176 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVI. GP

 

Bericht

des Verkehrsausschusses

über den Antrag 207/A der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz - FAGG geändert wird

Die Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 18. April 2018 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

Wenn man die digitale Vignette kauft, muss man 18 Tage auf ihre Gültigkeit warten. Das wird von der ASFINAG mit dem Rücktrittsrecht für Außerhausgeschäfte erklärt. Genauer erklärt die ASFINAG in einer Aussendung: "Gemäß der Europäischen Richtlinie für Konsumentenschutz können Kundinnen und Kunden innerhalb von 14 Tagen vom Online-Kauf eines Produktes oder einer Dienstleistung zurücktreten – dies ist auch bei der Digitalen Vignette so. Dazu kommt, dass auch bei digitalen Produkten der formale Rücktritt vom Kauf per Post übermittelt werden kann – also weitere drei Tage zur Konsumentenschutzfrist."

Um die Mautzahler_innen von den Anwendungen und Vorteilen der Digitalisierung profitieren zu lassen, ist es erforderlich, dass eine digitale Vignette kurzfristig nach dem Online-Kauf gültig ist. Die vorgeschlagene Erweiterung der Ausnahmen, für die das FAGG nicht gilt, bewirkt, dass Konsument_innen eine Vignette auch kurzfristig lösen und nützen können. Dafür braucht es die oben angeführte Gesetzesänderung.

 

Der Verkehrsausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 5. Juni 2018 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff die Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Dominik Schrott und Walter Bacher sowie der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Ing. Norbert Hofer.

 

Auf Antrag des Abgeordneten Christian Hafenecker, MA beschloss der Ausschuss einstimmig, dem Präsidenten des Nationalrates die Zuweisung des gegenständlichen Initiativantrages an den Justizausschuss zu empfehlen.

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Christian Hafenecker, MA gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2018 06 05

                       Christian Hafenecker, MA                                                   Alois Stöger, diplômé

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann