264 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVI. GP

 

Bericht

des Justizausschusses

über die Regierungsvorlage (254 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Spaltung von Genossenschaften (Genossenschaftsspaltungsgesetz – GenSpaltG) erlassen wird und mit dem das Genossenschaftsrevisionsgesetz 1997, das Genossenschaftsrevisionsrechtsänderungsgesetz 1997, das Gesetz über Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, das SCE-Gesetz, das Firmenbuchgesetz, das Rechtspflegergesetz, das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz, das Umgründungssteuergesetz und das Bankwesengesetz geändert werden

Im Unterschied zu Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) haben Genossenschaften derzeit nicht die Möglichkeit, eine Spaltung vorzunehmen, d.h. ihr Vermögen zur Gänze oder teilweise im Weg der Gesamtrechtsnachfolge auf neue oder bestehende Genossenschaften zu übertragen. Dadurch sind Genossenschaften gegenüber Kapitalgesellschaften benachteiligt.

 

Die Umgründungsform der Spaltung soll in Hinkunft auch Genossenschaften offenstehen.

 

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme

Nach dem Vorbild des für Kapitalgesellschaften geltenden Spaltungsgesetzes (SpaltG) soll ein Genossenschaftsspaltungsgesetz (GenSpaltG) erlassen werden.

 

Der Justizausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 13. September 2018 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin Abgeordneten MMMag. Gertraud Salzmann die Abgeordneten Mag. Ruth Becher, Dr. Alfred J. Noll und Dr. Markus Tschank sowie die Ausschussobfrau Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: V, F, N, P, dagegen: S) beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Justizausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (254 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2018 09 13

                     MMMag. Gertraud Salzmann                                            Mag. Michaela Steinacker

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau