277 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVI. GP

 

Bericht

des Immunitätsausschusses

über das Ersuchen der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption (GZ. 82 St 16/17x) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung der Abgeordneten zum Nationalrat Kira Grünberg

 

Die Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption ersucht mit Schreiben vom 16. Juli 2018, GZ. 82 St 16/17x, eingelangt am 27. Juli 2018, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung der Abgeordneten zum Nationalrat Kira Grünberg wegen des Verdachtes einer strafbaren Handlung nach §§ 306, 307b StGB, 3 VbVG.

 

Der Immunitätsausschuss hat dieses Ersuchen in seiner Sitzung am 26. September 2018 in Verhandlung gezogen und mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, F, N, dagegen: P) beschlossen, dem Nationalrat zu empfehlen, festzustellen, dass kein Zusammenhang zwischen der inkriminierten Handlung und der politischen Tätigkeit der Abgeordneten zum Nationalrat Kira Grünberg besteht.

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak, MA gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Immunitätsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

In Behandlung des Ersuchens der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption, GZ. 82 St 16/17x, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung der Abgeordneten zum Nationalrat Kira Grünberg wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B‑VG festgestellt, dass kein Zusammenhang zwischen der inkriminierten Handlung und der politischen Tätigkeit der Abgeordneten zum Nationalrat Kira Grünberg besteht.

Wien, 2018 09 26

                       Dr. Nikolaus Scherak, MA                                         Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann