Novelle des Bundesämtergesetzes

 

Vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Einbringende Stelle:

Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus

Vorhabensart:

Bundesgesetz

Laufendes Finanzjahr:

2018

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2019

 

Vorblatt

 

Problemanalyse

Die beiden Bundesanstalten für Agrarwirtschaft und für Bergbauernfragen sind am gleichen Standort untergebracht und werden in ähnlich gelagerten Aufgaben- und Fragestellungen tätig.

 

Ziel(e)

Schaffung einer breiteren fachlichen Basis

Nutzung von Synergieeffekten

gemeinsame effiziente Steuerung der Forschungsarbeiten

 

Inhalt

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

Zusammenlegung der Administrationen, der EDV und der Budgets

 

Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag

 

Das Vorhaben hat keinen direkten Beitrag zu einem Wirkungsziel.

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:

 

Durch die Zusammenlegung der Verwaltung der beiden Bundesanstalten ergibt sich eine teilweise Umstrukturierung beim Personal, wobei vor allem der Aufgabenbereich in der EDV, Verrechnung, Sekretariat und Bibliothek betroffen ist. Durch schlanke Strukturen in den Bereichen Leitung, Verwaltung und EDV sind Einsparungen möglich bzw. sind durch Entlastung von Administrativtätigkeiten mehr Ressourcen für die Forschung verfügbar.

 

In der Bundesanstalt für Agrarwirtschaft sind derzeit 18,35 VBÄ ausgewiesen, das Budget laut BVA 2018 beträgt 1,923 Millionen Euro.

In der Bundesanstalt für Bergbauernfragen sind derzeit 12,90 VBÄ ausgewiesen, das Budget laut BVA 2018 beträgt 1,229 Millionen Euro.

Beide Bundesanstalten sind im Detailbudget 2. 42020403 enthalten.

 

Die derzeitigen Einnahmen von insgesamt 250.000 Euro pro Jahr (im Durchschnitt der Jahre 2015-2017) sind fortzuschreiben, da kurzfristig mit Einnahmensteigerungen nicht zu rechnen sein wird. Bei der Bedeckung ergeben sich somit keine Auswirkungen.

 

Die Einsparungen gliedern sich wie folgt auf:

 

Einsparung 1 VBÄ A2/1 ab 2019, Einsparung 1 VBÄ V3/1 ab 2021.

 

Bei der Änderung der Wirkungsbereiche anderer Dienststellen (Bundesämter für Weinbau sowie für Wein- und Obstbau, Bundesanstalten für Landwirtschaft und Ernährung sowie Lebensmittel- und Biotechnologie in Tirol, für Landwirtschaft, Landtechnik und Lebensmitteltechnologie Francisco Josephinum in Wieselburg, sowie für Gartenbau und Österreichische Bundesgärten) erfolgt die Anpassung aufgrund der technischen Entwicklung. Die Anpassung erfolgt an das tatsächliche Aufgabenspektrum ohne Änderung der finanziellen oder personellen Ausstattung. Es entstehen somit keine Mehrkosten.

 

Finanzielle Auswirkungen pro Maßnahme

 

Maßnahme (in Tsd. €)

2018

2019

2020

2021

2022

Zusammenlegung Verwaltung und EDV

0

‑40

‑110

‑145

‑145

 

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 5.4 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 339956950).