263 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVI. GP

 

Bericht

des Justizausschusses

über die Regierungsvorlage (253 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das GmbH-Gesetz und die Notariatsordnung geändert werden (Elektronische Notariatsform-Gründungsgesetz – ENG)

Mit der gegenständlichen Vorlage werden nachstehende Ziele verfolgt:

-       Erleichterung und Attraktivierung der Gründung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit dem Notar durch Nutzung sicherer technischer Kommunikationsmöglichkeiten

-       Eindeutige gesetzliche Determinierung von Umfang und Reichweite der notariellen Pflichten bei der Unterschriftsbeglaubigung

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

-       Schaffung der gesetzlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines elektronischen Notariatsakts unter Nutzung einer elektronischen Kommunikationsmöglichkeit

-       Durch verschiedene gesetzliche Präzisierungen werden Umfang und Reichweite der notariellen Pflichten bei der Unterschriftsbeglaubigung eindeutig klargestellt.

Die mit dem Vorschlag verbundenen Erleichterungen beim Gründungsvorgang können mit ein Auslöser dafür sein, sich für eine Unternehmensgründung zu entscheiden und damit den Schritt in die Selbständigkeit zu wagen. Hier werden nicht zuletzt die zeit- und kostenmäßigen Erleichterungen, die mit dem Wegfall der Notwendigkeit, sich gemeinsam zeitgleich vor einem Notar einzufinden, einen wichtigen Faktor darstellen.

 

Der Justizausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 13. September 2018 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Ing. Mag. Volker Reifenberger die Abgeordneten Dr. Alfred J. Noll und Dr. Johannes Jarolim sowie der Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz Dr. Josef Moser und die Ausschussobfrau Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, F, N, dagegen: P) beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Justizausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (253 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2018 09 13

                   Ing. Mag. Volker Reifenberger                                          Mag. Michaela Steinacker

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau