291 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVI. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Familie und Jugend

über den Antrag 363/A(E) der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bessere Kontrollsysteme bei der Familienbeihilfe

Die Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 26. September 2018 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Der Rechnungshof hat in seinem Bericht Reihe BUND 2018/36 die Auszahlungspraxis, Kontrollsysteme, Kosten und Ziele der Familienbeihilfe unter die Lupe genommen. Dabei sind unter anderem teils grobe Mängel im Bereich der Kontrolle von Anspruchsvoraussetzungen und damit Auszahlungen festgestellt worden. Die Familienbeihilfe macht den größten Teil der österreichischen Familienleistungen aus - jährlich werden zwischen 1,7 und 1,8 Mrd Euro an Familienbeihilfen ausbezahlt; im Jahr 2017 waren es laut Statistik Austria rund 1,75 Mrd Euro.

Insgesamt machen Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbetrag (der in der Regel gemeinsam mit der FBH ausbezahlt wird) rund 6% der Gesamtausgaben des Bundes aus. Angesichts des hohen Auszahlungsvolumens sind die aufgedeckten Mängel, was die Auszahlung der Familienbeihilfe angeht, absolut intolerabel und entsprechen in keinster Weise dem Ansinnen einer zielgerichteten und treffsicheren Familienförderung.

Unter anderem hielt der Rechnungshof folgendes fest:

·         „Aufgrund des Auszahlungsvolumens (2016: 4,770 Mrd. EUR - Anm. Familienbeihilfe zzügl. Kinderabsetzbetrag) und der Bedeutung der Familienbeihilfenzuerkennung auch für andere staatliche Leistungen war die Funktionsfähigkeit der Kontrollmechanismen im Familienbeihilfeverfahren von besonderer Bedeutung. Bei in Österreich lebenden österreichischen Staatsangehörigen erfolgten in der Regel 18 Jahre keine Kontrollen des Weiterbestehens der Anspruchsvoraussetzungen; bei in Österreich lebenden EU–/EWR–Staatsangehörigen wurden — je nach Länge des Aufenthalts in Österreich — in der Regel 13 Jahre bzw. 18 Jahre keine Kontrollen vorgenommen. Damit war es möglich, dass die Finanzämter Familienbeihilfe ungerechtfertigt für einen langen Zeitraum ausbezahlten, wobei aufgrund der — grundsätzlich — fünfjährigen Verjährungsfrist auch keine Möglichkeit mehr bestand, den vollen Betrag zurückzufordern.

·         Die Prozesse im Familienbeihilfeverfahren erfolgten zum großen Teil nicht automatisiert. Die bestehende IT–Applikation bot keine Möglichkeit zu automatisierten Kontrollabgleichen mit anderen Datenbanken. Das Bundesministerium für Familien und Jugend und das Bundesministerium für Finanzen konnten damit das Potenzial für eine adäquate Kontrollintensität wie auch das Potenzial für Effizienzgewinne in der Verwaltung nicht nutzen.

·         Die Entwicklung und Implementierung einer zeitgemäßen, den aktuellen Kontroll- und Informationsanforderungen entsprechenden IT–Applikation für die Familienbeihilfe war Anfang 2017 — und damit 15 Jahre nach den ersten Planungen — immer noch nicht über das Planungsstadium hinausgekommen.

·         Das Bundesministerium für Familien und Jugend und das Bundesministerium für Finanzen hatten sich auch nicht mit anderen Möglichkeiten auseinandergesetzt, einen Wegfall der Anspruchsvoraussetzungen zeitnahe zu erkennen; so bestanden keine Überlegungen zu übergeordneten Kontrollroutinen mit regelmäßigen nicht-automatisierten Datenabgleichen mit Datenbanken anderer Behörden. Die im Zuge der Gebarungsüberprüfung vom RH anhand von Zufallskriterien ausgewählten (...) Beispielfälle belegten die Wahrscheinlichkeit von zum Auszahlungszeitpunkt unrichtigen Auszahlungsbeträgen.“

Dass ein Datenabgleich und -austausch zwischen der Familiensektion und der auszahlenden Stelle nach wie vor nicht digital und automatisiert erfolgt, ist ein Armutszeugnis und zeigt einmal mehr, wie dringend notwendig ein Update in der österreichischen Verwaltung ist.“

 

Der Ausschuss für Familie und Jugend hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 09. Oktober 2018 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Michael Bernhard die Abgeordneten Nikolaus Prinz und Wolfgang Knes sowie die Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend Mag. Dr. Juliane Bogner-Strauß.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: S, N, P, dagegen: V, F).

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Nikolaus Prinz gewählt.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Familie und Jugend somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2018 10 09

                                 Nikolaus Prinz                                                                   Norbert Sieber

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann