Erwachsenenschutz-Anpassungsgesetz (ErwSchAG-Justiz)
Vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung
Einbringende Stelle: |
Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz |
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Vorhabensart: |
Bundesgesetz |
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Laufendes Finanzjahr: |
2018 |
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Inkrafttreten/ Wirksamwerden: |
2018 |
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Vorblatt
Problemanalyse
Durch das 2. Erwachsenenschutz-Gesetz werden terminologische und vereinzelt inhaltliche Anpassungen in anderen Bundesgesetzen erforderlich.
Ziel(e)
Reibungslose Anwendung des neuen Erwachsenenschutzrechts durch einheitliche Terminologie und Berücksichtigung der neuen Vertretungsformen.
Inhalt
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):
- Terminologische Anpassungen (zB Ersetzung der Begriffe "Sachwalter", "Eigenberechtigung" oder "Pflegebefohlener");
- Berücksichtigung der neuen Vertretungsform "gewählte Erwachsenenvertretung";
- Berücksichtigung des neuen Rechts zur Entscheidungs-, Handlungs- und Geschäftsfähigkeit.
Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag
Das Vorhaben trägt zur Maßnahme "Erarbeitung eines Begutachtungsentwurfes für den Bereich des Sachwalterrechts (Implementierung Erwachsenenvertretung)" für das Wirkungsziel "Gewährleistung der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens (durch Vorschläge zur Anpassung und Weiterentwicklung des Rechtssystems im Hinblick auf die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedürfnisse)." der Untergliederung 13 Justiz im Bundesvoranschlag des Jahres 2018 bei.
Aus der gegenständlichen Maßnahme ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen auf den Bund, die Länder, die Gemeinden oder auf die Sozialversicherungsträger
Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union
Keine.
Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens
Keine.
Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 5.0 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 718422240).