295 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVI. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Menschenrechte

über den Antrag 248/A(E) der Abgeordneten Dr. Gudrun Kugler, Dr. Susanne Fürst, Kolleginnen und Kollegen betreffend konsequentes Auftreten gegen die Todesstrafe

Die Abgeordneten Dr. Gudrun Kugler, Dr. Susanne Fürst, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 16. Mai 2018 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Der Einsatz für die weltweite Abschaffung der Todesstrafe ist von oberster Priorität für den Nationalrat, der sich seit vielen Jahren gemeinsam mit seinen europäischen Partnern intensiv für eine weltweite Abschaffung der Todesstrafe einsetzt. Das Verbot der Verhängung der Todesstrafe ist bereits in vielen internationalen Instrumenten festgeschrieben, etwa im Zweiten Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR) oder im Protokoll Nr. 6 zur EMRK von 1950.

Darüber hinaus verankern auch mehrere internationale und regionale Übereinkommen ein ausdrückliches Verbot, für Straftaten von Personen unter 18 Jahren die Todesstrafe zu verhängen. Ein solches Verbot findet sich im ICCPR (Art. 6 Abs. 5) und ist auch in der von nahezu allen Staaten der Welt ratifizierten Kinderrechtekonvention (Art. 37 lit. a) festgeschrieben. In der Amerikanischen Menschenrechtskonvention (Art. 4 Abs. 5) und der Afrikanischen Charta für die Rechte und das Wohlergehen des Kindes (Art. 5 Abs. 3) ist ebenfalls ein derartiges Verbot verankert.

Im Jänner 2018 sind drei Personen im Iran - der das ICCPR ratifiziert hat - für Morde hingerichtet worden, die sie im Alter von 15 oder 16 Jahren begangen hätten, berichten die Vereinten Nationen. Bereits mehrmals kritisierte die VN-Generalversammlung, zuletzt mit VN-GV Resolution 72/189 vom Dezember 2017, den Iran wegen der Verurteilungen und Hinrichtungen von Personen, die zum Zeitpunkt der Tat unter 18 Jahre alt waren. Der UNO-Hochkommissar für Menschenrechte hat den Iran auch aufgefordert, die Hinrichtung Jugendlicher und junger Erwachsener, die Verbrechen vor ihrem 18. Lebensjahr begangen haben, zu stoppen. Diese Forderung ist zu unterstützen, denn einigen der etwa 80 Jugendlichen in iranischen Todeszellen könnte eine Hinrichtung unmittelbar bevorstehen.

Laut Amnesty International sind 2017 auch im Südsudan zwei Personen hingerichtet worden, die zum Zeitpunkt der Tat minderjährig waren. Zudem könnte auch in Bangladesch, den Malediven, in Pakistan und Saudi-Arabien eine Hinrichtung von Personen wegen der ihnen zur Last gelegten Verbrechen, die sie als Minderjährige begangen haben, drohen.“

 

Der Ausschuss für Menschenrechte hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 11. Oktober 2018 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin Abgeordneten Dr. Gudrun Kugler die Abgeordneten Kira Grünberg und der Ausschussobmann Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak, MA.

 

Bei der Abstimmung wurde der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Gudrun Kugler, Dr. Susanne Fürst, Kolleginnen und Kollegen einstimmig beschlossen.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Menschenrechte somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2018 10 11

                              Dr. Gudrun Kugler                                                    Dr. Nikolaus Scherak, MA

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann