342 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVI. GP

 

Bericht

des Rechnungshofausschusses

über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Zivile Flugsicherung - Reihe BUND 2017/58 (III-61 der Beilagen)

Der gegenständliche Bericht erfolgte gemäß Art. 126d Abs. 1 zweiter Satz B-VG über Wahrnehmungen, die der Rechnungshof bei einer Gebarungsüberprüfung im Wirkungsbereich des

Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Zivile Flugsicherung

getroffen hat.

 

 

Der Rechnungshofausschuss hat den gegenständlichen Bericht in seiner 2. Sitzung am 31. Jänner 2018 zur Fristwahrung in Verhandlung genommen und nach der Berichterstattung durch den Abgeordneten Wolfgang Zanger die Beratungen vertagt.

Der Bericht wurde in einer weiteren Sitzung am 07. November 2018 behandelt.

 

11. Sitzung am 07. November 2018

 

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dr. Jessi Lintl, Stephanie Cox, BA, Mag. Josef Lettenbichler und Mag. Karin Greiner sowie der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Ing. Norbert Hofer, die Rechnungshofpräsidentin Dr. Margit Kraker und die Ausschussobfrau Dr. Irmgard Griss.

 

Als Auskunftspersonen im Sinne des § 40 Abs. 1 GOG waren anwesend: Mag. Dr. Heinz Sommerbauer, Vorstandsdirektor Austro Control und Dr. Hubert Walter, Prokurist Austro Control.

 

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde der Abgeordnete Mag. Gerald Hauser gewählt.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Rechnungshofausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bericht des Rechnungshofes betreffend Zivile Flugsicherung - Reihe BUND 2017/58 (III-61 der Beilagen) wird zur Kenntnis genommen.

Wien, 2018 11 07

                             Mag. Gerald Hauser                                                           Dr. Irmgard Griss

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau