Entschließung

betreffend Liberalisierung von Cannabis zu medizinischen Zwecken

 

Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, wird ersucht, auf der Grundlage der Ergebnisse der Ausschussbegutachtung sowie der Erfahrungen in Deutschland unter Einbindung der Österreichischen Ärztekammer, der Österreichischen Apothekerkammer, des Österreichischen Schmerzverbandes, der Gesundheit Österreich GmbH, der AGES und des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger sowie – in Hinblick auf die Vermeidung von Missbrauch – des Innenministeriums bis zum 1. Jänner 2019 den therapeutischen Einsatz von „Medizinalhanf“ zu prüfen und einen Bericht über zukünftige medizinische, rechtliche, organisatorische und ökonomische Rahmenbedingungen zum Einsatz von cannabishaltigen Arzneimitteln vorzulegen.