358 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVI. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Familie und Jugend

über den Antrag 449/A(E) der Abgeordneten Eva Maria Holzleitner, BSc, Kolleginnen und Kollegen betreffend Lootboxen – Versteckte Gefahr und Suchtpotential in Computerspielen

Die Abgeordneten Eva Maria Holzleitner, BSc, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 25. Oktober 2018 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„„Lootboxen“ („Beutekisten“) sind inzwischen weit verbreitete Spielmechaniken in modernen Computerspielen. Ursprünglich dazu gemacht, um SpielerInnen mit kleinen kosmetischen Gegenständen zu belohnen und es entwickelte sich in den letzten Jahren zu verstecktem Glückspiel, das ganz speziell an Jugendliche und Kinder gerichtet ist.

Lootboxen können einerseits käuflich erworben werden, andererseits erhalten junge SpielerInnen diese oft während des Spiels, zum Beispiel für das Beenden eines Levels oder für bestimmte Leistungen im Spiel selbst. Auch außerhalb des Spiels werden Lootboxen ausgegeben, wie z.B. auf Werbeevents. Das Öffnen der Boxen wird durch Audio und visuelle Effekte begleitet, wie man sie normalerweise aus einem Casino kennt, um bei den SpielerInnen die selben psychologischen Effekte zu erzielen, die das Belohnungszentrum im Gehirn aktivieren. Die Krux dabei ist, dass die Lootbox an sich oft kostenlos ist, der virtuelle Schlüssel um diese zu öffnen kostet allerdings Geld.

Verschiedene Länder haben schon unterschiedliche Regelungen getroffen. In China z.B. gibt es die verpflichtende Offenlegung der statistischen Gewinnchancen und der möglichen Preise. Andere Lösungsansätze sind das Ausweiten des Glückspielverbotes für Minderjährige auf Computerspiele, damit diese Spiele nur noch eine Freigabe ab 18 Jahren erhalten oder eine Tages-, Wochen- oder Monats-Ausgabenhöchstgrenze zu setzen, um Süchtige zu schützen. Eine Schwierigkeit stellt auch die Beweislast dar, wenn z.B. Kinder und Jugendliche die monetären Transaktionen mit Kreditkarten von Erwachsenen abwickeln.

Diese Mischung aus Glückspiel und Gaming ist aufgrund des hohen Suchtpotenzials und der oft nicht genügend gekennzeichneten Kosten (Kostenfalle), besonders für Kinder und Jugendliche gefährlich, weshalb bereits in mehreren europäischen Ländern ein Verbot von Lootboxen im Raum steht. Österreich muss sich hier auch stärker mit diesem Thema beschäftigen und präventive, aufklärende Angebote schaffen.“

 

Der Ausschuss für Familie und Jugend hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 14. November 2018 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Eva Maria Holzleitner, BSc, die Abgeordneten Martina Kaufmann, MMSc BA, Dr. Stephanie Krisper sowie die Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend Mag. Dr. Juliane Bogner-Strauß.

Einstimmig (nicht anwesend: P) beschloss der Ausschuss für Familie und Jugend auf Antrag der Abgeordneten Martina Kaufmann, MMSc BA, dem Präsidenten des Nationalrates die Zuweisung dieses Entschließungsantrages an den Finanzausschuss zu empfehlen.

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Martina Kaufmann, MMSc BA gewählt.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Familie und Jugend somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2018 11 14

                    Martina Kaufmann, MMSc BA                                                    Claudia Plakolm

                                 Berichterstatterin                                                              Obmannstellvertreterin