302 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVI. GP

 

Bericht

des Rechnungshofausschusses

über den Bericht des Rechnungshofes betreffend GESIBA Gemeinnützige Siedlungs- und Bauaktiengesellschaft - Reihe BUND 2017/63 (III-68 der Beilagen)

Der gegenständliche Bericht erfolgte gemäß Art. 126d Abs. 1 zweiter Satz B-VG über Wahrnehmungen, die der Rechnungshof bei einer Gebarungsüberprüfung im Wirkungsbereich des

Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

betreffend GESIBA Gemeinnützige Siedlungs- und Bauaktiengesellschaft

getroffen hat.

 

 

Der Rechnungshofausschuss hat den gegenständlichen Bericht in seiner 3. Sitzung am 6. März 2018 zur Fristwahrung in Verhandlung genommen und nach der Berichterstattung durch den Abgeordneten Johann Singer die Beratungen vertagt.

Der Bericht wurde in einer weiteren Sitzung am 17. Oktober 2018 behandelt.

 

10. Sitzung am 17. Oktober 2018

 

 

 

 

 

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Ruth Becher, Johann Singer, Peter Gerstner, Mag. Dr. Wolfgang Zinggl sowie die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Dr. Margarete Schramböck, die Rechnungshofpräsidentin Dr. Margit Kraker und die Ausschussobfrau Abgeordnete Dr. Irmgard Griss.

 

Als Auskunftsperson im Sinne des § 40 Abs. 1 GOG war anwesend: Direktor Dr. Klaus Baringer, Vorstand GESIBA

 

Bei der Abstimmung wurde

einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

 


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Rechnungshofausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bericht des Rechnungshofes betreffend GESIBA Gemeinnützige Siedlungs- und Bauaktiengesellschaft - Reihe BUND 2017/63 (III-68 der Beilagen) wird zur Kenntnis genommen.

Wien, 2018 10 17

                                  Johann Singer                                                                Dr. Irmgard Griss

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau