Vorblatt

 

Ziel(e)

 

-       Erweiterung der Anwendungsmöglichkeiten der Bürgerkarte auf An- und Ummeldungen im Zentralen Melderegister (ZMR)

-       Vereinfachung von Behördenwegen nach der Geburt eines Kindes (digitaler Babypoint)

-       Einführung eines Erinnerungsservices über den bevorstehenden Ablauf der Gültigkeitsdauer eines Reisedokuments

-       Österreichweit einheitliche Zustellung behördlicher Schriftstücke

 

Inhalt

 

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

 

-       Ermöglichung der elektronischen An- und Ummeldung unter Inanspruchnahme der Funktion Bürgerkarte

-       Schaffung von Abfragemöglichkeiten im Zentralen Personenstandsregister (ZPR)

-       Ermöglichung der Abgabe von Namenserklärungen unter Inanspruchnahme der Funktion Bürgerkarte

-       Schaffung von Regelungen, wonach Bürger über den Ablauf der Gültigkeitsdauer ihres Reisedokuments verständigt werden können

-       Ausgabe von zusätzlichen Informationen bei der Behördenabfrage im ZMR

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:

 

Mit der Schaffung des digitalen Babypoints werden weitere Geschäftsprozesse für Eltern elektronisch abgebildet und es können somit Amtswege teilweise vermieden werden. So werden die Eintragung des Kindes in das Zentrale Personenstandsregister und die Anmeldung des Kindes im Zentralen Melderegister unter Verwendung der Bürgerkarte durchgeführt, ohne dass Eltern das Standesamt aufsuchen müssen.

Über die zu schaffende Funktionalität im digitalen Babypoint können die Eltern über eine Smartphone-Applikation feststellen, ob die notwendigen Personendaten im ZPR vorhanden sind und korrekt vorliegen, gegebenenfalls kann ein Nacherfassungsauftrag an das Geburtsstandesamt erteilt werden. Im Zuge der Anmeldung des Kindes anlässlich der Eintragung der Geburt wird der Meldezettel des Kindes automatisch mit den entsprechenden Daten befüllt. Des Weiteren wird eine Liste mit den möglichen Familiennamen des Kindes erzeugt. Die hierfür erforderlichen voraussichtlichen Einmalkosten für die softwaretechnische Umsetzung werden in den Jahren 2018 und 2019 auf gesamt 37.100 Euro geschätzt. Laufende Mehrkosten werden nicht anfallen.

Im Rahmen des digitalen Meldeverfahrens werden Verwaltungsvereinfachungen für den Bürger anlässlich der An- und Ummeldung eines Wohnsitzes umgesetzt. Durch dieses neue Meldeverfahren wird es nunmehr möglich, dass Elternteile auch ihre minderjährigen Kinder unter Verwendung der Funktion Bürgerkarte an- bzw. ummelden können. Damit gehen Änderungen von Abfrageschnittstellen im ZMR und ZPR einher und werden die hierfür anfallenden Kosten in den Jahren 2018 und 2019 auf gesamt 66.400 Euro geschätzt. Laufende Mehrkosten werden nicht anfallen.

Die Kosten für die Implementierung des Erinnerungsservices für Reisedokumente werden einmalig 100.000 Euro betragen. Diese Kosten werden erst im Jahr 2019 anfallen.

Sämtliche hier angeführten Kosten wurden bereits in der seitens des BMDW erstellten WFA mit dem Titel "oesterreich.gv.at eine Plattform für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen Basiskomponente und erste Behördenwege" gemäß § 58 Abs. 2 BHG dargestellt und budgetiert. Sämtliche Kosten, die im Rahmen dieses Regelungsvorhabens entstehen, werden gemäß einer Vereinbarung zwischen BMI und BMDW aus dem Detailbudget 40.05.01 Digitalisierung des BMDW bedeckt.

Die Einmalkosten für die Einführung des Adressservices werden seitens des BMI mit ca. 72.000 Euro abgeschätzt. Diese Maßnahme wird aus dem Detailbudget 11.04.04.00 des BMI bedeckt. Weiters fallen im Bereich der Statistik Austria Kosten in Höhe von 2.500 Euro an, welche der Statistik Austria seitens des BMI ersetzt werden. Auch diese Kosten werden aus dem Detailbudget 11.04.04.00 des BMI bedeckt. Laufende Kosten werden nicht anfallen.

Die Einnahmen, welche durch den Änderungsdienst für Beliehene gemäß § 16c Abs. 2 und 3 MeldeG erzielt werden können, werden in der WFA zur Änderung der Meldegesetz-Durchführungsverordnung dargestellt.

Die Einnahmen, welche durch die Ermöglichung von Registerauszügen aus dem ZPR (§ 58 Abs. 2 und 3 PStG 2013) im Datenfernverkehr erzielt werden können, werden in der WFA zur Änderung der Personenstandsgesetz-Durchführungsverordnung 2013 dargestellt.

 

Finanzielle Auswirkungen pro Maßnahme

 

Maßnahme (in Tsd. €)

2018

2019

2020

2021

2022

Digitaler Babypoint

23

15

0

0

0

Digitales Meldeverfahren

43

24

0

0

0

Erinnerungsservice Reisedokumente

0

100

0

0

0

Adressservice (Zustellort) für Behörden

0

74

0

0

0

 

In den Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.

 

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.

 

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Keine

 

Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Bundesgesetz, mit dem das Meldegesetz 1991, das Passgesetz 1992 und das Personenstandsgesetz 2013 geändert werden

 

Einbringende Stelle:

Bundesministerium für Inneres

Vorhabensart:

Bundesgesetz

Laufendes Finanzjahr:

2018

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2019

 

 

Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag

 

Das Vorhaben trägt zur Maßnahme "Hochwertige und effiziente Erbringung der Leistungen für Bürgerinnen und Bürger (siehe Detailbudget 11.04.04 Kommunikations- und Informationstechnologie (Zentrale Dienste)" für das Wirkungsziel "Dienstleister Innenministerium – Dienstleistungen sollen noch transparenter, bedarfsgerechter und zielgruppenorientierter erbracht werden." der Untergliederung 11 Inneres im Bundesvoranschlag des Jahres 2018 bei.

Das Vorhaben trägt zur Maßnahme "Schaffung einer neuen Bürger/innen- und Unternehmensplattform als zentrales digitales Angebot - oesterreich.gv.at. Integrierung der bestehenden Portale (HELP.gv, USP, RIS und andere relevante Portale) in die neue zentrale Plattform für Verwaltungsangelegenheiten. Schaffung mobiler Zugänge und Verwendung neuer Technologien (z.B. Bot, Sprachsteuerung, intelligente Suche) zur Vereinfachung der Nutzung." für das Wirkungsziel "Steigerung des Digitalisierungsgrades zum Nutzen für die Gesellschaft, Wirtschaft und Verwaltung" der Untergliederung 40 Wirtschaft im Bundesvoranschlag des Jahres 2018 bei.

 

Problemanalyse

 

Problemdefinition

Im Rahmen der vom Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) geplanten zentralen Bürger- und Unternehmensplattform "oesterreich.gv.at" soll ein breites Angebot an digitalen Services sichergestellt werden und Bürgern unter anderem ermöglicht werden, künftig weitere Behördengänge auch unter Verwendung der Funktion Bürgerkarte auf elektronischem Wege zu erledigen. "Oesterreich.gv.at" stellt einen digitalen Kontaktpunkt zu den unterschiedlichsten Behörden dar und bietet einen einheitlichen Zugang zu den digitalen Angeboten der öffentlichen Verwaltung. Dabei sollen Verwaltungsverfahren als auch Informationsangebote einheitlich, gesammelt auf oesterreich.gv.at online zugänglich gemacht werden. Erklärtes Ziel dieses Vorhabens ist es, den Verwaltungsaufwand sowohl für Bürger als auch für Behörden durch die vermehrte Erledigung von Behördengängen unter Verwendung der Funktion Bürgerkarte zu reduzieren.

Im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Inneres ist die Erledigung von Behördenwegen unter Verwendung der Funktion Bürgerkarte derzeit lediglich in eingeschränkter Weise möglich: Im Bereich des Meldewesens ist nach geltender Rechtslage etwa die Möglichkeit der elektronischen Abmeldung eines Haupt- oder Nebenwohnsitzes vorgesehen.

Im Zuge dieses Vorhabens soll normiert werden, dass Bürger die An- und Ummeldung unter Verwendung der Funktion Bürgerkarte durchführen können, ohne die Meldebehörde aufzusuchen. Dabei soll es auch möglich sein, dass auch die minderjährigen Kinder gemeinsam mit dem Meldepflichtigen elektronisch an- und umgemeldet werden können, sofern diese mit dem Elternteil gemeinsam Unterkunft nehmen.

Da die Behörden die im ZMR abgerufenen Adressdaten unterschiedlich verwenden, kommt es bei ca. 8.500 Adressen in Österreich regelmäßig zu Problemen bei der Zustellung von behördlichen Schriftstücken.

Im Bereich des Personenstandswesens haben Eltern anlässlich der Geburt ihres Kindes derzeit viele Behördenwege zu erledigen (zB Ausstellung einer Geburtsurkunde sowie Anmeldung des Kindes beim Standesamt). Mit diesem Vorhaben soll daher die Möglichkeit geschaffen werden, die Übermittlung der Namenserklärung sowie die Meldung des neugeborenen Kindes künftig unter Verwendung der Funktion Bürgerkarte vorzunehmen. Weiters soll die elektronische Ausstellung der Geburtsurkunde anlässlich der Eintragung der Geburt eines Kindes ermöglicht werden.

Weiters soll im Passwesen klargestellt werden, dass Passbehörden die für sie zur Einleitung oder Führung von Verfahren relevanten Informationen umgehend erhalten.

Letztlich soll Inhabern von Reisedokumenten künftig ein Erinnerungsservice zur Verfügung gestellt werden, sodass Bürger zeitgerecht über den bevorstehenden Ablauf der Gültigkeitsdauer ihrer Reisedokumente informiert werden können.

 

Nullszenario und allfällige Alternativen

Die Erledigung bestimmter Behördenwege wäre weiterhin nur persönlich möglich und der Verwaltungsaufwand für Bürger und Behörden könnte nicht reduziert werden.

Weiters könnten Bürger nicht über den Ablauf der Gültigkeitsdauer ihres Reisedokuments verständigt werden, sodass sie in einigen Fällen ihr neues Reisedokument nicht rechtzeitig beantragen würden.

Es kommt weiterhin zu Problemen bei der Zustellung behördlicher Schriftstücke. Durch die einheitliche Verwendung der Zustelladressen können diese weitgehend vermieden werden.

 

Interne Evaluierung

 

Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2024

Evaluierungsunterlagen und -methode: Die interne Evaluierung soll im Jahr 2024 vorgenommen werden.

 

Ziele

 

Ziel 1: Erweiterung der Anwendungsmöglichkeiten der Bürgerkarte auf An- und Ummeldungen im Zentralen Melderegister (ZMR)

 

Beschreibung des Ziels:

Bürgern soll ermöglicht werden, bestimmte Behördengänge künftig auch unter Verwendung der Funktion Bürgerkarte auf elektronischem Wege zu erledigen. Der Meldepflichtige kann Meldevorgänge von zu Hause durchführen, ohne die Meldebehörde aufzusuchen. Diese Möglichkeit soll auch für Elternteile in Bezug auf ihre minderjährigen Kinder offen stehen, sofern diese mit dem Elternteil gemeinsam Unterkunft nehmen.

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Derzeit haben Bürger die An- oder Ummeldung ihres Wohnsitzes persönlich bei der Meldebehörde vorzunehmen.

Für Meldepflichtige besteht die Möglichkeit, ihren Wohnsitz auch auf elektronischem Weg unter Verwendung der Funktion Bürgerkarte an- oder umzumelden. Jeder Meldevorgang wird im ZMR protokolliert, weshalb im Evaluierungszeitpunkt exakt auswertbar ist, wie oft von der elektronischen An- und Ummeldung pro Monat bzw. Jahr Gebrauch gemacht wird.

 

Ziel 2: Vereinfachung von Behördenwegen nach der Geburt eines Kindes (digitaler Babypoint)

 

Beschreibung des Ziels:

Die im Rahmen der Geburt eines Kindes zu erledigenden Behördenwege können künftig auch elektronisch unter Nutzung der Funktion der Bürgerkarte erfolgen.

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Zurzeit müssen Eltern die Namenserklärung persönlich gegenüber dem Standesbeamten abgeben. Auch eine Meldung des Kindes anlässlich der Eintragung der Geburt ist derzeit nur unter persönlicher Anwesenheit vor dem Standesbeamten möglich. Dies bedingt einen erhöhten Aufwand für die betroffenen Bürger.

Die Übermittlung von Namenserklärungen und die Meldung des Kindes anlässlich der Eintragung der Geburt können nunmehr auch auf elektronischem Weg unter Nutzung der Funktion der Bürgerkarte erfolgen, womit ein weiterer Schritt zur digitalen Abwicklung von Verwaltungsverfahren gesetzt wird. Damit wird den Bürgern ein einfaches und unkompliziertes Vorgehen ermöglicht.

 

Ziel 3: Einführung eines Erinnerungsservices über den bevorstehenden Ablauf der Gültigkeitsdauer eines Reisedokuments

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Der Bürger wird nicht an den bevorstehenden Ablauf der Gültigkeitsdauer seines Reisedokuments erinnert.

In Zukunft kann der Bürger auf Verlangen über den bevorstehenden Ablauf der Gültigkeitsdauer seines Reisedokuments (mehrfach) erinnert werden. Dadurch wird die Anzahl der ausgestellten Notpässe bzw. Expressprodukte reduziert.

 

Ziel 4: Österreichweit einheitliche Zustellung behördlicher Schriftstücke

 

Beschreibung des Ziels:

Behördliche Schriftstücke werden nach einheitlichen Kriterien adressiert, um Probleme bei der Zustellung zu vermeiden.

Aktuell existieren eine Reihe von Adressen in Österreich, bei denen die Kombination aus Gemeindename, Postleitzahl und Straßenbezeichnung inklusive Hausnummer zu keiner eindeutigen Bezeichnung führt. Oft ist dies deshalb der Fall, weil in einer Gemeinde mit mehreren Ortschaften dieselbe Bezeichnung (z.B. Hauptstraße) für verschiedene Straßen verwendet wird. Eine österreichweit durchgeführte Erhebung hat ergeben, dass insgesamt 8.480 Adressen betroffen sind.

In all diesen Fällen kann eine eindeutige Bezeichnung erreicht werden, indem an Stelle des Gemeindenamens der Zustellort verwendet wird. Deshalb soll in Zukunft bei der ZMR-Behördenabfrage auch der Zustellort abgefragt werden können.

Weiters kommt es vor, dass aufgrund sehr langer Straßennamen Adressbezeichnungen entstehen. die in einem Fensterkuvert nicht zur Gänze sichtbar sind. Um dieses Problem zu lösen, soll in Zukunft auch die Kurzbezeichnung des Straßennamens im Rahmen der ZMR-Behördenabfrage abrufbar sein.

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Derzeit werden die aus dem ZMR abgerufenen Adressdaten von den einzelnen Behörden unterschiedlich verwendet, wenn behördliche Schriftstücke zugestellt werden sollen. Vor allem bei den oben angeführten 8.480 Adressen kommt es dadurch regelmäßig zu Zustellfehlern.

Behörden rufen im Rahmen einer ZMR-Abfrage zusätzlich den Zustellort ab und verwenden diesen bei der Adressierung von Schriftstücken. Ebenso rufen Behörden im Rahmen einer ZMR-Abfrage bei Bedarf die Kurzschreibweise des Straßennamens ab und verwenden diese. Durch diese einheitliche Vorgehensweise werden Zustellfehler vermieden.

 

Maßnahmen

 

Maßnahme 1: Ermöglichung der elektronischen An- und Ummeldung unter Inanspruchnahme der Funktion Bürgerkarte

Beschreibung der Maßnahme:

Die neue Regelung umfasst sowohl Erwachsene mit Bürgerkarte als auch deren minderjährige Kinder, sofern diese gemeinsam mit dem Elternteil Unterkunft nehmen.

Im Unterschied zur Meldung bei der Meldebehörde entfällt im elektronischen Prozess die Unterschrift des Unterkunftgebers. Bei der elektronischen Meldung werden dem Meldepflichtigen seine bereits gespeicherten Identitätsdaten angezeigt, der Meldepflichtige gibt nur die Adresse ein.

 

Umsetzung von Ziel 1

 

Maßnahme 2: Schaffung von Abfragemöglichkeiten im Zentralen Personenstandsregister (ZPR)

Beschreibung der Maßnahme:

Für den Antragsteller wird die Möglichkeit geschaffen, seine Daten unter Verwendung der Funktion Bürgerkarte im ZPR abzufragen und allenfalls eine Nacherfassung seiner Daten zu veranlassen. Der Bundesminister für Inneres soll ermächtigt werden, anhand der im ZPR vorhandenen Daten zu prüfen, ob der Betroffene als Elternteil eines Minderjährigen eingetragen ist.

 

Umsetzung von Ziel 2, 1

 

Maßnahme 3: Ermöglichung der Abgabe von Namenserklärungen unter Inanspruchnahme der Funktion Bürgerkarte

Beschreibung der Maßnahme:

Es wird die Möglichkeit geschaffen, Vor- und Familiennamen des Kindes durch eine elektronisch zu übermittelnde Erklärung an das Standesamt zu bestimmen. Dadurch entfällt die Notwendigkeit der persönlichen Antragstellung.

 

Umsetzung von Ziel 2

 

Maßnahme 4: Schaffung von Regelungen, wonach Bürger über den Ablauf der Gültigkeitsdauer ihres Reisedokuments verständigt werden können

Beschreibung der Maßnahme:

Um Bürger über den Ablauf der Gültigkeitsdauer von Reisedokumenten verständigen zu können, ist eine Erweiterung des zentralen behördlichen Reisepass- und Personalausweisausstellungssystem ("Identitätsdokumentenregister"), um die Funktionalität dieses Erinnerungsservices notwendig.

Sofern Bürger dieses Service in Anspruch nehmen, kann die Anzahl der ausgestellten Notpässe, Expresspässe und Ein-Tages-Expresspässe reduziert werden, sodass die Beantragung des neuen Reisedokuments in vielen Fällen nunmehr rechtzeitig erfolgen kann. Dadurch kommt es zu einem geringeren Verwaltungsaufwand für Bürger und Behörden und die Wartezeiten können verringert werden.

 

Umsetzung von Ziel 3

 

Maßnahme 5: Ausgabe von zusätzlichen Informationen bei der Behördenabfrage im ZMR

Beschreibung der Maßnahme:

Die ZMR-Behördenabfrage wird so erweitert, dass Behörden zusätzlich zu den Meldedaten auch den Zustellort abrufen können, um diesen bei der Adressierung von Schriftstücken zu verwenden. Ebenso rufen Behörden im Rahmen einer ZMR-Abfrage bei Bedarf die Kurzschreibweise des Straßennamens ab und verwenden diese.

Durch diese einheitliche Vorgehensweise werden Zustellfehler vermieden.

 

Umsetzung von Ziel 4

 

Abschätzung der Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte

 

 

Mit der Schaffung des digitalen Babypoints werden weitere Geschäftsprozesse für Eltern elektronisch abgebildet und es können somit Amtswege teilweise vermieden werden. So werden die Eintragung des Kindes in das Zentrale Personenstandsregister und die Anmeldung des Kindes im Zentralen Melderegister unter Verwendung der Bürgerkarte durchgeführt, ohne dass Eltern das Standesamt aufsuchen müssen.

Über die zu schaffende Funktionalität im digitalen Babypoint können die Eltern über eine Smartphone-Applikation feststellen, ob die notwendigen Personendaten im ZPR vorhanden sind und korrekt vorliegen, gegebenenfalls kann ein Nacherfassungsauftrag an das Geburtsstandesamt erteilt werden. Im Zuge der Anmeldung des Kindes anlässlich der Eintragung der Geburt wird der Meldezettel des Kindes automatisch mit den entsprechenden Daten befüllt. Des Weiteren wird eine Liste mit den möglichen Familiennamen des Kindes erzeugt. Die hierfür erforderlichen voraussichtlichen Einmalkosten für die softwaretechnische Umsetzung werden in den Jahren 2018 und 2019 auf gesamt 37.100 Euro geschätzt. Laufende Mehrkosten werden nicht anfallen.

Im Rahmen des digitalen Meldeverfahrens werden Verwaltungsvereinfachungen für den Bürger anlässlich der An- und Ummeldung eines Wohnsitzes umgesetzt. Durch dieses neue Meldeverfahren wird es nunmehr möglich, dass Elternteile auch ihre minderjährigen Kinder unter Verwendung der Funktion Bürgerkarte an- bzw. ummelden können. Damit gehen Änderungen von Abfrageschnittstellen im ZMR und ZPR einher und werden die hierfür anfallenden Kosten in den Jahren 2018 und 2019 auf gesamt 66.400 Euro geschätzt. Laufende Mehrkosten werden nicht anfallen.

Die Kosten für die Implementierung des Erinnerungsservices für Reisedokumente werden einmalig 100.000 Euro betragen. Diese Kosten werden erst im Jahr 2019 anfallen.

Sämtliche hier angeführten Kosten wurden bereits in der seitens des BMDW erstellten WFA mit dem Titel "oesterreich.gv.at eine Plattform für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen Basiskomponente und erste Behördenwege" gemäß § 58 Abs. 2 BHG dargestellt und budgetiert. Sämtliche Kosten, die im Rahmen dieses Regelungsvorhabens entstehen, werden gemäß einer Vereinbarung zwischen BMI und BMDW aus dem Detailbudget 40.05.01 Digitalisierung des BMDW bedeckt.

Die Einmalkosten für die Einführung des Adressservices werden seitens des BMI mit ca. 72.000 Euro abgeschätzt. Diese Maßnahme wird aus dem Detailbudget 11.04.04.00 des BMI bedeckt. Weiters fallen im Bereich der Statistik Austria Kosten in Höhe von 2.500 Euro an, welche der Statistik Austria seitens des BMI ersetzt werden. Auch diese Kosten werden aus dem Detailbudget 11.04.04.00 des BMI bedeckt. Laufende Kosten werden nicht anfallen.

Die Einnahmen, welche durch den Änderungsdienst für Beliehene gemäß § 16c Abs. 2 und 3 MeldeG erzielt werden können, werden in der WFA zur Änderung der Meldegesetz-Durchführungsverordnung dargestellt.

Die Einnahmen, welche durch die Ermöglichung von Registerauszügen aus dem ZPR (§ 58 Abs. 2 und 3 PStG 2013) im Datenfernverkehr erzielt werden können, werden in der WFA zur Änderung der Personenstandsgesetz-Durchführungsverordnung 2013 dargestellt.

 

Finanzielle Auswirkungen pro Maßnahme

 

Maßnahme (in Tsd. €)

2018

2019

2020

2021

2022

Digitaler Babypoint

23

15

0

0

0

Digitales Meldeverfahren

43

24

0

0

0

Erinnerungsservice Reisedokumente

0

100

0

0

0

Adressservice (Zustellort) für Behörden

0

74

0

0

0

Auswirkungen auf die Verwaltungskosten für Bürger/innen und für Unternehmen

 

Auswirkungen auf die Verwaltungskosten für Bürger/innen

 

Das Vorhaben hat keine wesentlichen Auswirkungen auf die Verwaltungslasten für Bürger/innen.

 

Erläuterung:

Fehlzustellungen von behördlichen Schriftstücken führen in erster Linie zu Mehraufwand bei der betroffenen Behörde. Diese kann meist den Zustellmangel erkennen und muss dann einen neuen Zustellversuch unternehmen.

Es gibt aber auch Fälle, in denen die Behörde von dem gescheiterten Versuch nichts erfährt und von einer korrekten Zustellung ausgeht. In diesem Fall muss der Bürger den Zustellmangel beweisen.

Exakte Zahlen sind diesbezüglich nicht bekannt, jedoch wird davon ausgegangen, dass die Wesentlichkeitskriterien von über 1.000 Stunden Zeitaufwand oder über 10.000 Euro an direkten finanziellen Kosten nicht erreicht werden.

 


Angaben zur Wesentlichkeit

 

Nach Einschätzung der einbringenden Stelle sind folgende Wirkungsdimensionen vom gegenständlichen Vorhaben nicht wesentlich betroffen im Sinne der Anlage 1 der WFA-Grundsatzverordnung.

 

Wirkungs­dimension

Subdimension der

Wirkungsdimension

Wesentlichkeitskriterium

Verwaltungs- kosten

Verwaltungskosten für Bürgerinnen und Bürger

Mehr als 1 000 Stunden Zeitaufwand oder über 10 000 € an direkten Kosten für alle Betroffenen pro Jahr

 

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 5.4 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 353952355).