286 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVI. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 382/A(E) der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend die vollwertige Anrechnung von Karenzzeiten für Gehaltsvorrückungen

Die Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 26. September 2018 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Viele Kollektivverträge enthalten Gehaltstabellen mit zeitabhängigen Vorrückungen. Dadurch bekommen Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer regelmäßig eine Gehaltserhöhung - meist alle zwei Jahre. Gemäß den Bestimmungen des Kollektivvertrages besteht hier ein Rechtsanspruch. Bei Karenzzeiten gibt es dabei aber meist eine Lücke. In einigen Kollektivverträgen wird die Elternkarenz bei der Rückkehr in das Dienstverhältnis nicht angerechnet. Urlaub, Zeit beim Bundesheer oder Krankenstand werden jedoch sehr wohl als Dienstzeit für die Gehaltsvorrückungen berücksichtigt. Durch die Nichtanrechnung werden Frauen oft ihr gesamtes Berufsleben lang gehaltsmäßig schlechter gestellt. Es kommt sogar zu Auswirkungen auf die Höhe der Pension. Nicht nur die Gehaltsschere wird dadurch größer, sondern auch die Pensionsschere zwischen Männern und Frauen. Die Anrechnung von Karenzzeiten für Gehaltsvorrückungen muss in Zukunft gesetzlich verankert werden.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 9. Oktober 2018 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA die Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Petra Wagner, August Wöginger, Mag. Gerald Loacker, Ing. Markus Vogl, Mag. Selma Yildirim, Wolfgang Knes, Josef Muchitsch, Alois Stöger, diplômé und Mag. Klaus Fürlinger sowie die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz Mag. Beate Hartinger-Klein.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: S, P, dagegen: V, F, N).

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Petra Wagner gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2018 10 09

                                  Petra Wagner                                                                  Josef Muchitsch

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann