Novelle des Bundesämtergesetzes
Vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung
Einbringende Stelle: |
Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus |
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Vorhabensart: |
Bundesgesetz |
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Laufendes Finanzjahr: |
2018 |
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Inkrafttreten/ Wirksamwerden: |
2019 |
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Vorblatt
Problemanalyse
Die beiden Bundesanstalten für Agrarwirtschaft und für Bergbauernfragen sind am gleichen Standort untergebracht und werden in ähnlich gelagerten Aufgaben- und Fragestellungen tätig.
Ziel(e)
Schaffung einer breiteren fachlichen Basis
Nutzung von Synergieeffekten
gemeinsame effiziente Steuerung der Forschungsarbeiten
Inhalt
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):
Zusammenlegung der Administrationen, der EDV und der Budgets
Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag
Das Vorhaben hat keinen direkten Beitrag zu einem Wirkungsziel.
Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:
Durch die Zusammenlegung der Verwaltung der beiden Bundesanstalten ergibt sich eine teilweise Umstrukturierung beim Personal, wobei vor allem der Aufgabenbereich in der EDV, Verrechnung, Sekretariat und Bibliothek betroffen ist. Durch schlanke Strukturen in den Bereichen Leitung, Verwaltung und EDV sind Einsparungen möglich bzw. sind durch Entlastung von Administrativtätigkeiten mehr Ressourcen für die Forschung verfügbar.
In der Bundesanstalt für Agrarwirtschaft sind derzeit 18,35 VBÄ ausgewiesen, das Budget laut BVA 2018 beträgt 1,923 Millionen Euro.
In der Bundesanstalt für Bergbauernfragen sind derzeit 12,90 VBÄ ausgewiesen, das Budget laut BVA 2018 beträgt 1,229 Millionen Euro.
Beide Bundesanstalten sind im Detailbudget 2. 42020403 enthalten.
Die derzeitigen Einnahmen von insgesamt 250.000 Euro pro Jahr (im Durchschnitt der Jahre 2015-2017) sind fortzuschreiben, da kurzfristig mit Einnahmensteigerungen nicht zu rechnen sein wird. Bei der Bedeckung ergeben sich somit keine Auswirkungen.
Die Einsparungen gliedern sich wie folgt auf:
Einsparung 1 VBÄ A2/1 ab 2019, Einsparung 1 VBÄ V3/1 ab 2021.
Bei der Änderung der Wirkungsbereiche anderer Dienststellen (Bundesämter für Weinbau sowie für Wein- und Obstbau, Bundesanstalten für Landwirtschaft und Ernährung sowie Lebensmittel- und Biotechnologie in Tirol, für Landwirtschaft, Landtechnik und Lebensmitteltechnologie Francisco Josephinum in Wieselburg, sowie für Gartenbau und Österreichische Bundesgärten) erfolgt die Anpassung aufgrund der technischen Entwicklung. Die Anpassung erfolgt an das tatsächliche Aufgabenspektrum ohne Änderung der finanziellen oder personellen Ausstattung. Es entstehen somit keine Mehrkosten.
Finanzielle Auswirkungen pro Maßnahme
Maßnahme (in Tsd. €) |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
Zusammenlegung Verwaltung und EDV |
0 |
‑40 |
‑110 |
‑145 |
‑145 |
Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 5.4 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 339956950).