298 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVI. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Menschenrechte

über den GREVIO-(Basis)Evaluierungsbericht über gesetzliche und weitere Maßnahmen zur Umsetzung des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, vorgelegt von der Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend (III-163 der Beilagen)

Die ExpertInnengruppe für die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (GREVIO) ist ein unabhängiges Kontrollorgan für Menschenrechte mit der Aufgabe, die Umsetzung der Konvention des Europarates zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (nachfolgend „die Konvention“ genannt) durch die Vertragsparteien zu überwachen.

Der satzungsgemäße Tätigkeitsbereich von GREVIO umfasst die Kontrolle der Umsetzung der Konvention durch die einzelnen Staaten (Evaluierungsverfahren), die Einleitung von Untersuchungen bei spezifischen Umständen in einem Vertragsstaat (Untersuchungsverfahren) und die Erstellung allgemeiner Empfehlungen zu den Themen und Ansätzen der Konvention.

Der vorliegende Bericht ist das Ergebnis des ersten Basisevaluierungsverfahrens, das zusammen mit Monaco als einem der ersten beiden Vertragsstaaten in Österreich durchgeführt wurde. Der Bericht deckt alle Bereiche der Konvention ab und bewertet damit die Einhaltung der Konvention in Österreich sowie die Vorgehensweisen bezüglich aller von der Konvention behandelten Themen. Ausgehend von dieser Bewertung werden im vorliegenden Bericht Maßnahmen vorgeschlagen, um die Umsetzung der Konvention zu unterstützen.

 

Der Ausschuss für Menschenrechte hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung am 11. Oktober 2018 in Verhandlung genommen.

Der Ausschuss beschloss gemäß § 28b Abs. 4 des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates einstimmig, den vorliegenden Bericht aus wichtigen Gründen nicht endzuerledigen.

Auf Antrag der Berichterstatterin Mag. Maria Smodics-Neumann beschloss der Ausschuss für Menschenrechte weiters einstimmig, dem Präsidenten des Nationalrates die Zuweisung des gegenständlichen Berichtes an den Gleichbehandlungsausschuss zu empfehlen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Menschenrechte somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

 

Wien, 2018 10 11

                   Mag. Maria Smodics-Neumann                                          Dr. Nikolaus Scherak, MA

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann