Vorblatt

 

Ziel(e)

 

-       Klare Notensystematik und transparente, kriterienorientierte Leistungsbeurteilung

-       Bestmögliche Förderung der Schüler/innen entsprechend ihren individuellen Voraussetzungen

-       Verbesserung der Außenwirkung der Mittelschule

-       Positive Entwicklungen der Neuen Mittelschule erhalten

-       Verbesserung der Durchlässigkeit im österreichischen Bildungssystem

Volksschule:

Eine Präzisierung der Notensystematik basierend auf der Ziffernbeurteilung ist eingeführt. Damit ist eine transparente, nachvollziehbare Leistungsbeurteilung auf Basis von Bewertungsrastern mit eindeutiger Zuordnung zu den Normen der Ziffernnoten möglich. Die alternative Leistungsbeurteilung ist schulautonom bis zum Ende des 1. Semesters der 2. Schulstufe möglich, Erziehungsberechtigte können jedoch auch bei alternativer Leistungsbeurteilung ein Ziffernzeugnis verlangen. Bewertungsgespräche sind, unabhängig von der Beurteilungsform, zu führen. Die nachhaltige Sicherstellung des Erwerbs von Grundwissen, Kernkompetenzen und Kulturtechniken steht im Fokus pädagogischen Handelns. Pädagoginnen und Pädagogen werden durch eine transparente Beurteilung im Diskurs mit den Erziehungsberechtigten gestärkt.

 

Mittelschule:

Die Neue Mittelschule wird zur Mittelschule. Die Leistungsbeurteilung in der Mittelschule ist transparent und leicht verständlich auf Basis von zwei Anforderungsniveaus ab der 6. Schulstufe ("Standard" und "Standard AHS") und zwei entsprechenden fünfteiligen Beurteilungsskalen. Durch den Einsatz von Bewertungsrastern in Deutsch, Mathematik und in der Ersten Lebenden Fremdsprache wird die Leistungsbeurteilung objektiver und lernförderlicher.

Die Mittelschule wird in der Öffentlichkeit als Leistungsschule wahrgenommen, die die Schüler/innen sowohl auf weiterführende Schulen als auch auf das Berufsleben vorbereitet. Leistungsstarke Schüler/innen werden äquivalent zur AHS-Unterstufe gefordert und gefördert und Schwierigkeiten bei Übertritten in höhere Schulformen sind reduziert.

 

Freiwilliges 10. Schuljahr an Polytechnischen Schulen:

Durch die Wiedereinführung der Möglichkeit eines freiwilligen 10. Schuljahres an Polytechnischen Schulen für Schülerinnen und Schüler die ihre allgemeine Schulpflicht an mittleren und höheren Schulen abgeschlossen haben, wird ein Beitrag zur Verbesserung der Durchlässigkeit im österreichischen Bildungssystem gesetzt. Härtefälle, die nach einer rückblickend falschen Schulwahl im 9. Schuljahr nur eingeschränkte Möglichkeiten zur Fortsetzung ihres Bildungs- bzw. Ausbildungsweges hatten, treten damit nicht mehr auf.

 

Inhalt

 

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

 

-       (Alternative) Leistungsbeurteilung und Bewertungsgespräche

-       Wiederholen von Schulstufen aufgrund negativer Leistungen bereits ab der 2. Schulstufe; das Umstufen während des Schuljahres bleibt durchgehend erhalten

-       Einführung von zwei klar definierten Anforderungsniveaus in leistungsdifferenzierten Unterrichtsgegenständen

-       Erweiterung der Differenzierungsmaßnahmen an Mittelschulen

-       Ermöglichung eines freiwilligen 10. Schuljahres an der Polytechnischen Schule für Schüler/innen, die ihre allgemeine Schulpflicht an mittleren oder höheren Schulen erfüllt haben

-       Weitere Inhalte

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:

 

Das Pädagogik-Paket führt zu keinem finanziellen Mehraufwand, da keine zusätzlichen Ressourcen für die Schule zur Verfügung gestellt werden, sondern die vorhandenen Ressourcen effizienter und effektiver genutzt werden.

 

Auswirkungen auf Kinder und Jugend:

Die gegenständlichen Maßnahmen leisten einen Beitrag dazu, dass möglichst alle Schülerinnen und Schüler in allgemein bildenden Pflichtschulen Grundanforderungen erreichen. Dazu soll die Leistungsbeurteilung transparenter und lernförderlicher gestaltet werden, wodurch die Schülerinnen und Schüler eine differenzierte Rückmeldung hinsichtlich ihres Kompetenzprofils erhalten. Darauf aufbauend soll eine gezielte Förderung der Schülerinnen und Schüler u.a. durch verstärkte Individualisierung, Differenzierung und Kompetenzorientierung erfolgen.

 

In den weiteren Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.

 

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.

 

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Keine

 

Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Pädagogik-Paket

 

Einbringende Stelle:

BMBWF

Vorhabensart:

Bundesgesetz

Laufendes Finanzjahr:

2018

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2019

 

 

Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag

 

Das Vorhaben trägt dem Wirkungsziel "Erhöhung des Leistungs- und Bildungsniveaus der Schülerinnen und Schüler und von Zielgruppen in der Erwachsenenbildung" der Untergliederung 30 Bildung im Bundesvoranschlag des Jahres 2018 bei.

Das Vorhaben trägt dem Wirkungsziel "Gleichstellungsziel

Verbesserung der Bedarfsorientierung sowie der Chancen- und Geschlechtergerechtigkeit im Bildungswesen" der Untergliederung 30 Bildung im Bundesvoranschlag des Jahres 2018 bei.

 

Problemanalyse

 

Problemdefinition

Ein modernes Bildungssystem muss den differenzierten Anforderungen, die sich aus der Heterogenität der Gesellschaft ergeben, Rechnung tragen. Es muss Grundwissen und Kernkompetenzen vermitteln und regelmäßig überprüfen, Stärken und Interessen von Schülerinnen und Schülern fördern sowie mögliche Defizite ausgleichen. Es muss jenes Wissen, das für den Start einer weiterführenden Bildung bzw. Ausbildung sowie in der heutigen Berufswelt unbedingt erforderlich ist, in geeigneter, moderner Art und Weise vermittelt und für alle Schülerinnen und Schüler zugänglich gemacht werden. Basis dafür ist ein gelungener Start der Schullaufbahn.

 

Grundschule (rund 336.000 Schülerinnen und Schüler):

Grundlage für pädagogische Arbeit an den Schulen ist der Lehrplan, der die wesentlichen Bildungsziele definiert und grundlegendes Wissen und grundlegende Kompetenzen festschreibt. In weiterer Folge ist eine, auf den Lehrplan bezogene, transparente, faire und vergleichbare Beurteilung der Leistungen, auf Basis der gesetzlichen Grundlagen, von enormer Wichtigkeit. Gewährleistet wird dies einerseits durch eine qualitätssichernde, strukturierte fortlaufende Leistungsdokumentation und ein verpflichtendes Kommunikationsformat mit den Erziehungsberechtigten, sowie andererseits durch eine vergleichbare und transparente Beurteilung. Beide Systeme in Kombination gewährleisten den größtmöglichen Einblick in die Fortschritte der Schülerin/des Schülers, sowie einen gesicherten punktuellen Blick auf eventuell notwendige Fördermaßnahmen zur Behebung von Defiziten, aber auch zur Förderung von besonderen Begabungen.

Derzeit sind in der Volksschule weder ein verpflichtender Förderunterricht für jene Schülerinnen und Schüler, bei denen die unterrichtende Lehrkraft entsprechenden Bedarf feststellt, vorgesehen, noch verpflichtende Kommunikationsformate mit den Erziehungsberechtigten in jenen Klassen, in denen die Beurteilung der Leistungen anhand von Ziffern erfolgt. Aufgrund der derzeitigen Regelung, dass in der Volksschule Schülerinnen und Schüler bis zur 3. Schulstufe jedenfalls berechtigt sind, in die nächsthöhere Schulstufe aufzusteigen, entsteht die Situation, dass Kinder, die die Mindestanforderungen einer Schulstufe nicht erreicht haben, Defizite zum Teil nicht oder nur schwer aufholen können (rund 700 Schülerinnen und Schüler jährlich).

 

Neue Mittelschule (rund 210.000 Schülerinnen und Schüler):

Die Bildungsstandardüberprüfungen zeigen auf, dass nach wie vor viele Schülerinnen und Schüler am Ende der Pflichtschulzeit über grundlegendes Wissen nur zum Teil verfügen und grundlegende Kompetenzen nur zum Teil erreichen. Im schulischen Alltag, insbesondere an der Neuen Mittelschule, stellt die Heterogenität der Schülerinnen und Schüler die Lehrkräfte vor große Herausforderungen in der Unterrichtsgestaltung. Derzeit stehen den Lehrpersonen in den differenzierten Pflichtgegenständen Deutsch, Erste lebende Fremdsprache und Mathematik sowie in den Pflichtgegenständen eines (schulautonomen) Schwerpunktbereichs sieben Differenzierungsmaßnahmen zur Verfügung. Diese werden jedoch von einigen Lehrkräften als nicht ausreichend erlebt. Insbesondere besteht der Wunsch vieler Lehrkräfte auch Maßnahmen der äußeren Differenzierung zur Förderung der Schülerinnen und Schüler einsetzen zu können. Die bestehende Einschränkung im Bereich der Differenzierungsmaßnahmen in § 31a Schulunterrichtsgesetz widerspricht zudem auch dem Bestreben, den Schulen mehr Autonomie in der Unterrichtsorganisation und -gestaltung zu ermöglichen.

Weiterentwicklungsbedarf besteht in der Neuen Mittelschule auch im Bereich der Leistungsbeurteilung. Seit der Einführung 2012 wird die 7-teilige Notenskala sehr kontrovers diskutiert. Die derzeitige Form der Leistungsbeurteilung in den differenzierten Pflichtgegenständen Deutsch, Erste Lebende Fremdsprache und Mathematik ab der 7. Schulstufe wird u.a. von Erziehungsberechtigten und aufnehmenden Schulen bzw. Ausbildungsbetrieben als zu kompliziert erlebt. Ein weiterer Kritikpunkt an der derzeitigen Form der Leistungsbeurteilung an der NMS ist, dass ein "Sehr gut" und "Gut" in der grundlegenden Allgemeinbildung nicht möglich ist und dies einen demotivierenden Effekt insbesondere für leistungsschwächere Schüler/innen darstelle.

Sowohl die fehlenden Differenzierungsmöglichkeiten als auch die 7-teilige Notenskala tragen auch zum teils negativen Image der NMS in der Bevölkerung bei.

 

Freiwilliges 10. Schuljahr für Schüler/innen, die ihre allgemeine Schulpflicht an einer mittleren oder höheren Schule beendet haben:

Seit einer Gesetzänderung 2013 ist es für Schüler/innen, die ihre allgemeine Schulpflicht an einer mittleren oder höheren Schule beendet haben, nicht mehr möglich ein freiwilliges 10. Schuljahr an einer Polytechnischen Schule zu absolvieren. Durch die Gesetzesänderung war beabsichtigt, die Rolle der Polytechnischen Schule im österreichischen Bildungssystem zu stärken. Allerdings konnte dieses Ziel nicht erreicht werden, stattdessen entstanden mitunter Härtefälle für Jugendliche, die rückblickend eine falsche Schulwahl für das 9. Schuljahr getroffen hatten und vor dem Beginn einer Dualen Ausbildung oder dem Wechsel in eine andere weiterführende (Aus-)Bildung eine Orientierungsphase bzw. gezielte Förderung der Grundkompetenzen benötigt hätten. Da durch die derzeitige Regelung die (Aus-)Bildungsmöglichkeiten von Jugendlichen eingeschränkt werden, ist sie auch vor dem Hintergrund der Ausbildungspflicht bis 18 in Frage zu stellen. Auf Basis der Daten vor 2013 kann österreichweit von rd. 400 Jugendlichen ausgegangen werden, die nach Erfüllung ihrer allgemeinen Schulpflicht an einer mittleren oder höheren Schule ein freiwilliges 10. Schuljahr an einer Polytechnischen Schule absolvieren werden.

 

Nullszenario und allfällige Alternativen

Die beabsichtigten Maßnahmen im Bereich der Volksschule und Neuen Mittelschule zielen darauf ab, die Leistungsbeurteilung transparenter und nachvollziehbarer zu gestalten. Dadurch sollen sowohl Lehrkräfte als auch Erziehungsberechtigte besser als bisher gezielte Fördermaßnahmen zur Behebung etwaiger Defizite, aber auch Maßnahmen zur Förderung von besonderen Begabungen ableiten und ergreifen können. Durch diese frühzeitige Reaktion sollen sich das Wissen und die Kompetenzen der Kinder langfristig verbessern und eine bessere Basis für den weiteren Bildungsweg gelegt werden. Würden die beabsichtigten Maßnahmen nicht gesetzt werden, bestünde die Gefahr, dass notwendige Fördermaßnahmen gar nicht oder erst verzögert umgesetzt werden und Kinder etwaige Defizite so nicht mehr oder nur mehr teilweise aufholen können.

In der Neuen Mittelschule werden die aktuell möglichen Differenzierungsmaßnahmen für den Umgang mit der Heterogenität als nicht ausreichend gesehen, was auch zu einem Imageproblem für die Neue Mittelschule führt. Würden die im vorliegenden Entwurf geplanten Leistungsniveaus (Standard und Standard-AHS) bzw. zusätzlichen Differenzierungsmöglichkeiten nicht eingeführt, stünden die Lehrkräfte auch in Zukunft angesichts der Heterogenität der Schülerinnen und Schüler vor enorm großen Herausforderungen in der Unterrichtsgestaltung.

Würde die 7-teilige Notenskala der Neuen Mittelschule beibehalten, würde es nach wie vor vielen Ausbildungsbetrieben bzw. Erziehungsberechtigten schwer fallen, das Kompetenzniveau der Jugendlichen einzuschätzen. Damit wären auch falsche Entscheidungen über den weiteren (Aus-)Bildungsweg bzw. falsche Entscheidungen bei Lehrlingsauswahl verbunden, wodurch langfristig sowohl Misserfolgserlebnisse auf Seiten der Jugendlichen, mit Drop-outs verbundene Kosten im Bildungs- bzw. Sozialwesen sowie Frustrationen in der Wirtschaft über die fehlende Passung von erwartenden Kompetenzen und tatsächlichen Kompetenzen der Lehranfänger/innen entstehen würden.

Könnten Schülerinnen und Schüler, die ihre allgemeine Schulpflicht an einer mittleren oder höheren Schule beendet haben, auch weiterhin kein freiwilliges 10. Schuljahr an einer Polytechnischen Schule absolvieren, würde ein Widerspruch zur Ausbildungspflicht bis 18 fortgeschrieben werden. Für einige Jugendliche ist ein direkter Wechsel von der neunten Schulstufe einer mittleren oder höheren Schule in eine Duale Ausbildung nicht realistisch, da sie noch eine Orientierungsphase und/oder die gezielte Förderung von Kompetenzen, die für den Start einer Dualen Ausbildung erforderlich sind, benötigen. Für diese ausbildungspflichtigen Jugendlichen würde dann nur die Möglichkeit von Angeboten des AMS bzw. des SMS bleiben, die allerdings vielfach auch auf andere Zielgruppen ausgerichtet sind.

 

Interne Evaluierung

 

Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2024

Evaluierungsunterlagen und -methode: Für die Evaluierung dieses Vorhabens werden grundsätzlich im BMBWF vorhandene, regelmäßig erhobene Daten über Schülerinnen und Schüler sowie über Lehrpersonen ausgewertet.

Für das qualitative und quantitative Monitoring werden die Ressourcen-, Ziel-,- und Leistungspläne (RZLP) der Bildungsdirektionen sowie die dazu zu führenden Gespräche herangezogen.

 

Ziele

 

Ziel 1: Klare Notensystematik und transparente, kriterienorientierte Leistungsbeurteilung

 

Beschreibung des Ziels:

Durch den flächendeckenden Einsatz der Ziffernbeurteilung ab dem Jahreszeugnis der 2. Schulstufe wird eine klare Notensystematik sichergestellt. Durch eine schriftliche Erläuterung der Beurteilung ist die Leistungsbeurteilung transparenter, ein etwaiger Förderbedarf klarer ableitbar und die Rolle der Pädagoginnen und Pädagogen im Diskurs mit den Erziehungsberechtigten gestärkt. Die nachhaltige Sicherstellung des Erwerbs von Grundwissen, Kernkompetenzen und Kulturtechniken steht im Fokus pädagogischen Handelns und soll gestärkt werden.

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Laut Datenerhebung aus dem SJ 2016/17 werden 63% der ersten Schulstufen mittels alternativer Leistungsbeurteilung bewertet, bei 8% davon in einer Kombination mit Ziffernbeurteilung. Im Vergleich zur reinen Ziffernbeurteilung ergibt sich eine Ungleichheit im Beurteilungsaufwand, da bei der Ziffernbeurteilung weder eine Dokumentation, noch ein Bewertungsgespräch verlangt wird. Gerade in diesen beiden Säulen liegt jedoch der Mehrwert, der von Erziehungsberechtigten und Lehrkräften, wie auch Schülerinnen und Schülern geschätzt wird. Das obligate Aufsteigen bis einschließlich der 3. Schulstufe, unabhängig von der Beurteilungsform, sorgt auf allen Ebenen für Unsicherheit und Unmut. Als unterstützend hat sich die Möglichkeit der Umstufung während des Schuljahres erwiesen.

Die Beurteilung erfolgt nach transparenten, objektivierbaren und vergleichbaren Kriterien. Die alternative Form der Beurteilung wird schulautonom bis zum Ende des ersten Semesters der 2. Schulstufe ermöglicht. Eine zusätzliche Ziffernbeurteilung kann von den Erziehungsberechtigten verlangt werden. Bewertungsgespräche sind, unabhängig von der Beurteilungsform, zu führen. Spätestens mit Ende der zweiten Schulstufe setzt die Ziffernbeurteilung ein. Der Ziffernbeurteilung ist ein Bewertungsraster zugrunde zu legen. Das Wiederholen aufgrund negativer Leistungen setzt mit der 2. Schulstufe ein, wobei ein Aufstieg mit einem "Nicht genügend" möglich ist. Bei mehreren "Nicht genügend" entscheidet die Schulkonferenz. Das Umstufen während des Schuljahres bleibt durchgehend erhalten.

Die Beurteilung an der Neuen Mittelschule erfolgt gem. einer sogenannten 7-teiligen Notenskala (Unterscheidung zwischen Bildungszielen der grundlegenden oder vertieften Allgemeinbildung). Dieses System wird von Schüler/innen, Erziehungsberechtigten und abnehmenden (Aus-)Bildungsinstitutionen als kompliziert erlebt.

Die Beurteilung an der Mittelschule erfolgt gem. einer 5-teiligen Notenskala. Ab der 6. Schulstufe erfolgt die Beurteilung zudem geteilt in zwei Leistungsniveaus (Standard bzw. Standard-AHS). Dieses System ist allgemein verständlich und gibt Schüler/innen, Erziehungsberechtigten und abnehmenden (Aus-)Bildungsinstitutionen eine klare und valide Auskunft über den Leistungsstand der Schülerin bzw. des Schülers. Die Attraktivität der NMS ist erhöht.

Anzahl der Schülerinnen und Schüler die die Bildungsstandards erreichen / übertreffen: 61%

Anzahl der Schülerinnen und Schüler die die Bildungsstandards erreichen / übertreffen: 63%

 

Ziel 2: Bestmögliche Förderung der Schüler/innen entsprechend ihren individuellen Voraussetzungen

 

Beschreibung des Ziels:

Die Schülerinnen und Schüler werden durch geeignete Differenzierungsmaßnahmen entsprechend ihren individuellen Voraussetzungen bestmöglich gefördert. Dabei steht die Sicherstellung von Grundwissen, Kernkompetenzen und Kulturtechniken im Fokus. Die Wahl der Formen der Organisation des Unterrichts für heterogene Schülerinnen- und Schülerpopulationen erfolgt durch die Schulleitung entsprechend des jeweiligen Bedarfs am Standort.

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Die Differenzierungsmöglichkeiten in den differenzierten Pflichtgegenständen an Neuen Mittelschulen sind begrenzt. Eine dauerhafte Gruppenbildung kann nicht vorgenommen werden.

Entsprechend des jeweiligen Bedarfs am Standort erfolgt schulautonom die Entscheidung, welche Differenzierungsmaßnahmen eingesetzt werden. Auch eine dauerhafte Gruppenbildung entsprechend dem Leistungsniveau ist möglich. Dadurch wird die Unterrichtsarbeit in stark heterogenen Klassen verbessert und die Attraktivität der NMS erhöht.

Anzahl der Schülerinnen und Schüler die die Bildungsstandards erreichen / übertreffen: 61%

Anzahl der Schülerinnen und Schüler die die Bildungsstandards erreichen / übertreffen 63%

 

Ziel 3: Verbesserung der Außenwirkung der Mittelschule

 

Beschreibung des Ziels:

Die Mittelschule wird in der Öffentlichkeit als Leistungsschule wahrgenommen, die die Schüler/innen sowohl auf das Berufsleben, als auch für den Übertritt in mittlere oder höhere Schulen vorbereitet. Leistungsstarke Schülerinnen und Schüler werden äquivalent zur AHS-Unterstufe gefordert und gefördert, wodurch Schwierigkeiten beim Übertritt in andere Schularten reduziert sind. Die Anmeldezahlen an den Mittelschulen steigen.

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Anteil der Schüler/innen, die auf der 5. Schulstufe eine Mittelschule besuchen (SJ 2016/17): rd. 60% (entspricht 50.293 Schüler/innen)

Anteil der Schüler/innen, die auf der 5. Schulstufe eine Mittelschule besuchen (SJ 2024/25) mehr als 60% bzw. mehr als 50.293 Schüler/innen, die auf der 5. Schulstufe eine Mittelschule besuchen

 

Ziel 4: Positive Entwicklungen der Neuen Mittelschule erhalten

 

Beschreibung des Ziels:

Das fundierte Konzept der Neuen Mittelschule und wesentliche Eckpfeiler der NMS-Entwicklung bleiben bestehen und werden auch weiterhin von allen Mittelschulen in hoher Qualität umgesetzt. Aktuelle Änderungen haben keine bremsende Wirkung auf bereits erfolgreich laufende Schulentwicklungsprozesse. Die Zahl der Schulen, die Personalentwicklungsmaßnahmen zur Optimierung der Lehr-und Lernkultur in den Bereichen Umgang mit Differenz und Diversität, kriteriale Leistungsbeurteilung, Kompetenzorientierung in den Schulentwicklungsplänen abbilden, steigt.

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Neue Mittelschulen setzen das NMS-Konzept an ihrem Standort um und setzen sich intensiv mit den verschiedenen Aspekten der neuen Lehr- und Lernkultur auseinander.

Mittelschulen gehen den Weg der Schulentwicklung selbstbewusst weiter und nützen die schulautonomen Handlungsräume um für ihre Schüler/innen einen lernwirksamen Unterricht zu gestalten.

Anzahl der Schülerinnen und Schüler die die Bildungsstandards erreichen / übertreffen: 61%

Anzahl der Schülerinnen und Schüler die die Bildungsstandards erreichen / übertreffen: 63%

 

Ziel 5: Verbesserung der Durchlässigkeit im österreichischen Bildungssystem

 

Beschreibung des Ziels:

Schülerinnen und Schüler, die rückblickend eine falsche Schulwahl für das 9. Schuljahr getroffen haben, können sich in einem freiwilligen 10. Schuljahr neu orientieren und gegebenenfalls jene Kompetenzen, die für den Start einer Dualen Ausbildung notwendig sind, erwerben.

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Anteil der Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2015/16 die 9. Schulstufe

maturaführender Schulen besucht haben, und im darauffolgenden Jahr ohne schulische Ausbildung waren: 4% (entspricht 280 Schüler/innen)

(Quelle: Statistik Austria, Bildung in Zahlen, Tabellenband 2016/17)

Anteil der Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2023/24 die 9. Schulstufe

maturaführender Schulen besucht haben, und im darauffolgenden Jahr ohne schulische Ausbildung waren < 4% bzw. weniger als 280 Schüler/innen, die nach Besuch der 9. Schulstufe in einer maturaführenden Schulen ohne schulische Ausbildung waren

 

Maßnahmen

 

Maßnahme 1: (Alternative) Leistungsbeurteilung und Bewertungsgespräche

Beschreibung der Maßnahme:

Um die Schuleingangsphase zu unterstützen besteht bis zum Ende des 1. Semesters der 2. Schulstufe die Möglichkeit an Stelle der Ziffernbeurteilung eine alternative Form der Leistungsbeurteilung zu wählen. Erziehungsberechtigte können allerdings zusätzlich zu dieser alternativen Form der Beurteilung auch eine Beurteilung mit Ziffernnoten verlangen.

Erfolgt eine Beurteilung nach Ziffernnoten, ist dieser an Volksschulen verpflichtend eine schriftliche Erläuterung hinzuzufügen. Dies gilt auch für die alternative Leistungsbeurteilung. An der Mittelschule kann das Klassen- bzw. Schulforum beschließen, dass eine solche Erläuterung hinzuzufügen ist. Damit wird die Beurteilung für alle Beteiligten transparenter. Einen wesentlichen Beitrag zur Transparenz in der Beurteilung und im Dialog mit den Erziehungsberechtigten leistet auch das Bewertungsgespräch, welches unabhängig von der gewählten Beurteilungsform vorgesehen wird.

 

Umsetzung von Ziel 1

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Derzeit existieren keine einheitlichen Vorgaben für eine alternative Leistungsbeurteilung.

Einheitliche Bewertungsraster, in denen Mindestanforderungen, wesentliche Anforderungen und erweiterte Anforderungen klar dargestellt sind, bilden die Grundlage für die alternative Leistungsbeurteilung und die Ziffernbeurteilung sowie das Führen von Bewertungsgesprächen.

 

Maßnahme 2: Wiederholen von Schulstufen aufgrund negativer Leistungen bereits ab der 2. Schulstufe; das Umstufen während des Schuljahres bleibt durchgehend erhalten

Beschreibung der Maßnahme:

Das Wiederholen von Schulstufen aufgrund negativer Beurteilungen wird bereits ab der zweiten Schulstufe ermöglicht, wobei ein "Nicht genügend" zum Aufstieg berechtigt. Ab zwei oder mehreren "Nicht genügend" entscheidet die Schulkonferenz.. Dadurch sollen Defizite im grundlegenden Wissen und in den grundlegenden Kompetenzen von Kindern ehestmöglich behoben werden, um den weiteren Bildungsweg nicht zu gefährden. Durch die zeitgerechte gezielte Förderung sollen die Lernergebnisse von Kindern und Jugendlichen langfristig gesteigert werden.

Bei einem temporären Leistungsabfall aufgrund unterschiedlicher Belastungen einer Schülerin/eines Schülers, wird eine Umstufung während des Schuljahres in die nächst niedrigere Schulstufe durchgehend ab der ersten Schulstufe ermöglicht. Dies gilt auch für das Aufstufen in die nächst höhere Schulstufe wenn sich herausstellt, dass dies für eine Schülerin/einen Schüler aufgrund besonderer Begabungen sinnvoll erscheint.

 

Umsetzung von Ziel 2

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Schüler/innen sind während der ersten drei Schulstufen jedenfalls berechtigt in die nächsthöhere Schulstufe aufzusteigen.

Schülerinnen und Schüler sind jedenfalls berechtigt von der ersten in die zweite Schulstufe aufzusteigen. Ein Aufsteigen mit einem "Nicht genügend" ist ab der zweiten Schulstufe möglich, bei zwei oder mehreren Schulstufen entscheidet die Schulkonferenz.

 

Maßnahme 3: Einführung von zwei klar definierten Anforderungsniveaus in leistungsdifferenzierten Unterrichtsgegenständen

Beschreibung der Maßnahme:

Ab der 6. Schulstufe werden die bisherigen Formen der Leistungsdifferenzierung durch zwei klar definierte Anforderungsniveaus/Leistungsniveaus ersetzt.

Ab der 6. Schulstufe wird an der Mittelschule in den Pflichtgegenständen Deutsch, Mathematik und Erste Lebende Fremdsprache zwischen den Leistungsniveaus "Standard" und "Standard AHS" unterschieden. Das Leistungsniveau "Standard AHS" entspricht dabei jenem der AHS Unterstufe. Durch diese Bezeichnung soll deutlich werden, dass leistungsstarke Schüler/innen an der Mittelschule genauso gefördert und gefordert werden wie an einer AHS.

In der PTS und an der Berufsschule treten die zwei klar definierten Leistungsniveaus an die Stelle der bisherigen Leistungsgruppen.

Durch die Darstellung des Leistungsniveaus wird die Leistungsbeurteilung transparenter und nachvollziehbarer.

 

Umsetzung von Ziel 3, 2, 1

 

Maßnahme 4: Erweiterung der Differenzierungsmaßnahmen an Mittelschulen

Beschreibung der Maßnahme:

Derzeit werden die pädagogischen Fördermaßnahmen, die zur Differenzierung eingesetzt werden können, taxativ in § 31a Schulunterrichtsgesetz aufgelistet. In diesem Sinn kann Differenzierung derzeit durch Individualisierung des Unterrichts, differenzierten Unterricht in der Klasse, Begabungs- und Begabtenförderung, Maßnahmen der inklusiven Pädagogik und Diversität, Förderung in Förder- bzw. Leistungskursen, Förderung in temporär gebildeten Schüler/innengruppen und Unterricht im Lehrpersonenteam (Teamteaching) erfolgen. Zusätzlich wird nun auch die Möglichkeit eröffnet ab der 6. Schulstufe in den differenzierten Pflichtgegenständen Deutsch, Mathematik und Erste lebende Fremdsprache sowie in den Pflichtgegenständen eines (schulautonomen) Schwerpunktbereiches dauerhafte Gruppen zu bilden. Die Entscheidung darüber erfolge entsprechend des jeweiligen Bedarfs autonom am Schulstandort.

 

Umsetzung von Ziel 2, 4, 3

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Eine Differenzierung durch eine dauerhafte Gruppenbildung ist an der Neuen Mittelschule nicht möglich.

Die bestehenden Differenzierungsmaßnahmen für Mittelschulen wurden dahingehend erweitert, dass ab der 6. Schulstufe in den differenzierten Pflichtgegenständen Deutsch, Mathematik und Erste lebende Fremdsprache sowie in den Pflichtgegenständen eines (schulautonomen) Schwerpunktbereiches dauerhafte Gruppen gebildet werden können. Die Schulen nutzen die Möglichkeit entsprechend der standortspezifischen Gegebenheiten.

 

Maßnahme 5: Ermöglichung eines freiwilligen 10. Schuljahres an der Polytechnischen Schule für Schüler/innen, die ihre allgemeine Schulpflicht an mittleren oder höheren Schulen erfüllt haben

Beschreibung der Maßnahme:

Schülerinnen und Schüler, die im neunten Jahr ihrer allgemeinen Schulpflicht eine allgemein bildende höhere Schule oder eine berufsbildende mittlere oder höhere Schule besucht, die entsprechende Schulstufe aber nicht erfolgreich abgeschlossen haben, dürfen mit Zustimmung des Schulerhalters sowie mit Bewilligung der zuständigen Schulbehörde die Polytechnische Schule besuchen, sofern sie zu Beginn des betreffenden Schuljahres das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Dadurch können diese Schüler/innen gezielt auf den Start einer dualen Ausbildung vorbereitet und bestmöglich entsprechend ihren individuellen Voraussetzungen gefördert werden. Die Durchlässigkeit im österreichischen Bildungssystem steigt.

 

Umsetzung von Ziel 5, 2

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Keine Möglichkeit für Schüler/innen, die ihre allgemeine Schulpflicht an mittleren oder höheren Schulen erfüllt haben und die 9. Schulstufe nicht erfolgreich abgeschlossen haben, ein freiwilliges 10. Schuljahr an der PTS zu absolvieren.

Schüler/innen, die ihre allgemeine Schulpflicht an mittleren oder höheren Schulen erfüllt haben und die 9. Schulstufe nicht erfolgreich abgeschlossen haben, dürfen ein freiwilliges 10. Schuljahr an der PTS absolvieren.

 

Maßnahme 6: Weitere Inhalte

Beschreibung der Maßnahme:

- Umbenennung der Neuen Mittelschule in Mittelschule

- Adaptierung diverser gesetzlicher Bestimmungen, insbesondere in Hinblick auf Aufnahmsvoraussetzungen, um die Einführung von zwei Leistungsniveaus zu berücksichtigen

- Ausdehnung von KEL- bzw. SEL-Gesprächen (Kind-Eltern/Erziehungsberichtigte-Lehrperson-Gespräche bzw. Schüler/in-Erziehungsberechtigte-Lehrperson-Gespräche) auf Volks- und Sonderschulen bzw. Polytechnische Schulen

- Ausdehnung des verpflichtenden Förderunterrichts auf Volksschulen und Polytechnische Schulen

- Abschaffung der Gesamtnote an Volksschulen

- Abschaffung des Klassenkonferenzbeschlusses hinsichtlich der Aufstiegsberechtigungen an Mittelschulen

- Aushändigung der Ergänzenden differenzierenden Leistungsbeschreibung (EdL) in der 8. Schulstufe der Mittelschule bereits mit der Schulnachricht

- Aushändigung der Ergänzenden differenzierenden Leistungsbeschreibung (EdL) an a.o. Schüler/innen

- Gleiche Aufstiegsberechtigungen von der Volksschule in die Volksschuloberstufe wie an die Mittelschule

 

Umsetzung von Ziel 3, 2

 

Abschätzung der Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen für alle Gebietskörperschaften und Sozialversicherungsträger

 

Finanzielle Auswirkungen für den Bund

 

– Ergebnishaushalt

 

in Tsd. €

2018

2019

2020

2021

2022

Personalaufwand

0

‑3.073

‑3.135

‑3.198

‑3.261

Transferaufwand

0

3.073

3.135

3.198

3.261

 

Mit dem Pädagogik-Paket werden – wie schon durch Vorhaben der vergangenen Jahre wie etwa die Ausbildungspflicht bis 18 Jahre und die Bildungsreform – die schulischen Rahmenbedingungen weiter dahingehend optimiert, dass Schülerinnen und Schüler ihre Bildungskarriere nicht abbrechen und mit möglichst geringen Schullaufbahnverlusten ein Bildungsziel erreichen, das sie entweder für eine tertiäre Ausbildung befähigt oder für den Einstieg in das Berufsleben vorbereitet. In einer Gesamtbetrachtung sind die Maßnahmen dieses Vorhabens darauf angelegt, die Effektivität und Effizienz der österreichischen Schule zu erhöhen und den Leistungsgedanken weiter zu verankern, was in weiterer Folge positive Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort haben wird.

 

Durch das Pädagogik-Paket sollen keine zusätzlichen Lehrpersonal-Ressourcen zur Verfügung gestellt werden, sondern die nach den derzeitigen Zuteilungsmodalitäten verteilten Mittel – insbesondere für die Leistungsdifferenzierung in der Mittelschule – effektiver und effizienter genutzt werden. Die Aufwendungen je Schülerin oder Schüler und Schuljahr bleiben somit unverändert.

Finanzielle Auswirkungen können sich dennoch ergeben, wenn sich die Zahl der Schülerinnen und Schüler unter sonst gleichen Bedingungen durch Maßnahmen des Pädagogik-Pakets erhöht:

Eine solche Erhöhung der Zahl der Schülerinnen und Schüler tritt dann ein, wenn zum Erreichen eines Bildungsziels – sei es freiwillig oder unfreiwillig – eine längere als die gesetzlich vorgesehene Dauer eines Bildungsganges benötigt wird. Das Pädagogik-Paket sieht hier zwei potenziell in Frage kommende Maßnahmen vor, nämlich die verpflichtende Wiederholung einer nicht erfolgreich abgeschlossenen Schulstufe bereits ab der zweiten anstatt bisher ab der vierten Schulstufe bei mehr als einem "Nicht genügend" und die Ermöglichung des freiwilligen Besuches der Polytechnischen Schule, wenn die neunte Schulstufe in einer mittleren oder höheren Schule nicht erfolgreich abgeschossen wurde.

Wiederholungen der dritten Schulstufe fallen in die letzte Stufe der Schuleingangsphase, für die schon bisher eine flexible Dauer von zwei bis vier Schuljahren vorgesehen war. In diese flexible Schuleingangsphase wird nun die verpflichtende Wiederholung und damit die automatische Verlängerung derselben eingebettet. Dies eröffnet für die betroffene Schülerin oder den betroffenen Schüler mehr Zeit um Bildungsrückstände durch förderdidaktische Maßnahmen noch vor der Nahtstelle zur Sekundarstufe wett zu machen. Je früher in der Bildungskarriere die gezielte Förderung ansetzt, umso größer sind ihre Erfolgsaussichten. Mit dem Pädagogik Paket werden darüber hinaus Bewertungsgespräche in der Volksschule nicht nur im Rahmen der Alternativen Leistungsbeurteilung verbindlicher, sondern es werden auch Kind-Eltern-Lehrer-Gespräche für jene Schülerinnen und Schüler eingeführt, in deren Klassen die Beurteilung der Leistungen mit Ziffernnote durchgeführt wird. Dadurch können Fördermaßnahmen gezielter vereinbart und umgesetzt werden. Weiters wird schon in der Volksschule sowie auch in der Polytechnischen Schule und der Berufsschule der Förderunterricht – im Rahmen der bestehenden Ressourcen – verpflichtend eingeführt, was ebenfalls zu einer Verbesserung der Fördermaßnahmen führt. Durch diese Maßnahmen werden auch Wiederholungen in höheren Schulstufen, die wegen des geringeren Schüler/innen-Lehrpersonen-Verhältnisses bei geringerer Effektivität einen höheren Mitteleinsatz erfordern und darüber hinaus leicht zum Abbruch von Bildungskarrieren führen können, vermieden. Unter der daraus abgeleiteten Annahme, dass über die gesamte Bildungslaufbahn der Aufwand für Wiederholungen konstant bleibt, diese aber in Richtung des Anfangs der Bildungslaufbahn verlagert werden, ist die Maßnahme jedenfalls kostenneutral (siehe Personalaufwand).

Der freiwillige Besuch der Polytechnischen Schule soll dazu beitragen, eine getroffene Fehlentscheidung auf dem Bildungsweg zu korrigieren und eine Umorientierung in Richtung des Einstiegs in das Berufsleben zu fördern. Der Besuch der polytechnischen Schule vor dem Beginn einer Lehre durch Schülerinnen und Schüler, die das letzte Jahr der Schulpflicht erfolglos in einer mittleren oder höheren Schule verbracht haben, führt zu einem Mehraufwand an Lehrpersonalressourcen. Wird allerdings in Betracht gezogen, dass eine Ausbildungspflicht bis 18 Jahre besteht und ohne die in der polytechnischen Schule gebotene Berufsorientierungsphase entweder nur aus der Not heraus unbedacht ein Lehrberuf ergriffen oder im System der mittleren und höheren Schulen verblieben wird, so entsteht ebenfalls ein Aufwand für den Schulbesuch, der allerdings mit höherer Wahrscheinlichkeit wegen Erfolglosigkeit zu einem Abbruch der Bildungskarriere führen kann (siehe Personalaufwand).

 

In dieser Gesamtschau sind die Maßnahmen des Pädagogik-Pakets daher jedenfalls als kostenneutral anzusehen. Für die Länder und Gemeinden als Schulerhalter ist kein Mehraufwand abzuleiten, da sich einerseits die Gesamtzahl der Pflichtschülerinnen und Pflichtschüler durch das verpflichtende Wiederholen bereits ab der zweiten Schulstufe nicht erhöhen wird und andererseits die Polytechnischen Schulen ohne weiteren Raumbedarf freie Kapazitäten aufweisen.

 

Finanzielle Auswirkungen für die Länder

 

– Kostenmäßige Auswirkungen

 

in Tsd. €

2018

2019

2020

2021

2022

Erlöse

0

3.073

3.134

3.197

3.261

Personalkosten

0

3.073

3.134

3.197

3.261

Kosten gesamt

0

3.073

3.134

3.197

3.261

Nettoergebnis

0

0

0

0

0

 

Aus dem Vorhaben ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für Gemeinden und Sozialversicherungsträger.

Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frauen und Männern

 

Auswirkungen auf die allgemeine oder berufliche Bildung, die Erwerbstätigkeit und/oder das Einkommen von Frauen und Männern

 

Das Vorhaben hat keine wesentlichen Auswirkungen auf die allgemeine oder berufliche Bildung, die Erwerbstätigkeit und/oder das Einkommen von Frauen und Männern.

 

Erläuterung

Die gegenständlichen Maßnahmen leisten einen Beitrag dazu, dass möglichst alle Schülerinnen und Schüler in allgemein bildenden Pflichtschulen, unabhängig von ihrem Geschlecht, die Grundanforderungen erreichen. Durch den Ausbau von Gesprächsformaten wie KEL- bzw. SEL-Gesprächen werden unter anderem auch Möglichkeiten geschafft Geschlechterrollenbilder und Interaktionsmuster zu reflektieren. In der Mittelschule und in der Polytechnischen Schule kann durch diese Gesprächsformate auch ein Beitrag zur geschlechtersensiblen Berufsorientierung geleistet werden.

 

Auswirkungen auf Kinder und Jugend

 

Auswirkungen auf den Zugang von Kindern zu Bildung und das Erreichen eines Bildungsziels

Die gegenständlichen Maßnahmen leisten einen Beitrag dazu, dass möglichst alle Schülerinnen und Schüler in allgemein bildenden Pflichtschulen Grundanforderungen erreichen. Dazu soll die Leistungsbeurteilung transparenter und lernförderlicher gestaltet werden, wodurch die Schülerinnen und Schüler eine differenzierte Rückmeldung hinsichtlich ihres Kompetenzprofils erhalten. Darauf aufbauend soll eine gezielte Förderung der Schülerinnen und Schüler u.a. durch verstärkte Individualisierung, Differenzierung und Kompetenzorientierung erfolgen.

Von diesen Maßnahmen sind Schüler/innen an Volksschulen hinsichtlich der Änderungen in Bezug auf die Leistungsbeurteilung sowie die Einführung von Bewertungsgespräche und die Neuregelung des Wiederholens von Schulstufen aufgrund negativer Leistungen betroffen. Darüber hinaus sind Schüler/innen an Neuen Mittelschulen ab der 6. Schulstufe hinsichtlich der Einführung von zwei Leistungsniveaus in den Pflichtgegenständen Deutsch, Mathematik und Erste Lebende Fremdsprache betroffen. Diese Zielgruppe ist auch durch die Erweiterung der Differenzierungsmaßnahmen betroffen.

 

Darüber hinaus erhalten Schülerinnen und Schüler, die ihre allgemeine Schulpflicht in einer mittleren oder höheren Schule beendet haben, die Möglichkeit ein freiwilliges 10. Schuljahr an einer Polytechnischen Schule zu absolvieren.

 

Schülerinnen und Schüler an Polytechnischen Schulen sind durch die Einführung von zwei Leistungsniveaus anstelle der bisherigen Formen der Leistungsdifferenzierung betroffen.

 

Quantitative Auswirkungen auf die Betreuung und Bildung von Kindern

 

Betroffene Gruppe

Anzahl der Betroffenen

Quelle/Erläuterung

Volksschülerinnen und -schüler

335.854

Statistik Austria, SJ 2016/17

Schülerinnen und Schüler an Hauptschulen und Neuen Mittelschulen

209.388

Statistik Austria, SJ 2016/17

Schülerinnen und Schüler an der PTS

15.414

Statistik Austria, SJ 2016/17

Schüler/innen, die ihre allgemeine Schulpflicht an einer mittleren oder höheren Schule beendet haben und ein freiwilliges 10. Schuljahr an einer PTS absolvieren möchten

422

Schätzung auf Basis der Situation für Streichung der Möglichkeit eines freiwilligen 10. Schuljahres für diese Zielgruppe; Bildung in Zahlen 2012/13, Tabellenband, Statistik Austria: Im Schuljahr 2012/13 befanden sich 422 Schüler/innen an Polytechnischen Schulen, die zuvor (SJ 2011/12) eine Schule der Sek II (AHS-Oberstufe bzw. BMHS) besuchten

Schülerinnen und Schüler, die die dritte Schulstufe wiederholen

696

Schätzung auf Basis des Schuljahres 2014/15, Daten Statistik Austria

 


Anhang

 

Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen

 

Bedeckung

 

in Tsd. €

2018

2019

2020

2021

2022

Auszahlungen/ zu bedeckender Betrag

 

3.073

3.135

3.198

3.261

Einsparungen/reduzierte Auszahlungen

 

3.073

3.135

3.198

3.261

 

in Tsd. €

Betroffenes Detailbudget

Aus Detailbudget

2018

2019

2020

2021

2022

Durch Umschichtung

30.02.01 Pflichtschulen Primar- und Sekundarstufe I

30.02.04 AHS- Sekundarstufe II

 

1.229

1.254

1.279

1.304

Durch Umschichtung

30.02.01 Pflichtschulen Primar- und Sekundarstufe I

30.02.05 Berufsbildende mittlere und höhere Schulen

 

1.844

1.881

1.919

1.957

 

Erläuterung der Bedeckung

Die Bedeckung der zusätzlichen Aufwendungen im DB 30.02.01 für das freiwillige zehnte Schuljahr an der polytechnischen Schule erfolgt durch Einsparung im Bereich der DB 30.02.04 und DB 30.02.05, wo der Aufwand für ein zehntes Schuljahr an einer mittleren oder höheren Schule wegfällt.

 

Laufende Auswirkungen – Personalaufwand

 

 

2018

2019

2020

2021

2022

Körperschaft

Aufw.

(Tsd. €)

VBÄ

Aufw.

(Tsd. €)

VBÄ

Aufw.

(Tsd. €)

VBÄ

Aufw.

(Tsd. €)

VBÄ

Aufw.

(Tsd. €)

VBÄ

Länder

 

 

3.072,76

46,88

3.134,21

46,88

3.196,90

46,88

3.260,84

46,88

Bund

 

 

‑3.073,34

‑42,20

‑3.134,81

‑42,20

‑3.197,50

‑42,20

‑3.261,45

‑42,20

GESAMTSUMME

 

 

‑0,58

4,68

‑0,60

4,68

‑0,60

4,68

‑0,61

4,68

 

Es wird darauf hingewiesen, dass der Personalaufwand gem. der WFA-Finanziellen Auswirkungen-VO valorisiert wird.

 

 

 

 

2018

2019

2020

2021

2022

Maßnahme / Leistung

Körpersch.

Verwgr.

VBÄ

VBÄ

VBÄ

VBÄ

VBÄ

Wiederholungen bis zur dritten Schulstufe

Länder

Landeslehrperson

 

48,00

48,00

48,00

48,00

Reduktion Wiederholungen Mittelschule

Länder

Landeslehrperson

 

‑48,00

‑48,00

‑48,00

‑48,00

Freiwilliges zehntes Schuljahr

Länder

Landeslehrperson

 

46,88

46,88

46,88

46,88

Nichtbesuch einer mittleren oder höheren Schulen im zehnten Schuljahr

Bund

Bundeslehrperson

 

‑42,20

‑42,20

‑42,20

‑42,20

 

Durch Wiederholungen der dritten Schulstufe und das freiwillige zehnte Schuljahr kommt es zu Verschiebungen im Aufwand für das Lehrpersonal. Dargestellt wird hier ab dem Wirksamwerden im Schuljahr 2019/20 eine Gegenüberstellung der maximal zu erwartenden Erhöhungen und Verminderungen.

Durch die Wiederholung von Schulstufen erhöht sich die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die pro Schulstufe zu unterrichten sind. Auf Grundlage der Repetentenstatistik des Schuljahres 2014/15 ist mit 696 betroffenen Schülerinnen und Schülern zu rechnen. Für jede und jeden dieser Schülerinnen und Schüler werden den Ländern 0,069 Lehrpersonen-Planstellen zugeteilt (eine Planstelle je 14,5 Schülerinnen und Schülern laut Stellenplanrichtlinie gemäß Art. IV BVG 1962). Daraus ergibt sich ein maximaler Mehrbedarf von 696 / 14,5 = 48 Landeslehrpersonen-Planstellen. Unter der Annahme, dass diese 696 Schülerinnen und Schüler ohne die Maßnahmen des Pädagogik-Pakets eine Klasse in der Mittelschule wiederholt hätten und dass dies nunmehr nur noch bei 40% der Fall sein wird, verringert sich die Zahl der Schülerinnen und Schüler in der Mittelschule um 696 x 60% = 418. Für die Mittelschule werden den Ländern 0,115 Landeslehrpersonen-Planstellen je Schülerin oder Schüler zugeteilt (eine Planstelle je 10 Schülerinnen und Schülern zuzüglich 6 Wochenstunden je Klasse, was bei einer Lehrverpflichtung von 21 Wochenstunden und einer durchschnittlichen Klassengröße von 20 Schülerinnen und Schülern zusätzliche 6 / 21 / 20 = 0,015 Planstellen ergibt). Daraus ergibt sich ein Minderbedarf von -418 x 0,115 = -48 Landeslehrpersonen-Planstellen.

Durch den Besuch der Polytechnischen Schule in einem freiwilligen zehnten Schuljahr erhöht sich die Zahl der Schülerinnen und Schüler in der polytechnischen Schule auf Basis der Schulstatistik 2012/13 um 422. Für jede und jeden dieser Schülerinnen und Schüler werden den Ländern 0,11 Lehrpersonen-Planstellen zugeteilt (eine Planstelle je 9 Schülerinnen und Schülern). Daraus ergibt sich ein maximaler Mehrbedarf von 422 / 9 = 46,88 Landeslehrpersonen-Planstellen. Unter der Annahme, dass diese Schülerinnen und Schüler jedenfalls ein schulisches Angebot und nicht etwa eines des AMS in Anspruch nehmen wollen und daher ein weiteres Schuljahr in einer mittleren oder höheren Schule verbringen würden, ergibt sich bei einem durchschnittlichen Personalbedarf von 0,1 Bundeslehrpersonen-VBÄ je Schülerin oder Schüler ein Minderbedarf von -422 x 0,1 = -42,2 VBÄ.

Der durchschnittliche jährliche Personalaufwand einer Landeslehrperson wird mit 63.000 Euro, jener einer Bundeslehrperson mit 70.000 Euro angesetzt (Stand 2018).

 

Laufende Auswirkungen – Arbeitsplatzbezogener betrieblicher Sachaufwand

 

Maßnahme / Leistung

Körpersch.

Verwgr.

2018

2019

2020

2021

2022

Wiederholungen bis zur dritten Schulstufe

Länder

Landeslehrperson

 

 

 

 

 

Reduktion Wiederholungen Mittelschule

Länder

Landeslehrperson

 

 

 

 

 

Freiwilliges zehntes Schuljahr

Länder

Landeslehrperson

 

 

 

 

 

Nichtbesuch einer mittleren oder höheren Schulen im zehnten Schuljahr

Bund

Bundeslehrperson

 

 

 

 

 

 

Laufende Auswirkungen – Transferaufwand

 

Körperschaft (Angaben in €)

2018

2019

2020

2021

2022

Bund

 

3.072.758,98

3.135.214,16

3.197.898,44

3.260.836,41

 

 

 

2018

2019

2020

2021

2022

Bezeichnung

Körperschaft

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Refundierung Landeslehrpersonen

Bund

 

 

1

3.072.758,98

1

3.135.214,16

1

3.197.898,44

1

3.260.836,41

 

Der Bund ersetzt den Ländern den Personalaufwand der Landeslehrpersonen an allgemein bildenden Pflichtschulen gemäß § 4 FAG 2017 im Rahmen der genehmigten Stellenpläne zur Gänze.

 

Laufende Auswirkungen – Erträge aus der op. Verwaltungstätigkeit und Transfers

 

Körperschaft (Angaben in €)

2018

2019

2020

2021

2022

Länder

 

3.072.758,98

3.134.214,16

3.196.898,44

3.260.836,41

 

 

 

2018

2019

2020

2021

2022

Bezeichnung

Körperschaft

Menge

Ertrag (€)

Menge

Ertrag (€)

Menge

Ertrag (€)

Menge

Ertrag (€)

Menge

Ertrag (€)

Refundierung Landeslehrpersonen

Länder

 

 

1

3.072.758,98

1

3.134.214,16

1

3.196.898,44

1

3.260.836,41

 

Der Bund ersetzt den Ländern den Personalaufwand der Landeslehrpersonen an allgemein bildenden Pflichtschulen gemäß § 4 FAG 2017 im Rahmen der genehmigten Stellenpläne zur Gänze.

 

Angaben zur Wesentlichkeit

 

Nach Einschätzung der einbringenden Stelle sind folgende Wirkungsdimensionen vom gegenständlichen Vorhaben nicht wesentlich betroffen im Sinne der Anlage 1 der WFA-Grundsatzverordnung.

 

Wirkungs­dimension

Subdimension der

Wirkungsdimension

Wesentlichkeitskriterium

Gleichstellung von Frauen und Männern

Bildung, Erwerbstätigkeit und Einkommen

-       Bildung: ab 10 000 Betroffenen und es ist ein Bereich betroffen, in dem ein Geschlecht unter 30% vertreten ist

-       Erwerbstätigkeit: ab 50 000 Betroffenen und es ist ein Bereich betroffen, in dem ein Geschlecht unter 30% vertreten ist

-       Einkommen: ab 50 000 Betroffenen und es ist ein Bereich betroffen, in dem ein Geschlecht unter 30% vertreten ist

 

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 5.4 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 1557004183).