181 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVI. GP

 

Bericht

des Volksanwaltschaftsausschusses

über den 41. Bericht der Volksanwaltschaft (1. Jänner bis 31. Dezember 2017) (III-86 der Beilagen)

Mit diesem Bericht dokumentiert die Volksanwaltschaft ihre Tätigkeit im Jahr 2017.

 

Seit 1977 steht die Volksanwaltschaft Menschen zur Seite, die sich von österreichischen Behörden ungerecht behandelt fühlen. Als Rechtsschutzeinrichtung bietet sie damit allen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, sich formlos und kostenfrei zu beschweren und sich gegen Behördenwillkür zu wehren.

 

Diese Zuständigkeit wurde im Jahr 2012 maßgeblich erweitert. Die Volksanwaltschaft erhielt den verfassungsgesetzlichen Auftrag, die Menschenrechte zu schützen und zu fördern. Seitdem überprüft sie Einrichtungen, in denen Menschen besonders gefährdet sind, misshandelt oder menschenunwürdig behandelt zu werden, und begleitet Polizeieinsätze bei Abschiebungen und Demonstrationen.

 

Im Juli 2017 wurde vom Nationalrat beschlossen, bei der Volksanwaltschaft eine unabhängige Rentenkommission einzurichten. Die Volksanwaltschaft ist damit auch mit Fragen zur Entschädigung von Heimopfern befasst und setzt sich dafür ein, Betroffenen zu berechtigten Ansprüchen zu verhelfen.

 

Als die Volksanwaltschaft vor 40 Jahren neu geschaffen wurde, war nicht abzusehen, welche Bedeutung ihr zukommen werde und ob sie die zugedachten Funktionen überhaupt erfüllen könne. Sie wurde daher zunächst als Provisorium eingerichtet. Man ging davon aus, dass in der Volksanwaltschaft jährlich nicht mehr als 1.500 Beschwerden einlangen werden. Die Volksanwaltschaft gewann unerwartet rasch an Vertrauen, die Beschwerdezahlen stiegen stetig. In den letzten 40 Jahren wandten sich mehr als eine halbe Million Menschen an die Volksanwaltschaft, jährlich sind es mittlerweile etwa 20.000. Die hohe Akzeptanz in der Bevölkerung hat dazu geführt, dass die Volksanwaltschaft ihre Kontrolltätigkeit wirksam erfüllen kann. Vorrangiges Ziel ist dabei nicht, Missstände in der Verwaltung aufzudecken. Der Volksanwaltschaft geht es langfristig vielmehr darum, transparente, effiziente und bürgernahe Erledigungen sowie nachvollziehbare Entscheidungsprozesse zu fördern.

 

Das neu hinzugekommene Aufgabengebiet des präventiven Schutzes der Menschenrechte konnte auf einem soliden Fundament aufbauen. Der Erfolg im Umgang mit menschenrechtlichen Themen steht und fällt mit dem Vertrauen von Politik und Öffentlichkeit. Auch inhaltlich war das Thema für die Volksanwaltschaft nicht völlig fremd. Die Wahrung der Menschenrechte hatte bereits bei der nachprüfenden Kontrolle einen zentralen Stellenwert in der Arbeit der Volksanwaltschaft. Die Verletzung von Menschenrechten galt immer schon als der schwerwiegendste Missstand in der Verwaltung. Die nachprüfende Kontrolle der Verwaltung und der präventive Menschenrechtsschutz greifen damit, so unterschiedlich die jeweiligen Ausrichtungen und „Umwelten“ auch sein mögen, ineinander und führen zu positiven Wechselbeziehungen.

 

Die Bekanntheit der Volksanwaltschaft und die über die Jahre aufgebauten internationalen Kontakte und Netzwerke werden dazu genutzt, die breite Öffentlichkeit für Menschenrechte zu sensibilisieren und eine positive Veränderung in der Einstellung gegenüber der Betreuung und der Behandlung von schutzwürdigen Menschen voranzutreiben.

 

Das Jahr 2017 hat wieder viele neue Feststellungen und Erkenntnisse gebracht. Im vorliegenden Band wird umfassend darüber berichtet, welche Schlüsse aus der Kontrolle der Verwaltung gezogen werden können und wo Handlungsbedarf besteht. Neben den internationalen Aktivitäten und sonstigen Arbeitsschwerpunkten wird die Tätigkeit der Rentenkommission, die im Juli ihre Arbeit aufgenommen hat, näher dargestellt.

 

Der zweite Band ist der präventiven Menschenrechtskontrolle gewidmet, mit ausführlichen Berichten über festgestellte Menschenrechtsverletzungen und Gefährdungen.

 

Der Volksanwaltschaftsausschuss hat den gegenständlichen Bericht der Volksanwaltschaft in seinen Sitzungen am 5. Juni 2018 und am 7. Juni 2018 in Verhandlung genommen. An der Debatte am 5. Juni 2018 zu Band 1 „Kontrolle der öffentlichen Verwaltung“ beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin Edith Mühlberghuber die Abgeordneten Martina Diesner-Wais, Efgani Dönmez, PMM, Mag. Muna Duzdar, Petra Wimmer, Klaudia Friedl, Mag. Günther Kumpitsch, Werner Herbert, Dr. Stephanie Krisper, Dr. Alfred J. Noll, Gabriela Schwarz, Andreas Kollross, Sabine Schatz, Ing. Reinhold Einwallner und die Ausschussobfrau Abgeordnete Carmen Schimanek sowie die Volksanwälte Dr. Gertrude Brinek, Dr. Peter Fichtenbauer und Dr. Günther Kräuter.

 

Anschließend wurden die Verhandlungen einstimmig vertagt.

 

Am 7. Juni 2018 wurden die Verhandlungen zum gegenständlichen Bericht wieder aufgenommen. In der Debatte zu Band 2 „Präventive Menschenrechtskontrolle“ meldeten sich die Abgeordneten Martina Diesner-Wais, Sabine Schatz, Mag. Muna Duzdar, Klaudia Friedl, Christian Lausch, Christian Ries, Werner Herbert, Dr. Stephanie Krisper und Dr. Alma Zadić, LL.M. sowie die Volksanwälte Dr. Gertrude Brinek, Dr. Peter Fichtenbauer und Dr. Günther Kräuter zu Wort.

 

Bei der Abstimmung wurde einstimmig (nicht anwesend: P) beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Volksanwaltschaftsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle den 41. Bericht der Volksanwaltschaft (1. Jänner bis 31. Dezember 2017) (III-86 der Beilagen) zur Kenntnis nehmen.

 

Wien, 2018 06 07

                            Edith Mühlberghuber                                                         Carmen Schimanek

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau