Bundesgesetz, mit dem das Pensionskassengesetz geändert wird

 

Vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Einbringende Stelle:

Bundesministerium für Finanzen

Vorhabensart:

Bundesgesetz

Laufendes Finanzjahr:

2018

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2019

 

Vorblatt

 

Problemanalyse

Mit der Richtlinie 2003/41/EG über die Tätigkeiten und die Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung, ABl. Nr. L 235 vom 23.09.2003 S. 10, wurde erstmals ein europäischer Mindestrahmen für Pensionsfonds vorgegeben. Die Europäische Kommission hat danach festgestellt, dass zwischen den Mitgliedstaaten größere Unterschiede hinsichtlich der Vorschriften bestehen, die insbesondere der grenzüberschreitenden Tätigkeit hinderlich sind und auch die Information der Begünstigten im Hinblick auf die Vergleichbarkeit verbessert werden könnte. Es wurde daher eine Neufassung der Richtlinie vorgeschlagen.

Die Richtlinie (EU) 2016/2341 über die Tätigkeiten und die Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung, ABl. Nr. L 354 vom 23.12.2016 S. 37, ist bis 13. Jänner 2019 in nationales Recht umzusetzen.

Auch die Neufassung der Richtlinie beschränkt sich auf eine Mindestharmonisierung, die Mitgliedstaaten sollen nicht daran gehindert werden „strengere Bestimmungen beizubehalten oder einzuführen, um Versorgungsanwärter und Leistungsempfänger betrieblicher Altersversorgungssysteme zu schützen. Unberührt bleiben auch die nationalen sozial- und arbeitsrechtlichen Vorschriften.

 

Ziel(e)

Mit der Neufassung der Richtlinie soll die grenzüberschreitende Tätigkeit von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung erleichtert, die Governance der Pensionsfonds gestärkt und die Information der Begünstigten verbessert werden, wobei auf die Größenordnung, die Art, den Umfang und die Komplexität der Tätigkeiten der Pensionsfonds Bedacht genommen wird.

 

Inhalt

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

Mit einer Novellierung des Pensionskassengesetzes sollen die nationalen Vorschriften an die durch die Neufassung der Richtlinie vorgenommenen Änderungen angepasst werden.

Wesentliche Maßnahmen sind ein Zustimmungsrecht der Begünstigten bei grenzüberschreitender Übertragung von bestehenden Zusagen, die Zusammenführung von teilweise bereits bestehenden Funktionen in Schlüsselfunktionen, die Verbesserung des Risikomanagements, Rahmenbedingungen für Vergütungspolitik und Auslagerung an Dritte sowie Anpassungen bei der Information der Begünstigten sowie der Aufsichtsvorschriften an die Vorgaben der Richtlinie.

Eine zeitliche Befristung der gegenständlichen Maßnahme, wie sie in § 1 (5) des Deregulierungsgrundsätzegesetzes, BGBl. I Nr. 45/2017 vorgesehen ist, ist aufgrund der EU-rechtlichen Vorgaben nicht möglich.

 

Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag

 

Das Vorhaben hat keinen direkten Beitrag zu einem Wirkungsziel.

 

Aus der gegenständlichen Maßnahme ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen auf den Bund, die Länder, die Gemeinden oder auf die Sozialversicherungsträger

 

Anmerkungen zu sonstigen, nicht wesentlichen Auswirkungen:

Die meisten Verpflichtungen für die Pensionskassen sind im Pensionskassengesetz bereits bisher vorgesehen und werden nur an die Vorgaben der Richtlinie angepasst. Es werden daher im Wesentlichen nur einmalige Kosten für die Adaptierung notwendig sein. Mit Stand Ende 2017 sind in Österreich zehn Pensionskassen (sechs überbetriebliche und vier betriebliche Pensionskassen) tätig, die ein Vermögen in einer Bandbreite von rund 100 Mio.EUR bis über 6 Mrd.EUR verwalten. Eine seriöse Abschätzung der erwähnten Kosten erscheint auf Grund der heterogenen Struktur der Branche nicht möglich, auf Grund der geringen Anzahl an betroffenen Unternehmen ist jedoch davon auszugehen, dass die Wesentlichkeitsgrenze nicht überschritten wird.

 

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union

Das Vorhaben dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2341.

 

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens

keine

 

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 5.4 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 1588363054).