297 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVI. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Menschenrechte

über den Antrag 403/A(E) der Abgeordneten Dr. Gudrun Kugler, Dr. Susanne Fürst, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Fortführung des Einsatzes für die Rechte von verfolgten Christen in aller Welt

Die Abgeordneten Dr. Gudrun Kugler, Dr. Susanne Fürst, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 26. September 2018 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Religiöse Konflikte sowie Diskriminierung und Intoleranz gegenüber Angehörigen religiöser Minderheiten sind weltweit im Ansteigen begriffen. Besonders betroffen von religiöser Verfolgung auf globaler Ebene sind christliche Minderheiten, die im Vergleich in den meisten Ländern der Welt starke Einschränkungen ihres Rechts auf Religionsfreiheit beginnend von Diskriminierung bis hin zu gewaltsamer Unterdrückung erleben. Laut der Arbeitsgemeinschaft Katholischer Verbände (AKV), der Hilfsorganisation Kirche in Not und dem Hilfswerk Open Doors sind Christen auch zahlenmäßig die meistverfolgte religiöse Gruppe; Kirche in Not und Open Doors schätzen die Zahl der verfolgten Christen auf rund 200 Millionen.

Im Menschenrechtsbereich legt die österreichische Außenpolitik seit langem einen Schwerpunkt auf die Religionsfreiheit und den Schutz religiöser Minderheiten. Als Reaktion auf den Anstieg der religiösen Konflikte, der Diskriminierung und Gewalt gegenüber Angehörigen religiöser Minderheiten – insbesondere im Nahen und Mittleren Osten, aber auch in Afrika – hat Österreich sein Engagement für die Religionsfreiheit und den Schutz religiöser Minderheiten auf bilateraler wie multilateraler Ebene kontinuierlich verstärkt. (Außen- und Europapolitischer Bericht, 2012 - 2015)

So wurden etwa auf EU-Ebene auf österreichisches Betreiben 2012 Leitlinien beschlossen, um das Thema Religionsfreiheit systematisch in die Menschenrechtspolitik der EU zu integrieren. Die Umsetzung dieser Leitlinien wurde 2017 evaluiert. Österreich setzte sich dabei insbesondere für die stärkere Berücksichtigung religiöser Minderheiten und des interreligiösen Dialogs und für die Verbesserung des Kommunikationsflusses innerhalb der EU ein. (Bericht der Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres über das EU-Arbeitsprogramm 2018, S. 26)

Zwischen 2011 und 2014 war Österreich Mitglied des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen (MRR) und hat dort die Themen Religionsfreiheit und Schutz religiöser Minderheiten zu einer Priorität seiner Mitgliedschaft gemacht und die schwierige Situation von religiösen Minderheiten regelmäßig in den Länderdebatten sowie im Rahmen der Universellen Länderprüfung zur Sprache gebracht. (Außen- und Europapolitischer Bericht, 2012 - 2015)

Im Regierungsprogramm ‚Zusammen. Für unser Österreich. 2017-2022‘ verpflichtete sich die Bundesregierung sich weiterhin international gegen die Verfolgung religiöser Minderheiten – insbesondere christlicher Minderheiten – einzusetzen und zugleich gegen religiös-extremistische Ideologien (z.B. den politischen Islam) aufzutreten. (Regierungsprogramm S. 24)

In diesem Zusammenhang sprach sich auch der Nationalrat einstimmig dafür aus, die Menschenrechtsverletzungen und Kriegsverbrechen der Terrorgruppe Islamischer Staat gegen Christen, Jesiden und andere religiöse und ethnische Minderheiten als Völkermord einzustufen (Antrag 1808/A(E), XXV. GP).

Vor dem Hintergrund, dass Christen zahlenmäßig die größte Gruppe der aufgrund ihrer Religion diskriminierten Personen darstellen sowie dass Christen zunehmender Gewalt ausgesetzt sind, trifft gerade Österreich, als durch christliche Einflüsse geprägtes Land, eine besondere Verantwortung für Christen in aller Welt.“

 

Der Ausschuss für Menschenrechte hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 11. Oktober 2018 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Dr. Susanne Fürst die Abgeordneten Dr. Alfred J. Noll, Mario Lindner, Dr. Gudrun Kugler, Birgit Silvia Sandler und Andreas Kollross sowie der Ausschussobmann Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak, MA.

 

Bei der Abstimmung wurde der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Gudrun Kugler, Dr. Susanne Fürst, Kolleginnen und Kollegen mit Stimmenmehrheit (für den Antrag: V, S, F, N, dagegen: P) beschlossen.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Menschenrechte somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2018 10 11

                               Dr. Susanne Fürst                                                     Dr. Nikolaus Scherak, MA

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann