296 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVI. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Menschenrechte

über den Antrag 401/A(E) der Abgeordneten Dr. Gudrun Kugler, Dr. Harald Troch, Dr. Susanne Fürst, Dr. Nikolaus Scherak, MA, Dr. Alma Zadić, LL.M., Kolleginnen und Kollegen betreffend die herrschenden Menschenrechtsverstöße in Nicaragua

Die Abgeordneten Dr. Gudrun Kugler, Dr. Harald Troch, Dr. Susanne Fürst, Dr. Nikolaus Scherak, MA, Dr. Alma Zadić, LL.M., Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 26. September 2018 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Seit 18. April 2018 sind in Nicaragua heftige Proteste gegen eine Gesetzesvorlage der Regierung zur Änderung des Sozialversicherungssystems im Gange.

Die Demonstrationen weiteten sich rasch zu größeren, fortgesetzten Unruhen aus, die heftige Reaktionen seitens der Regierung auslösten.

In den resultierenden Ausschreitungen wurden, Schätzungen zufolge, bisher bereits bis zu 500 Menschen getötet und zahlreiche verletzt. Außerdem kam es zu zahlreichen politisch motivierten Verhaftungen ohne Haftbefehl und ordnungsgemäßen Verfahren, sowie zur systematischen Anwendung von Folter gegen politische Gegner. Während Demonstrationen schloss die Regierung Medieneinrichtungen und zensierte Online-Medien, um die Proteste zu verschleiern. Journalisten, die sich in irgendeiner Form oppositionell geäußert hatten, wurden eingeschüchtert und festgenommen. Der Journalist Ángel Gahona wurde während einer Livesendung erschossen.

Die Interamerikanische Kommission für Menschenrechte (IAMRK) dokumentierte nach ihrem Besuch in Nicaragua vom 17. bis zum 21. Mai 2018 abgesehen von illegalen und willkürlichen Verhaftungen, auch Folter und grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlung, Zensur und Angriffe auf die Presse sowie andere Einschüchterungsversuche wie Bedrohungen, Schikanen und Verfolgung fest, die darauf abzielten, die Proteste niederzuschlagen und die Teilnahme der Bürger zu behindern. Der aktuelle Bericht von Amnesty International ‚Shoot to kill. Nicaragua’s strategy to repress protest‘ belegt schwere Menschenrechtsverstöße. Im Schutz der Bevölkerung und im Aufrechterhalten eines nationalen Dialogs spielt die nicaraguanische Bischofskonferenz eine wichtige Rolle.

Am 31. Mai 2018 verurteilte das Europäische Parlament das Vorgehen der ‚Polizei Nicaraguas und der gewalttägigen regierungstreuen Gruppen‘ und forderte ‚die Staatsorgane Nicaraguas auf, alle Gewaltakte gegen die Bevölkerung, die ihr Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit ausübt, einzustellen [sowie] (…) alle willkürlich Verhafteten freizulassen, (…) unverzüglich eine unabhängige und transparente internationale Untersuchung zu gestatten (…) [und] allen gesellschaftlichen Akteuren – auch oppositionellen Kräften, Journalisten und Menschenrechtsverfechtern (…) ausreichend Handlungsspielraum zu lassen, damit allen Konfliktparteien der Weg zu einer Aussprache über die Lage in Nicaragua geebnet wird.‘

Der Aufbau und die Festigung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sind feste Bestandteile der außenpolitischen Maßnahmen Österreichs, wie es unter anderem aus dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und den Ländern Zentralamerikas von 2012 hervorgeht.“

 

Der Ausschuss für Menschenrechte hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 11. Oktober 2018 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Dr. Gudrun Kugler die Abgeordneten Robert Laimer, Dr. Harald Troch, Angelika Kuss-Bergner, BEd und Josef Muchitsch.

 

Bei der Abstimmung wurde der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Gudrun Kugler, Dr. Harald Troch, Dr. Susanne Fürst, Dr. Nikolaus Scherak, MA, Dr. Alma Zadić, LL.M., Kolleginnen und Kollegen einstimmig beschlossen.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Menschenrechte somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2018 10 11

                              Dr. Gudrun Kugler                                                    Dr. Nikolaus Scherak, MA

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann