Novelle des Katastrophenfondsgesetzes

 

Vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Einbringende Stelle:

Bundesministerium für Finanzen

Vorhabensart:

Bundesgesetz

Laufendes Finanzjahr:

2018

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2018

 

Vorblatt

 

Problemanalyse

Das Gemeindegebiet von Gasen ist von wiederkehrenden Hochwässern aus dem Gasenbach und den Wildbachzubringern stark betroffen. Im Jahr 2005 kam es in Gasen zu einer Hochwasserkatastrophe mit massiven Sachschäden und zwei Todesfällen. Auch die letzten Ereignisse (August 2016, August 2017, Juni 2018) und die aktuelle Hochwasserkatastrophe vom 14. September 2018 gefährdeten die bestehenden Siedlungsbereiche stark.

Die Abflussuntersuchung vom Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung A14, und der aktuelle Gefahrenzonenplan der Wildbachverbauung belegen die extreme Hochwassergefährdung des Ortsgebietes. Die bestehenden Schutzbauten reichen nicht aus, um das Ortsgebiet von Gasen vor zukünftigen Hochwasserereignissen zu schützen.

Seitens der Bundeswasserbauverwaltung und der Wildbach- und Lawinenverbauung sind umfassende Hochwasserschutzmaßnahmen geplant. Auf Basis einer Maßnahmenstudie 2014 und einem Generellen Projekt 2016/2017 wurden in Zusammenarbeit mit den betroffenen Grundbesitzern, der Gemeinde und den Dienststellen der Bundeswasserbauverwaltung, Wildbachverbauung, Straßenbau und der Baubezirksleitung Schutzmaßnahmen entworfen.

Die erforderlichen Grundbesitzerzustimmungen liegen bereits vor. Die Flächen für die Schutzmaßnahmen werden von den Grundbesitzern überwiegend kostenfrei zur Verfügung gestellt. Die Einreichplanung ist in der abschließenden Phase und es wird die behördliche Genehmigung bis Jahresende 2018 angestrebt. Somit wäre ein Baubeginn Anfang 2019 möglich und auch höchst notwendig. Voraussetzung dafür ist, dass die Finanzierung gesichert ist.

Die Gemeinde Gasen benötigt rd. 3,2 Mio. Euro und das Land Steiermark rd. 2 Mio. Euro zur anteiligen Finanzierung der geplanten Schutzmaßnahmen gemäß Wasserbautenförderungsgesetz 1985.

 

Es wurde vor einigen Jahren mit der Planung eines umfassenden Hochwasserschutzes begonnen und könnte nunmehr kurzfristig mit der Umsetzung begonnen werden.

Für die Hochwasserschutz-Folgemaßnahmen in der Gemeinde Gasen wurden aktuell Gesamtkosten von 12,2 Mio. ermittelt. Zusätzlich werden für Unvorhergesehenes und Regie rd. 1,6 Mio. € berücksichtigt. Somit werden die Gesamtkosten auf max. 13,8 Mio. € geschätzt; davon beträgt der Gemeindeanteil: 3,2 Mio. Euro und der Landesanteil: 3,4 Mio. Euro.

 

Gegenstand dieses Gesetzes ist die Schaffung einer rechtlichen Möglichkeit zur Finanzierung des Gemeindeanteils von bis zu 3,2 Mio. Euro sowie des Länderanteils von bis zu 2 Mio. Euro durch den Bund/Katastrophenfonds.

 

Ziel(e)

Die geplanten Schutzmaßnahmen sollen einen geeigneten Hochwasserschutz für das Ortsgebiet der Gemeinde Gasen bieten, für welches eine extreme Hochwassergefährdung besteht. Die anteiligen Kosten der Gemeinde und zum Teil des Landes für die Errichtung von geeigneten Hochwasserschutzbauten werden aus Mitteln des Katastrophenfonds bereitgestellt.

 

Inhalt

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

Die geplanten Hochwasserschutzbauten werden errichtet und der Gemeinde Gasen deren Anteil an der Finanzierung in Höhe von bis zu 3,2 Mio. Euro aus Mitteln des Katastrophenfonds bereitgestellt; ebenso werden dem Land Steiermark dafür Mittel in Höhe von bis zu 2 Mio. Euro zur Verfügung gestellt.

 

Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag

 

Das Vorhaben trägt zur Maßnahme „Durch den Katastrophenfonds werden Vorbeugungsmaßnahmen gegen Naturkatastrophen finanziert.“ für das Wirkungsziel „Stabilität und Nachhaltigkeit in den öffentlichen Finanzen durch strikte Einhaltung der EU-Vorgaben sowie der Schuldenbremse gem. Österreichischem Stabilitätspakt 2012, um budgetäre Spielräume für aktuelle und künftige Herausforderungen, wie z. B. den zunehmenden internationalen Wettbewerb, die Bevölkerungsalterung oder nachhaltiges Wirtschaftswachstum und zukunftsorientierte Budgetaufgaben zu schaffen.“ der Untergliederung 44 Finanzausgleich im Bundesvoranschlag des Jahres 2018 bei.

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:

 

Der Bund/Katastrophenfonds übernimmt die anteiligen Kosten für die Gemeinde Gasen bzw. für das Land Steiermark zur anteiligen Finanzierung des Hochwasserschutzprojektes Gasen. Dies stellt beim Bund einen Transferaufwand von bis zu 5,2 Mio. Euro und bei der Gemeinde Gasen einen Ertrag aus Transfers in Höhe von bis zu 3,2 Mio. Euro sowie beim Land einen solchen in Höhe von bis zu 2 Mio. Euro dar.

 

Finanzierungshaushalt für die ersten fünf Jahre

in Tsd. €

2018

2019

2020

2021

2022

Nettofinanzierung Bund

0

0

‑5.200

0

0

Nettofinanzierung Gemeinden

0

0

3.200

0

0

Nettofinanzierung

Land

0

0

2.000

 

 

 

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union

Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.

 

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens

Keine


Anhang

 

Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen

 

Bedeckung

 

in Tsd. €

2018

2019

2020

2021

2022

Auszahlungen/ zu bedeckender Betrag

 

 

5.200

 

 

 

in Tsd. €

Betroffenes Detailbudget

Aus Detailbudget

2018

2019

2020

2021

2022

gem. BFRG/BFG

44.02.01 Katastrophenfonds, variabel

 

 

 

5.200

 

 

 

Erläuterung der Bedeckung

Die erforderlichen Mittel werden aus dem Katastrophenfonds, UG 44, DB 44.02.01 bereitgestellt.

 

Projekt – Transferaufwand

 

Körperschaft (Angaben in €)

2018

2019

2020

2021

2022

Bund

 

 

5.200.000,00

 

 

 

 

 

2018

2019

2020

2021

2022

Bezeichnung

Körperschaft

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Finanzierung Gemeindeanteil Gasen

Bund

 

 

 

 

1

3.200.000,00

 

 

 

 

Finanzierung Landesanteil Gasen

 

 

 

 

 

1

2.000.000.00

 

 

 

 

 

Kostenübernahme des Bundes für den Anteil der Gemeinde Gasen am Hochwasserschutzprojekt iHv 5,2 Mio. €: Aus Mitteln des Katastrophenfonds werden der Gemeinde Gasen rd. 3,2 Mio. Euro sowie dem Land Steiermark rd. 2 Mio. Euro zur Verfügung gestellt, um deren Finanzierungsanteil gemäß WBFG an der Durchführung des geplanten Hochwasserschutzprojektes aufbringen zu können. Die Bereitstellung erfolgt entsprechend dem Finanzierungsbedarf im Zuge der Errichtung der Schutzbauten. Es wird angenommen, dass die Errichtung im Jahr 2020 erfolgen wird; andernfalls werden die Mittel nach dem konkreten Bedarf bereitgestellt.

 

Darstellung der Gesamtkosten des Projekts insgesamt (13,8 Mio. €) und Finanzierung:

 

1) Maßnahmen der Wildbach- und Lawinenverbauung:

 

Gesamtkosten: 8,5 Mio. € (davon € 1,1 Mio. Unvorhergesehenes und Regie)

 

Finanzierung:

Bund: 5,100 Mio. €

Land: 1,275 Mio. €

Gemeinde: 2,125 Mio. €

 

2) Maßnahmen der Bundeswasserbauverwaltung:

 

Gesamtkosten: € 5,300 Mio. (davon 0,5 Mio. € für Unvorhergesehenes und Regie)

 

Finanzierung:

Bund: 2,120 Mio. €

Land: 2,120 Mio. €

Gemeinde: 1,060 Mio. €

 

Für die Umsetzung der notwendigen Hochwasserschutzmaßnahmen ergibt sich für die Gemeinde Gasen ein Finanzierungsanteil von 3,185 Mio. € und für das Land von 3,395 Mio. €. Diese werden mit dem vorliegenden Gesetz vom Bund/Katastrophenfonds bezüglich der Gemeinde zur Gänze und bezüglich des Landes teilweise übernommen. Gegenstand dieser WFA ist nicht das Projekt an sich, sondern lediglich die Novelle des Katastrophenfondsgesetzes, wodurch die Übernahme der anteiligen Kosten der Gemeinde und des Landes ermöglicht wird.

 

Projekt – Erträge aus der op. Verwaltungstätigkeit und Transfers

 

Körperschaft (Angaben in €)

2018

2019

2020

2021

2022

Gemeinden

 

 

5.200.000,00

 

 

 

 

 

2018

2019

2020

2021

2022

Bezeichnung

Körperschaft

Menge

Ertrag (€)

Menge

Ertrag (€)

Menge

Ertrag (€)

Menge

Ertrag (€)

Menge

Ertrag (€)

Bundesfinanzierung Schutzwasserbau Gasen

Gemeinde

 

 

 

 

1

3.200.000,00

 

 

 

 

Bundesfinanzierung Schutzwasserbau Gasen

Land

 

 

 

 

1

2.000.000,00

 

 

 

 

 

Die Zurverfügungstellung der Mittel stellt je einen Ertrag für die Gemeinde sowie für das Land Steiermark dar und ist von diesen entsprechend zu verbuchen.

 

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 5.4 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 1326617194).