233 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVI. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 236/A der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitszeitgesetz geändert wird

Die Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 16. Mai 2018 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

Flexibilisierung der Arbeitszeit

Die berufliche und Lebensrealität vieler Erwerbstätiger verändert sich zunehmend. Einer voranschreitenden Digitalisierung, deren Einfluss auf die heutige Arbeitswelt stetig steigt und die neue Formen des Arbeitens ermöglicht, steht ein antiquiertes Arbeitszeitrecht entgegen, das Fortschritt und Weiterentwicklung der Bürger_innen teilweise verhindert.

Durch eine flexible Gestaltung der Arbeitszeiten wird der Alltag von Arbeitnehmer_innen erleichtert, und gleichzeitig den Bedürfnissen von Betrieben entsprochen. Dadurch wird viel mehr Raum für persönliche Freiheit und Rechtssicherheit für Arbeitnehmer_innen geschaffen, denen mehr Möglichkeiten geboten werden, Beruf, Freizeit und Familie unter einen Hut zu bringen. Es geht nicht um eine Erhöhung der Wochenarbeitszeit, sondern darum, eine bessere Aufteilung der vorhandenen Zeit zu unterstützen. Dafür müssen Rahmenbedingungen geschaffen werden, die sich der Flexibilität unserer Arbeitswelt anpassen und so die Lebensqualität aller Beteiligten erhöhen.

Die vorgeschlagenen Änderungen sollen daher eine Flexibilisierung im Arbeitszeitrecht ermöglichen, ohne dabei die wöchentliche Gesamtarbeitszeit zu erhöhen. Der unregelmäßigen Verteilung von Arbeit auf unterschiedliche Wochentage soll hiermit Rechnung getragen werden.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Initiativantrag erstmals in seiner Sitzung am 29. Mai 2018 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Gerald Loacker die Abgeordneten Petra Wagner, Ing. Markus Vogl, Mag. Klaus Fürlinger, Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Dietmar Keck, Josef Muchitsch, Dipl.­Ing. Georg Strasser, Alois Stöger, diplômé und Franz Hörl sowie die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz Mag. Beate Hartinger-Klein. Anschließend wurden die Verhandlungen vertagt.

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 27. Juni 2018 erneut in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Mag. Gerald Loacker, Josef Muchitsch, August Wöginger, Peter Wurm, Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Ing. Markus Vogl und Dietmar Keck.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Initiativantrag keine Mehrheit (für den Antrag: N, dagegen: V, S, F, P).

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Tanja Graf gewählt.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2018 06 27

                                      Tanja Graf                                                                     Josef Muchitsch

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann