198 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVI. GP

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Antrag 262/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Immobilien-Investmentfondsgesetz sowie das Investmentfondsgesetz 2011 geändert werden.

Die Abgeordneten Karlheinz Kopf, Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 17. Mai 2018 im Nationalrat eingebracht und unter anderem wie folgt begründet:

„Die Verordnung (EU) 2017/1131 soll durch Schaffung eines einheitlichen europäischen Rechtsrahmens die kurzfristige Finanzierung für Finanzinstitute, Unternehmen und Staaten erleichtern. Geldmarktfonds bieten Anlegern ähnliche Vorzüge wie Bankeinlagen durch sofortigen Zugang zu Liquidität und relative Wertbeständigkeit. Angesichts dieser Merkmale sehen Anleger in Geldmarktfonds eine sichere und stärker diversifizierte Alternative zu Bankeinlagen. Da sich während der Finanzkrise gezeigt hat, dass bestimmte Merkmale von Geldmarktfonds deren Anfälligkeit bei Schwierigkeiten auf den Finanzmärkten erhöhen können, sieht die unmittelbar anwendbare EU-Verordnung entsprechende Rahmenbedingungen vor, die Geldmarktfonds zu einer attraktiven Anlageform für kurzfristige Liquiditätsreserven machen sollen.

Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf sollen gesetzliche Vorschriften betreffend Sanktionen für Verstöße gegen die Verordnung (EU) 2017/1131 in das österreichische Recht eingefügt werden. Da für Geldmarktfonds in Abhängigkeit von der Ausgestaltung entweder als Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) oder als Alternativer Investmentfonds (AIF) die Aufsichtsbestimmungen des Investmentfondsgesetzes 2011 oder des Alternative Investmentfonds Manager-Gesetzes anwendbar sind, ist die Schaffung von sonstigen begleitenden Verfahrens- und Aufsichtsvorschriften nicht erforderlich.

Die übrigen Änderungen sind einerseits durch Erfahrungen der Finanzmarktaufsichtsbehörde aus ihrer Aufsichtstätigkeit bedingt und setzen anderseits Anliegen der Fondswirtschaft um, die zu Erleichterungen im Vertrieb führen und mit dem einschlägigen EU-Recht kompatibel sind.“

 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 19. Juni 2018 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Andreas Hanger die Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Michael Bernhard, Doris Margreiter, Dr. Johannes Jarolim sowie der Bundesminister für Finanzen Hartwig Löger.

 

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: V, F, N, dagegen: S, P) beschlossen.

 


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2018 06 19

                           Mag. Andreas Hanger                                                             Karlheinz Kopf

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann