Umsetzung arbeitsrechtlicher Regelungen für den land- und forstwirtschaftlichen Bereich sowie Erstattung von Internatskosten für land- und forstwirtschaftliche Lehrlinge
Vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung
Einbringende Stelle: |
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz |
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Vorhabensart: |
Bundesgesetz |
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Laufendes Finanzjahr: |
2018 |
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Inkrafttreten/ Wirksamwerden: |
2018 |
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Vorblatt
Problemanalyse
In der Vergangenheit hat es im Arbeitsrecht des gewerblichen Bereichs zahlreiche Änderungen und Neuerungen gegeben. Diese Regelungen wurden jedoch zum überwiegenden Teil für die Arbeitnehmer/innen aus dem land- und forstwirtschaftlichen Bereich nicht nachvollzogen. Nun soll – unter Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse in der Land- und Forstwirtschaft – ein entsprechender Nachvollzug arbeitsrechtlicher Bestimmungen erfolgen. Es betrifft dies Regelungen aus dem dem Arbeitszeitrecht und anderen Bereichen des Verwendungsschutzes, dem technischen Arbeitnehmerschutz, sowie dem Arbeitsvertragsrecht. Des Weiteren soll es auch – so wie in der gewerblichen Wirtschaft – die Möglichkeit für den Lehrberechtigten geben, Internatskosten ersetzt zu bekommen.
Ziel(e)
Angleichung der arbeitsrechtlichen Bestimmungen im land- und forstwirtschaftlichen Bereich an das Arbeitsrecht im gewerblichen Bereich, um eine möglichst gleichförmige Lösung für die land- und forstwirtschaftlichen Arbeitnehmer/innen zu erreichen.
Inhalt
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):
Schaffung entsprechender Regelungen im Landarbeitsgesetz
Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag
Das Vorhaben hat keinen direkten Beitrag zu einem Wirkungsziel.
Aus der gegenständlichen Maßnahme ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen auf den Bund, die Länder, die Gemeinden oder auf die Sozialversicherungsträger
Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union
Die Neuregelungen sind von Vorgaben des Rechtes der EU nicht betroffen.
Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens
Das Landarbeitsgesetz 1984 ist ein Grundsatzgesetz nach Art. 12 B-VG.
Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 5.4 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 137408523).