221 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVI. GP

 

Bericht

des Justizausschusses

über die Regierungsvorlage (195 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das allgemeine Grundbuchsgesetz 1955, das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, das Anerbengesetz, das Außerstreitgesetz, das Firmenbuchgesetz, das Fortpflanzungsmedizingesetz, das Gerichtsgebührengesetz, das Gerichtskommissärsgesetz, das Gerichtsorganisationsgesetz, das IPR-Gesetz, das Kärntner Erbhöfegesetz 1990, das Konsumentenschutzgesetz, das Landpachtgesetz, das Mietrechtsgesetz, die Notariatsordnung, das Rechtspflegergesetz, das Tiroler Höfegesetz, das Unternehmensgesetzbuch, das Verfahrenshilfeanträge-Übermittlungsgesetz, das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985, das Verwaltungsstrafgesetz 1991, das Vollzugsgebührengesetz, das Wohnungseigentumsgesetz 2002, die Zivilprozessordnung, das Erwachsenenschutzvereinsgesetz und das Justizbetreuungsagentur-Gesetz geändert werden (Erwachsenenschutz-Anpassungsgesetz für den Bereich des Bundesministeriums für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz – ErwSchAG-Justiz)

Das 2. Erwachsenenschutz-Gesetz – 2. ErwSchG, BGBl. I Nr. 59/2017, erfordert Anpassungen in zahlreichen Bundesgesetzen im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz. Zusätzlich sind einige redaktionelle Fehler des 2. ErwSchG zu beseitigen.

Das Vorhaben umfasst daher hauptsächlich folgende Maßnahmen:

- Terminologische Anpassungen (zB Ersetzung der Begriffe „Sachwalter“, „Eigenberechtigung“ oder „Pflegebefohlener“);

- Berücksichtigung der neuen Vertretungsform „gewählte Erwachsenenvertretung“;

- Berücksichtigung des neuen Rechts zur Entscheidungs-, Handlungs- und Geschäftsfähigkeit.

 

Der Justizausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 21. Juni 2018 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten
Mag. Friedrich Ofenauer die Abgeordneten Dr. Johannes Jarolim, Dr. Irmgard Griss, Dr. Alfred J. Noll und Ing. Mag. Volker Reifenberger sowie der Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz Dr. Josef Moser und die Ausschussobfrau Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig beschlossen.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Justizausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (195 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2018 06 21

                         Mag. Friedrich Ofenauer                                               Mag. Michaela Steinacker

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau