180 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVI. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie

über die Regierungsvorlage (137 der Beilagen): Bundesgesetz zur Festlegung einheitlicher Standards beim Infrastrukturaufbau für alternative Kraftstoffe

1. Hintergrund

Im Zuge des Vertragsverletzungsverfahrens zwischen der Europäischen Kommission und der Republik Österreich, zur Nr. 2017/0008, hat die Europäische Kommission unter anderem moniert, dass Österreich den Art. 4 Abs. 4, den Art. 4 Abs. 8, den Art. 4 Abs. 9, den Art. 5 Abs. 2 und den Art. 6 Abs. 9 der Richtlinie 2014/94/EU über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe, ABl. Nr. L 307 vom 28.10.2014 S. 1, nicht in nationales Recht umgesetzt habe.

Durch das vorliegende Gesetz sollen die jeweiligen gesetzlichen Verordnungsermächtigungen für die zu erfüllenden technischen Spezifikationen für Strom- und Wasserstofftankstellen sowie CNG-Tankstellen sowie bestimmte Pflichten, die der Betreiber eines öffentlich zugänglichen Ladepunktes erfüllen muss, nunmehr explizit umgesetzt und in weiterer Folge der Europäischen Kommission notifiziert werden, um damit als Umsetzungsmaßnahme anerkannt werden zu können. Unbeschadet der verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung zur Gesetzgebung und Vollziehung (insbesondere Erlassung von Verordnungen) wurde zwischen dem Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus, dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie sowie dem Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort als hauptbetroffenen Ressorts vereinbart, dass die Koordination und Erarbeitung des Gesetzesvorschlags federführend vom Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus übernommen wird.

2. Kompetenzrechtliche Grundlagen:

Der Bund kann sich beim vorliegenden Gesetz auf folgende Kompetenztatbestände stützen:

„Angelegenheiten des Gewerbes und der Industrie“ (Art. 10 Abs. 1 Z 8 B‑VG) und „Normalisierung und Typisierung elektrischer Anlagen und Einrichtungen, Sicherheitsmaßnahmen auf diesem Gebiet“ (Art. 10 Abs. 1 Z 10 B‑VG).

 

Der Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 5. Juni 2018 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligte sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten MMMag. Dr. Axel Kassegger der Abgeordnete Mag. Jörg Leichtfried.

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: V, F, N, P, dagegen: S) beschlossen.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (137 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2018 06 05

                     MMMag. Dr. Axel Kassegger                                                      Peter Haubner

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann