262 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVI. GP

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Antrag 110/A der Abgeordneten Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Gleichbehandlung im Bereich des Bundes aus 1993 sowie das Bundesgesetz vom 23. Jänner 1974 über die mit gerichtlicher Strafe bedrohten Handlungen geändert wird

Die Abgeordneten Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 28. Februar 2018 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die ausschließlich politische Besetzung der vakanten Positionen im Verfassungsgerichtshof wird inzwischen von allen Medien kolportiert (zB diepresse.com 05.02.2018). Die Besetzung von Positionen, welcher Art auch immer, nach ausschließlich parteipolitischen Kriterien ist nicht nur eine Form von Korruption, da ja nur so vergeben wird, weil eine politische Gegenleistung in irgendeiner Form erwartet wird. Gravierender ist, dass damit eine Diskriminierung dritter Personen stattfindet.

Mit einer ausschließlich parteipolitisch motivierten Postenbesetzung wird auch die Legitimation der davon betroffenen Institutionen verletzt. ‚Parteibuchwirtschaft‘ ist eine Form diskriminatorischer Ungleichbehandlung. Deshalb soll der neue Straftatbestand an eine Erweiterung des Gleichbehandlungsgesetzes gebunden werden.“

 

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 13. September 2018 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Dr. Alfred J. Noll die Abgeordneten Mag. Klaus Fürlinger, Dr. Markus Tschank, Dr. Johannes Jarolim und Dr. Irmgard Griss sowie der Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz Dr. Josef Moser.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Initiativantrag keine Mehrheit (für den Antrag: S, P, dagegen: V, F, N).

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Dr. Markus Tschank gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Justizausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2018 09 13

                            Dr. Markus Tschank                                                   Mag. Michaela Steinacker

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau