201 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVI. GP

 

Bericht

des Finanzausschusses

über die Regierungsvorlage (183 der Beilagen): Protokoll zur Abänderung des am 13. April 2000 in Moskau unterzeichneten Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Russischen Föderation zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll

Das Protokoll zur Abänderung des am 13. April 2000 in Moskau unterzeichneten Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Russischen Föderation zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen ist gesetzändernd bzw. gesetzesergänzend und bedarf daher der Genehmigung des Nationalrats gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG. Es hat nicht politischen Charakter. Es ist der unmittelbaren Anwendung im innerstaatlichen Rechtsbereich zugänglich, sodass die Erlassung von Gesetzen gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 3 B-VG nicht erforderlich ist. Da durch das Protokoll Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder geregelt werden, bedarf es überdies der Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 B-VG.

Das Abkommen ist zum Teil veraltet und entspricht nicht mehr dem neuesten OECD-Standard. Der Ausbau der Wirtschaftsbeziehungen Österreichs zu Russland erfordert die Vermeidung internationaler Doppelbesteuerungen durch den Abschluss eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung gemäß den neuesten Entwicklungen im internationalen Steuerrecht. Es soll damit auch der Standort Österreich für den weiteren Ausbau der wirtschaftlichen Beziehungen gestärkt werden. Die jüngsten Arbeiten auf Ebene der OECD/G20 zur Bekämpfung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (Base Erosion and Profit Shifting – BEPS) sehen globale Maßnahmen zur Bekämpfung von Gewinnverlagerungen vor und sind nicht darauf ausgelegt, die Spezifika der jeweiligen bilateralen Abkommen zu berücksichtigen. Die bilaterale Teilrevision des Abkommens ist hinsichtlich der Bestimmungen erfolgt, welche nicht durch das Mehrseitige Übereinkommen zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung berührt werden.

Von 1. bis 2. Dezember 2009 fand die erste Runde der Verhandlungen zur Revision des Doppelbesteuerungsabkommens in Wien statt. Eine zweite Verhandlungsrunde wurde von 13. bis 15. Juni 2011 in Moskau abgehalten. Abgeschlossen werden konnten die Verhandlungen im Rahmen einer dritten Verhandlungsrunde in Wien am 20. Dezember 2011. Die finale Textabstimmung mit der russischen Seite über die Richtigkeit des Texts und die verschiedenen Sprachfassungen des vorliegenden Protokolls ist per Email am 19. Juni 2017 erfolgt.

Das Protokoll entspricht dem neuen OECD-Standard betreffend steuerliche Transparenz und Amtshilfebereitschaft.

Die Ergebnisse des Aktionsplans der OECD/G20 betreffend Base Erosion and Profit Shifting (BEPS) werden nicht im Rahmen der gegenständlichen Abkommensrevision in das Doppelbesteuerungsabkommen mit Russland aufgenommen, da sie bereits durch das Mehrseitige Übereinkommen zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung auf das Abkommen Anwendung finden.

Das Protokoll ist das erste Abkommen Österreichs mit der Russischen Föderation seit der völkerrechtswidrigen Annexion der Krim 2014. Aus diesem Anlass ist daher zur Klarstellung anlässlich der Inkraftsetzung des Protokolls die Abgabe einer österreichischen Erklärung über den territorialen Geltungs­bereichs von Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Russischen Föderation erforderlich. Eine gleichlautende Erklärung über den Geltungs­bereich von Abkommen zwischen der EU und der Russischen Föderation wurde von der EU bereits am 19. September 2014 abgegeben.

 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Staatsvertrag in seiner Sitzung am 19. Juni 2018 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligte sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Ing. Wolfgang Klinger die Abgeordnete Petra Bayr, MA MLS

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Genehmigung des Abschlusses dieses Staatsvertrages zu empfehlen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Abschluss des Staatsvertrages: Protokoll zur Abänderung des am 13. April 2000 in Moskau unterzeichneten Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Russischen Föderation zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll (183 der Beilagen) wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.

Wien, 2018 06 19

                           Ing. Wolfgang Klinger                                                            Karlheinz Kopf

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann