357 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVI. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Familie und Jugend

über den Antrag 413/A(E) der Abgeordneten Norbert Sieber, Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erarbeitung von Bestimmungen zum Schutz von Kindern vor Pornographie und Gewalt im Internet

Die Abgeordneten Norbert Sieber, Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 24. Oktober 2018 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Der Umgang mit digitalen Medien und dem Internet ist mittlerweile eine nicht mehr wegzudenkende Kulturtechnik. Sie begleitet unseren Alltag und hat auch in das tägliche Familienleben Einzug gefunden. Studien belegen, dass rund drei Viertel der Kinder Internetzugang haben. Bei den Kindern im Alter von 6 bis 7 Jahren verfügt zudem ein Drittel bereits über Internetzugang im eigenen Zimmer. Kinder nutzen nicht nur die Handys oder Smartphones der Eltern. Bereits rund ein Drittel der Kinder verfügen am Ende der Volksschulzeit über ein eigenes Handy oder Smartphone. Diese Geräte werden vermehrt zum Spielen von „Smartphonegames“, zum Verschicken von Nachrichten, Bildern und Videos über diverse Plattformen und zur WhatsApp Kommunikation verwendet.

Fakt ist, dass Kinder und Jugendliche den Umgang im digitalen Raum quasi von Geburt an gewohnt sind. Die Digitalisierung ist eine Chance für junge Menschen. Doch jede Chance birgt auch Herausforderungen und Gefahren: Pornografie, Gewaltdarstellungen, Cyber-Grooming, Belästigung, Cyber-Mobbing sowie Kostenfalle Internet sind einige davon. Junge Menschen müssen gestärkt werden in Hinblick auf ihre Teilhabe- und Handlungsmöglichkeiten in der digitalen Lebenswelt.

Medienkompetenz ist in unserer digitalen Gesellschaft eine entscheidende Schlüsselfähigkeit. Dies bedeutet, dass man die einzelnen Medien kennt und auch nutzen kann. Dazu gehören jedoch auch eine kritische Auseinandersetzung mit den jeweiligen Medien und ein realistischer Umgang mit den Risiken.“

Der Ausschuss für Familie und Jugend hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 14. November 2018 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Norbert Sieber die Abgeordneten Eva Maria Holzleitner, BSc, Carmen Schimanek, Dr. Stephanie Krisper sowie die Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend Mag. Dr. Juliane Bogner-Strauß und die Ausschussobmannstellvertreterin Abgeordnete Claudia Plakolm.

 

Bei der Abstimmung wurde der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Norbert Sieber, Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen mit Stimmenmehrheit (für den Antrag: V, S, F, dagegen: N) beschlossen.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Familie und Jugend somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2018 11 14

                                  Norbert Sieber                                                                  Claudia Plakolm

                                   Berichterstatter                                                               Obmannstellvertreterin