177 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVI. GP

 

Bericht

des Verkehrsausschusses

über den Antrag 268/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. (FH) Martha Bißmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Entrümpelung radverkehrsfeindlicher gesetzlicher Regelungen

Die Abgeordneten Dipl.-Ing. (FH) Martha Bißmann, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 17. Mai 2018 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Mobilität im 21. Jahrhundert kennt viele Wege, um von A nach B zu kommen. Besonders in der Stadt teilen sich inzwischen unzählige VerkehrsteilnehmerInnen den öffentlichen Raum – von Öffentlichen Verkehrsmitteln über FahrradfahrerInnen, FußgängerInnen, SkateboarderInnen oder RollerfahrerInnen bis hin zum motorisierten Individualverkehr. Für die Umwelt, den Flächenverbrauch und die Luftqualität in Städten sind gerade Mobilitätsformen abseits des Autos begrüßenswert – und halten in Österreichs Städten auch bereits erhebliche Anteile am Mobilitätsmix. In Bregenz kommen Fußgänger und Radfahrer gemeinsam bereits auf 45% Verkehrsanteil, in Sachen Radverkehrsanteil allein liegen Salzburg und Bregenz inzwischen mit 20% vorne[1]. Der Autoverkehr ist in Wien (27%) und Innnsbruck (28%) bereits weit unter einem Drittel Verkehrsanteil angekommen.[2]

Diese Entwicklung ist zu begrüßen. Allerdings hinken die gesetzlichen Regeln in Österreich der durch einen bunten Verkehrsmix geprägten Realität hinterher.

So besagt beispielsweise § 68 Abs. 3a StVO: „(3a) Radfahrer dürfen sich Radfahrerüberfahrten, wo der Verkehr nicht durch Arm- oder Lichtzeichen geregelt wird, nur mit einer Geschwindigkeit von höchstens 10 km/h nähern und diese nicht unmittelbar vor einem herannahenden Fahrzeug und für dessen Lenker überraschend befahren.“

Dieser Paragraph entstand zu einer Zeit, in der Fahrradfahren noch als eine Art Sonntags-Freizeitbeschäftigung gesehen wurde. Er wurde mit der 15. StVO-Novelle 1989[3] eingeführt und seitdem nicht mehr überarbeitet.

Auch die im gleichen Paragraph festgesetzte Annäherungsgeschwindigkeit von maximal 10 km/h für RadfahrerInnen zu ungeregelten Kreuzungen ist sachlich nicht gerechtfertigt und stellt eine Diskriminierung der Radfahrer dar. Eine angemessene Geschwindigkeit in Bezug zur (Un-)Übersichtlichkeit einer Kreuzung hat jede/r Verkehrsteilnehmer/in einzuhalten – dabei ist es aber völlig egal, ob es sich um AutofahrerInnen, RadlerInnen, SkateboarderInnen oder LäuferInnen handelt – und ob sie am Fahrstreifen, am Radweg oder am Gehweg unterwegs sind.

Es geht hier nicht darum, FahrradfahrerInnen einen Freibrief zu Rowdytum auszustellen oder AutofahrerInnen zu benachteiligen. Ganz im Gegenteil: Wenn wir Fahrradfahren als einen gleichberechtigten Baustein der nachhaltigen Mobilität sehen wollen, muss auch in den Verkehrsregeln diese Gleichberechtigung abgebildet sein.“

 

Der Verkehrsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 5. Juni 2018 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Dipl.-Ing. (FH) Martha Bißmann die Abgeordneten Johannes Schmuckenschlager, Christian Hafenecker, MA und Douglas Hoyos-Trauttmansdorff.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Dipl.-Ing. (FH) Martha Bißmann, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: P, dagegen: V, S, F, N).

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Johannes Schmuckenschlager gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2018 06 05

                   Johannes Schmuckenschlager                                               Alois Stöger, diplômé

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann



[1] VCÖ 2016: https://www.vcoe.at/news/details/vcoe-oesterreichs-staedte-haben-beim-radverkehr-im-eu-vergleich-aufzuholen sowie Greenpeace 2017: https://mobilitaet.greenpeace.at/assets/uploads/images/mobilitaet/LHS-Ranking%202017-Greenpeace.pdf.

[2] VCÖ 2016: https://www.vcoe.at/news/details/vcoe-oesterreichs-staedte-haben-beim-radverkehr-im-eu-vergleich-aufzuholen sowie Greenpeace 2017: https://mobilitaet.greenpeace.at/assets/uploads/images/mobilitaet/LHS-Ranking%202017-Greenpeace.pdf.

[3] https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblPdf/1989_86_0/1989_86_0.pdf.