175 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVI. GP

 

Bericht

des Verkehrsausschusses

über die Regierungsvorlage (72 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Gefahrgutbeförderungsgesetz geändert wird (GGBG-Novelle 2018)

Hauptgesichtspunkte des Entwurfes:

Wesentliches Ziel von GGBG-Novellen ist es regelmäßig, Änderungen der internationalen Übereinkommen, die die Beförderung gefährlicher Güter regeln, sowie unionsrechtlicher Vorgaben im österreichischen Recht zu berücksichtigen. Diese wirken sich aktuell insbesondere bei den Begriffsbestimmungen, den Pflichten der Beteiligten, den Ausnahmen bei der Sicherung gegen unbefugten Zugriff sowie dem Bericht über Straßenkontrollen an die EU-Kommission aus.

Besonderes Augenmerk ist dabei gegenwärtig auf die Luftfahrt zu legen. Mit der unmittelbar im staatlichen Recht wirksamen Verordnung (EU) Nr. 965/2012 zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf den Flugbetrieb gemäß der Verordnung (EG) Nr. 216/2008, ABl. Nr. L 296 vom 25.10.2012 S. 1, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 363/2017, ABl. Nr. L 55 vom 02.03.2017 S. 1, in der Fassung der Berichtigung ABl. Nr. L 319 vom 5.12.2017 S. 92, ist zunächst die gewerbliche Beförderung gefährlicher Güter – und sei es nur im Gepäck von Reisenden – dem Gefahrgutregelwerk der ICAO ausdrücklich in seiner jeweils aktuellen Fassung unterstellt worden. Ausweitungen auf nichtgewerbliche Bereiche sind im August 2016 in Kraft getreten. Das GGBG hat das zur Kenntnis zu nehmen und bringt daher in § 2 diese Fassungen nicht mehr durch statische Verweisungen zur Anwendung.

Ergänzende inhaltliche Änderungen des GGBG beruhen weitestgehend auf Erfahrungen mit dessen Anwendung seitens betroffener Wirtschaftskreise und Behörden. Sie umfassen Klarstellungen zur Definition von Fahrzeugen, die Wiederaufnahme einer Frist für Jahresberichte von Gefahrgutbeauftragten, die Ermächtigung des BMLV zur Ausbildung seines eigenen Personals für den Seeversand sowie zusätzlicher Vorabgenehmigungen für Schulungen im Bereich der Luftfahrt und – ebenfalls für diese – Anpassungen der Pflichten und Befugnisse bei Inspektionen und Vorfallsuntersuchungen.

Die Strafbestimmungen werden hinsichtlich privater Empfänger gefährlicher Güter eingeschränkt.

Die Novelle bietet zugleich die Gelegenheit, einige redaktionelle Verbesserungen im GGBG vorzunehmen. So werden die vollständigen Zitate von EU-Rechtsakten an einer Stelle zusammengefasst, um sie in der Folge durch Kurzzitate zu ersetzen. Auch werden je nach Entstehung unterschiedlich ausgefallene Verordnungsermächtigungen für im Wesentlichen gleiche Bereiche der Schulung bei unterschiedlichen Verkehrsträgern vereinheitlicht und obsolete Bestimmungen aufgehoben.

 

Der Verkehrsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 5. Juni 2018 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Andreas Ottenschläger die Abgeordneten Dietmar Keck, Douglas Hoyos-Trauttmansdorff und Franz Leonhard Eßl sowie der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Ing. Norbert Hofer und der Ausschussobmann Abgeordneter Alois Stöger, diplômé.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (72 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2018 06 05

                          Andreas Ottenschläger                                                      Alois Stöger, diplômé

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann