377 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVI. GP
Regierungsvorlage
Bundesgesetz, mit dem das Symbole-Gesetz geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Symbole-Gesetz, BGBl. I Nr. 103/2014, wird wie folgt geändert:
1. § 1 lautet:
„§ 1. Dieses Bundesgesetz regelt das Verbot der Verwendung von Symbolen
1. der Gruppierung Islamischer Staat (IS);
2. der Gruppierung Al-Qaida;
3. der Gruppierung Muslimbruderschaft;
4. der Gruppierung Graue Wölfe;
5. der Gruppierung Kurdische Arbeiterpartei (PKK);
6. der Gruppierung Hamas;
7. des militärischen Teils der Gruppierung Hisbollah;
8. von sonstigen Gruppierungen, die in Rechtsakten der Europäischen Union als terroristische Vereinigungen, Körperschaften oder sonstige Organisationen angeführt werden;
9. der Gruppierung Ustascha;
10. von Gruppierungen, die Teil- oder Nachfolgeorganisationen der in Z 1 bis 9 genannten Gruppierungen oder diesen zuzurechnen sind.“
2. In § 2 Abs. 1 wird die Wendung „Kommunikationsmittel. darzustellen“ durch die Wortfolge „Kommunikationsmittel darzustellen“ sowie die Wortfolge „Abzeichen und Embleme“ durch die Wortfolge „Abzeichen, Embleme und Gesten“ ersetzt.
3. In § 2 Abs. 2 wird die Wendung „von Gruppierungen nach § 1 Z 3“ durch die Wendung „von Gruppierungen nach § 1 Z 8 und 10“ ersetzt.
4. Dem § 5 wird folgender Abs. 3 angefügt:
„(3) § 1 und § 2 Abs. 1 und 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XX/2018 treten mit 1. März 2019 in Kraft.“