284 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVI. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 345/A(E) der Abgeordneten August Wöginger, Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend bis zu 24 Monate Anrechnung von Karenzzeiten in allen Kollektivverträgen

Die Abgeordneten August Wöginger, Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 26. September 2018 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Zu einem ersten wichtigen Schritt zu einer nachhaltigen Familienpolitik und Gleichstellung von Mann und Frau zählt die Anrechnung der Karenzzeiten von bis zu 24 Monaten bei Gehaltsvorrückungen in allen Berufen und allen Kollektivverträgen zu gewährleisten.

Wenn jemand bis zu 24 Monate Karenz nimmt, soll sie oder er künftig in dieser Zeit alle Gehaltsvorrückungen sowie die entsprechenden Urlaubsansprüche, Kündigungsfristen, Entgeltfortzahlungen und Krankenstandsansprüche angerechnet bekommen.

Keine Familie soll einen Nachteil haben, wenn sie das Recht auf Karenz wahrnimmt und sich für Familie und Kinder entscheidet. Karenz soll demnach wie Arbeitszeit bewertet werden. Bereits im Regierungsprogramm auf Seite 46 steht: Gemeinsam mit den Sozialpartnern versteckte Diskriminierungen in allen Kollektivverträgen prüfen und beseitigen (…..Anrechnung von Elternkarenzzeiten als Dienstzeiten in Kollektivverträgen).

Derzeit gibt es in rund 30 Prozent der großen Kollektivverträge eine solche Regelung. Das sind von 859 unterschiedliche Kollektivverträge, nur in 145.

Die Sozialpartner sind gefordert in der diesjährigen Herbstlohnrunde in allen Branchen die volle Anrechnung umzusetzen. Karenzbezieherinnen und Karenzbezieher bekämen so alle Gehaltsvorrückungen abgegolten und damit mehr Geld. Denn selbst Urlaub, Krankenstand oder Bundesheerzeiten werden bei Gehaltssprüngen angerechnet.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 9. Oktober 2018 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Petra Wagner die Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, August Wöginger, Mag. Gerald Loacker, Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Ing. Markus Vogl, Mag. Selma Yildirim, Wolfgang Knes, Josef Muchitsch, Alois Stöger, diplômé und Mag. Klaus Fürlinger sowie die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz Mag. Beate Hartinger-Klein.

Bei der Abstimmung wurde der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten August Wöginger, Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen mit Stimmenmehrheit (für den Antrag: V, F, P, dagegen: S, N) beschlossen.

 

Ein im Zuge der Debatte von der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, eingebrachter Abänderungsantrag zum Entschließungsantrag 345/A(E) der Abgeordneten August Wöginger, Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen fand nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: S, N, P, dagegen: V, F).

Ein von dem Abgeordneten Mag. Gerald Loacker im Zuge der Debatte gem. § 27 Abs. 3 GOG-NR eingebrachter selbständiger Antrag auf Beschlussfassung einer Entschließung betreffend individuelle Ansprüche auf Karenz für jeden Elternteil fand nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: N, dagegen: V, S, F, P).

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2018 10 09

                                  Petra Wagner                                                                  Josef Muchitsch

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann