261 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVI. GP

 

Bericht

des Justizausschusses

über die Regierungsvorlage (252 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch und die Strafprozeßordnung 1975 geändert werden (Strafrechtsänderungsgesetz 2018)

Die Richtlinie (EU) 2017/541 zur Terrorismusbekämpfung und zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2002/475/JI und zur Änderung des Beschlusses 2005/671/JI (im Folgenden: RL Terrorismus),
ABl. Nr. L 88 vom 31.3.2017, S 6 ist bis zum 8. September 2018 umzusetzen. Ein Großteil der Bestimmungen ist bereits innerstaatlich umgesetzt, bei einzelnen Bestimmungen besteht (partieller) Umsetzungsbedarf.

Ziel der gegenständlichen Vorlage ist die vollinhaltliche Umsetzung der RL Terrorismus im Hinblick auf eine effektive und effiziente Bekämpfung von Terrorismus und Schaffung der Voraussetzungen für eine mögliche Ratifizierung Österreichs des Zusatzprotokolls zum Übereinkommen des Europarats zur Verhütung des Terrorismus (SEV Nr. 217).

 

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahmen:

a) Erweiterung der inländischen Gerichtsbarkeit im Zusammenhang mit Terrorismus

b) Erweiterung des Kataloges der terroristischen Straftaten in § 278c Abs. 1 StGB

c) Erweiterung des Katalogs finanzierungstauglicher Straftaten in § 278d Abs. 1 StGB

d) Einführung eines neuen Straftatbestandes „Reisen für terroristische Zwecke“ (§ 278g StGB)

e) Erweiterung des Personenkreises, welcher einen Anspruch auf Prozessbegleitung iSd § 66 Abs. 2 StPO hat, auf Opfer terroristischer Straftaten (§ 278c StGB)

 

Der Justizausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 13. September 2018 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Klaus Fürlinger die Abgeordneten Dr. Irmgard Griss, Dr. Alfred J. Noll, Petra Bayr, MA MLS, Dr. Johannes Jarolim und Dr. Peter Wittmann sowie der Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz Dr. Josef Moser.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: V, F, dagegen: S, N, P) beschlossen.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Justizausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (252 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2018 09 13

                            Mag. Klaus Fürlinger                                                  Mag. Michaela Steinacker

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau