächst ist eine standardisierte Ausbildung an Hochschulen einzuführen. Der Wahl der Lehrbeauftragten ist spezielles Augenmerk zu schenken. Politische und weltanschaulich-religiöse Unabhängigkeit sind wichtige Anforderungen, die auch mit laufenden Evaluierungen zu gewährleisten sind.“

 

Der Unterrichtsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 5. Juni 2018 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Dr. Matthias Strolz die Abgeordneten Mag. Dr. Rudolf Taschner und Elisabeth Feichtinger, BEd BEd sowie der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung Dr. Heinz Faßmann.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: S, N, P, dagegen: V, F).

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Mag. Dr. Rudolf Taschner gewählt.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Unterrichtsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2018 06 05

                        Mag. Dr. Rudolf Taschner                                                       Wendelin Mölzer

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann