349 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVI. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Antrag 402/A der Abgeordneten Josef A. Riemer, Gabriela Schwarz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Schutz der Tiere (Tierschutzgesetz TSchG) BGBl. 118/2004, zuletzt geändert mit BGBl Nr. 37/2018, geändert wird

Die Abgeordneten Josef A. Riemer, Gabriela Schwarz, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 26. September 2018 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

Zu 1. (§31):

Nachdem mit den letzten beiden Novellen des Tierschutzgesetzes der Internethandel mit Tieren geregelt wurde, um einerseits den illegalen Welpenhandel zu verhinderten und andererseits durch die Tierschutz-Sonderhaltungsverordnung auch Zoofachgeschäften (neben der jedenfalls möglichen Haltung außerhalb des Geschäftes) die Unterbringung von Tieren in Pflegestellen ermöglicht wird, besteht keine Notwendigkeit mehr, dass Hunde und Katzen weiterhin in Verkaufs- oder Ausstellungsräumen von gewerblichen Tierhaltungen ausgestellt oder gehalten werden. Es erscheint daher möglich, zur ursprünglichen Fassung des Tierschutzgesetzes zurückzukehren.

Zu 2. (§ 44):

Die Fehlnovellierung (Einführung eines zweiten Abs. 3 nach Abs. 25) durch das 2. Materien-Datenschutz-Anpassungsgesetzes, BGBl. I Nr. 37/2018, wäre zu berichtigen und eine neue Inkrafttretensbestimmung einzufügen.

Das Inkrafttreten mit 1.Jänner 2019 gibt den Vollzugsbehörden ausreichend Zeit, um sich auf die neuen Gegebenheiten einzustellen.

Die Übergangsbestimmung soll dem Handel ermöglichen, sich auf die neuen Gegebenheiten einzustellen.“

 

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 13. November 2018 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Josef A. Riemer, die Abgeordneten Ing. Maurice Androsch, Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Martina Diesner-Wais, Dietmar Keck, Ricarda Berger, BEd sowie die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz Mag. Beate Hartinger-Klein.

 

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: V, F, N, P, dagegen: S) beschlossen.

 

Ein im Zuge der Debatte von den Abgeordneten Ing. Maurice Androsch, Kolleginnen und Kollegen eingebrachter Abänderungsantrag fand keine Mehrheit (für den Antrag: S, N, P, dagegen: V, F).

 

Ein von den Abgeordneten Ing. Maurice Androsch, Kolleginnen und Kollegen im Zuge der Debatte gem. § 27 Abs. 3 GOG-NR eingebrachter selbständiger Antrag auf Beschlussfassung einer Entschließung betreffend Aufnahme detaillierter Haltungsbestimmungen für Wachteln in die 1. Tierhaltungsverordnung fand nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: S, N, P, dagegen: V, F).

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2018 11 13

                                 Josef A. Riemer                                                              Dr. Brigitte Povysil

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau