351 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVI. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Antrag 441/A(E) der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend Offenlegung der Dienstpläne von Ärzten

Die Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 25. Oktober 2018 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Im Zuge des Skandals um einen Chirurgen am AKH, der sich über einen längeren Zeitraum hinweg für dieselbe Zeit in zwei OP-Protokolle eintragen ließ, ist eine Diskussion über das Verhältnis von Landeskrankenhäusern zu den privaten Kliniken im PRIKRAF entstanden.

Der Untersuchungsbericht der internen Sonderkommission kommt laut Medienberichten zu dem Schluss, dass bei dem betroffenen Chirurgen im Beobachtungszeitraum bei der "weitaus überwiegenden Mehrzahl der untersuchten Operationen feststeht, dass er nicht Operateur war, obwohl er in den OP-Protokollen als solcher eingetragen war. Diese Missstände bestünden, so die Kommission, zumindest seit dem Jahr 2014. Es bestehen laut dem Bericht deutliche Hinweise darauf, dass der betroffene Arzt von diesem Muster nicht nur wusste, sondern dass er die falschen Eingaben sogar anordnete", so berichtet die Zeitung Kurier (https://kurier.at/chronik/wien/falsche-op-protokolle-verdacht-gegen-akh-chirurgen-erhaertet/400134575).

In den Krankenhäusern des KAV ist diese Praktik unter dem Namen „goldene Meile" durchaus bekannt. Es handelt sich daher bei dem Fall, der hier berichtet wird, wahrscheinlich um keinen Einzelfall, sondern um eine eingespielte Routine, um sich einen guten Zusatzverdienst als Operateur zu verschaffen. Der PRIKRAF als Kontrollinstanz der Privatkrankenhäuser fordert daher, dass ihm die Dienstpläne der Ärzte ausgehändigt werden, um feststellen zu können, ob die gesetzlichen Ruhezeiten eingehalten werden und um dieser Doppelbelegung von Operateuren vorzubeugen.

Das ist eine einfache Maßnahme, die die Sicherheit der Patientinnen und Patienten gewährleistet und die die Gesundheit der Operateure schützt. Sie könnte im Zuge des Umbaus der Krankenkassen gesetzlich vorgesehen werden.“

 

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 13. November 2018 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, die Abgeordneten Dr. Josef Smolle, Angela Fichtinger, Mag. Verena Nussbaum, Petra Wagner, Ing. Markus Vogl, Mag. Gerald Loacker, Philip Kucher, Gabriela Schwarz sowie die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz Mag. Beate Hartinger-Klein und die Ausschussobfrau Abgeordnete Dr. Brigitte Povysil.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: S, N, P, dagegen: V, F).

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Dr. Josef Smolle gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2018 11 13

                                Dr. Josef Smolle                                                             Dr. Brigitte Povysil

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau