Vorblatt

 

Ziel(e)

 

-       Verbesserte Lebensumstände der Bevölkerung in den Empfängerländern

 

Inhalt

 

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

 

-       Unterstützung der Menschen in Entwicklungsländern

-       Überwachung der Leistung der österreichischen Beiträge an internationale Finanzinstitutionen bzw. von internationalen Finanzinstitutionen verwalteten Sonderfonds (IFAD, GEF) und der österreichischen Kapitalanteile an IBRD und IFC

Mit dem gegenständlichen Gesetzentwurf sollen die gesetzlichen Voraussetzungen zur Leistung der unten angeführten finanziellen Beiträge an die einzelnen internationalen Finanzinstitutionen geschaffen werden.

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:

 

Durch die Ausführung dieses Gesetzes verpflichtet sich der Bund zur Beteiligung an

- der allgemeinen Kapitalerhöhung der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (IBRD-GCI 2018) im Ausmaß von 1.507 zusätzlichen Kapitalanteilen in Höhe von je 120.635 US Dollar

- der selektiven Kapitalerhöhung der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (IBRD-SCI 2018) im Ausmaß von 2.025 zusätzlichen Kapitalanteilen in Höhe von je 120.635 US Dollar

- der allgemeinen Kapitalerhöhung der Internationalen Finanzkorporation (IFC-GCI 2018) im Ausmaß von 173.475 zusätzlichen Kapitalanteilen in Höhe von je 1.000 US Dollar

- der siebenten Wiederauffüllung des von der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung verwalteten Globalen Umweltfazilität-Treuhandfonds (GEF-7) in Höhe von 50.500.000,00 EUR;

- der elften Wiederauffüllung des Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung (IFAD-11) in Höhe von 16.000.000,00 EUR;

 

Diese Beträge sind auf die österreichische Official Development Assistance Quote (ODA-Quote) anrechenbar.

 

Die langfristigen finanziellen Auswirkungen der Maßnahme(n) auf den Bundeshaushalt erhöhen die öffentliche Verschuldung bis zum Ende des Jahres 2047 um 0,04 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP) bzw. 249 Mio. € (zu Preisen von 2018) gegenüber dem Basisszenario der 30-jährigen Budgetprognose gem. § 15 (2) BHG 2013. Die Berechnungsparameter (Zinssätze, Bruttoinlandsprodukt, Inflation, öffentliche Verschuldung) sind der 30-jährigen Budgetprognose entnommen.

 

Finanzierungshaushalt für die ersten fünf Jahre

in Tsd. €

2018

2019

2020

2021

2022

Nettofinanzierung Bund

0

‑8.314

‑10.333

‑35.813

‑32.500

 

Auswirkungen auf die Umwelt:

Die Reduzierung der CO2 Emissionen in den Entwicklungsländern hat positive Auswirkungen auf die globale Klimaänderung von der auch Österreich profitiert. Mit den GEF Maßnahmen sollen in der Wiederauffüllungsperiode von 2018 bis 2022 1723 Mio. Tonnen CO2 Emissionen verhindert werden. Des Weiteren sollen vermehrt geschützte Naturgebiete und Meeresgebiete geschaffen werden bzw. deren Management verbessert werden. Naturgebiete und Lebensräume sollen wiederhergestellt werden bzw. besser verwendet werden. Zudem sollen Wasserökosysteme neu oder verbessert gemanagt werden, die Meerwasserfischerei nachhaltiger werden, toxische Chemikalien mit globaler Auswirkung reduziert, abgebaut und vermieden werden, und Emissionen von persistenten organischen Schadstoffen reduziert und vermieden werden.

 

In den weiteren Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.

 

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.

 

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Keine Mitwirkung des Bundesrates gemäß Art. 42 Abs. 5 B-VG.

 

Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Bundesgesetz über österreichische Beiträge an internationale Finanzinstitutionen (IFI-Beitragsgesetz 2018)

 

Einbringende Stelle:

Bundesministerium für Finanzen

Vorhabensart:

Bundesgesetz

Laufendes Finanzjahr:

2018

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2018

 

 

Problemanalyse

 

Problemdefinition

Um vor dem Hintergrund der nachhaltigen Entwicklungsziele (Sustainable Development Goals – SDGs) der Vereinten Nationen die Fortsetzung der Geschäftstätigkeit der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (IBRD), der Internationalen Finanzkorporation (IFC), der Globalen Umweltfazilität (GEF) bzw. des Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung (IFAD) zu gewährleisten, die den ärmsten Ländern Kredite zu sehr weichen Bedingungen und teilweise nicht rückzahlbare Finanzmittel (Grants) zur Verfügung stellen, sind Kapitalerhöhungen bei der IBRD und der IFC bzw. weitere Wiederauffüllungen der Mittel der GEF und des IFAD erforderlich.

Die allgemeine und selektive Kapitalerhöhung bei der IBRD (IBRD-GCI 2018, IBRD-SCI 2018) ist notwendig, da diese in Verbindung mit dem vorgeschlagenen Reformpaket der Institution (interne Maßnahmen zur Effizienzsteigerung, Budgeteinsparungen, Maßnahmen zur Bilanzoptimierung und Kostenanpassungen bei der Kreditvergabe) die IBRD in die Lage versetzen, ihre führende Rolle bei der Umsetzung der nachhaltigen Entwicklungsziele der Agenda 2030 der Vereinten Nationen und der Umsetzung des COP21 Übereinkommens zum Klimaschutz beizubehalten. Der IBRD soll damit die Möglichkeit gegeben werden, ein durchschnittliches jährliches Kreditvergabevolumen von rd. 27 Mrd. US-Dollar (real, zu Preisen des Fiskaljahres 2016) bis 2030 zu halten.

Ohne dieser Kapitalerhöhung bestünde auch das Risiko einer baldigen Unterschreitung des Verhältnisses Eigenkapital zu Krediten (Equity/Loan Ratio), welches mit einer Untergrenze von 20% begrenzt ist. Um diese Unterschreitung zu vermeiden, wäre ohne Kapitalerhöhung eine entsprechende Reduktion des Kreditvergabevolumens notwendig.

Die allgemeine Kapitalerhöhung bei der IFC (IFC-GCI 2018) ist notwendig, da diese in Verbindung mit dem vorgeschlagenen Reformpaket der Institution (interne Effizienzmaßnahmen und die Nutzung von Skaleneffekten, Maßnahmen zur Optimierung der Bilanz sowie ein Aussetzen der Gewinntransfers an IDA bis zum Jahr 2030) sowie der selektiven Kapitalerhöhung, der Umwandlung von Gewinnrücklagen in eingezahltes Kapital und der vorgeschlagenen Änderung von Art. II Abs. 2 (c)(ii) der Statuten die IFC in die Lage versetzt wird ein durchschnittliches jährliches Kreditvergabevolumen von rd. 38 Mrd. USD (real, zu Preisen des Fiskaljahres 2016) bis 2030 zu ermöglichen. Damit kann die IFC weiterhin ihrer Rolle als führende globale Institution zur Entwicklung des Privatsektors in Schwellen- und Entwicklungsländern nachkommen und die notwendige verstärkte Mobilisierung von Finanzströmen aus dem Privatsektor zur Umsetzung der Entwicklungsagenda 2030 unterstützen. Vor diesem Hintergrund kam es 2017 zu einer Neuauflage der Strategie der IFC, die unter anderem ein verstärktes Engagement in den ärmsten und fragilen Entwicklungsländern und eine signifikante Erhöhung des Portfolioanteils der klimarelevanten Projekte vorsieht.

Ohne der Kapitalerhöhung bestünde auch das Risiko einer baldigen Unterschreitung von IFCs zentraler Kennzahl zur Beurteilung der Kapitaladäquanz, der Deployable Strategic Capital (DSC) Ratio, die in Relation zu IFCs Gesamtkapital ausgedrückt wird und mindestens 2% betragen muss. Um diese Unterschreitung zu vermeiden, wäre ohne Kapitalerhöhung eine entsprechende Reduktion des Kreditvergabevolumens notwendig.

Die Wiederauffüllung der Mittel für die GEF ist notwendig, damit GEF ihre Tätigkeit zur Bekämpfung der ständig zunehmenden globalen Umweltprobleme (Klimaänderung, biologische Vielfalt, etc.) in Entwicklungsländern aufrechterhalten kann. Die GEF ist ein Finanzierungsmechanismus für globale Umweltabkommen, dessen Prioritäten in internationalen Verhandlungen vereinbart und in UN-Konventionen festgelegt sind. Aufgrund der Zunahme globaler Probleme (Bevölkerungswachstum, Urbanisierung) ist der Druck auf natürliche Ressourcen, Ökosysteme und Klima in Entwicklungsländern rasant angestiegen und hat in manchen Bereichen das Limit erreicht, wo eine Umkehr nicht mehr oder nur durch hohe Kosten möglich wird.

Im April 2018 wurden die Verhandlungen über die 7. Wiederauffüllung der Mittel der GEF (GEF-7) abgeschlossen.

Die Wiederauffüllung der Mittel für den IFAD ist notwendig, damit IFAD die verstärkte Nachfrage nach seinen Leistungen decken kann und seiner Tätigkeit zur Bekämpfung der Armut im ländlichen Raum sowie Steigerung der Lebensmittelproduktion in Entwicklungsländern nachkommen kann. IFAD ist eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen mit dem Charakter einer internationalen Finanzinstitution. IFAD leistet mit seinem Spezialmandat einen wichtigen Beitrag zur Agenda 2030 und den nachhaltigen Entwicklungszielen im Bereich der ländlichen Entwicklung, zumal extreme Armut besonders häufig in ländlichen Gegenden vorkommt und Betroffene meistens direkt oder indirekt von landwirtschaftlicher Tätigkeit abhängig sind. Darüber hinaus soll der Privatsektor in die Förderaktivitäten des IFAD einbezogen und dafür gewonnen werden, arme Kleinbauern in die Wertschöpfungsketten einzubeziehen. Im Rahmen seiner Projekte will IFAD auch stärker ländliche Frauen fördern. Den ländlichen Zielgruppen werden moderne Techniken und Anpassungsmaßnahmen an die Herausforderungen des Klimawandels angeboten. IFAD wird sich in den nächsten Jahren auch vermehrt in fragilen Staaten mit kapazitätsstärkenden Maßnahmen engagieren.

Im Februar 2018 wurden die Verhandlungen über die 11. Wiederauffüllung der Mittel des IFAD (IFAD-11) abgeschlossen.

 

Nullszenario und allfällige Alternativen

Sofern Österreich im Einklang mit anderen Gebernationen vorgehen will, gibt es keine Alternativen zur österreichischen Beitragsleistung.

 

Interne Evaluierung

 

Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2022

Evaluierungsunterlagen und -methode: Eine Halbzeitüberprüfung von IFAD-11 wird durchgeführt, deren Ergebnisse in der nächsten Wiederauffüllungsrunde präsentiert werden. Ein Gesamtbericht über die Zielerreichung wird 2022 präsentiert.

 

Abgleich zwischen dem erwarteten IFAD-11 Ergebnis für die Periode von 2019 bis 2021 und dem tatsächlich erreichten Ergebnis.

 

Die Evaluierungsergebnisse stellen wichtige Inputs für die folgende Wiederauffüllung der Mittel des IFAD dar.

 

Die GEF-7 Evaluierung erfolgt am Ende der Wiederauffüllungsperiode (2022) in Form eines Evaluierungsberichtes. Die Evaluierungsergebnisse stellen wichtige Inputs für die folgende Wiederauffüllung dar.

 

Abgleich zwischen den erwarteten GEF-7 Ergebnis für die Periode von 2018 bis 2022 und dem tatsächlich erreichten Ergebnis.

 

Die Evaluierungsergebnisse stellen wichtige Inputs für die folgende Wiederauffüllung der Mittel der GEF dar.

 

Bei der Kapitalerhöhung der IBRD bzw. der IFC ist keine Evaluierung vorgesehen. Die Implementierung der Kapitalerhöhungen wird vom Direktorium der Weltbankgruppe in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Finanzen überwacht.

 

Ziele

 

Ziel 1: Verbesserte Lebensumstände der Bevölkerung in den Empfängerländern

 

Beschreibung des Ziels:

- Unterstützung der Menschen in Entwicklungsländern

- Verbesserte globale Umwelt im Bereich Klimawandel, biologische Vielfalt, Chemikalien und Abfall, Ozonloch, Landverödung und internationale Gewässer

- Überwachung der Verwendung der österr. Beiträge an GEF und IFAD

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

- Anzahl der Begünstigen von IFAD-Projekten (2018): 97,04 Mio.

- Anzahl der Begünstigen von IFAD-Projekten (2021): 120 Mio.

- Anzahl der Personen, die von IFAD in Produktionspraktiken bzw. -technologien trainiert wurden (2018): 2,51 Mio.

- Anzahl der Personen, die von IFAD in Produktionspraktiken bzw. -technologien trainiert wurden (2021): 3,5 Mio.

- Land, das aufgrund von GEF-Projekten besser gemanagt wird (2014-2018): 463 Mio. Hektar

- Land, das aufgrund von GEF-Projekten besser gemanagt wird (2018-2022): 614 Mio. Hektar *)

 

*) Der Zielzustand für GEF-7 entspricht dem 4,4 Mrd. USD-Szenario. Die Zielwerte werden daher aufgrund der tatsächlichen Beiträge in Höhe von 4,1 Mrd. USD in den nächsten Monaten voraussichtlich noch angepasst.

- Reduktion von CO2-Emissionen durch GEF-Projekte (2014-2018): 1.419 Mio. Tonnen

- Reduktion von CO2-Emissionen durch GEF-Projekte (2018-2022): 1.723 Mio. Tonnen *)

 

*) Der Zielzustand für GEF-7 entspricht dem 4,4 Mrd. USD-Szenario. Die Zielwerte werden daher aufgrund der tatsächlichen Beiträge in Höhe von 4,1 Mrd. USD in den nächsten Monaten voraussichtlich noch angepasst.

 

Maßnahmen

 

Maßnahme 1: Unterstützung der Menschen in Entwicklungsländern

Beschreibung der Maßnahme:

Österreich leistet Beiträge an thematische Fonds (GEF und IFAD), um in internationaler Solidarität das Erreichen der nachhaltigen Entwicklungsziele (Sustainable Development Goals – SDGs), welche auf Nachhaltigkeit und Entwicklung im globalen Maßstab abzielen, zu ermöglichen.

Durch diese Beiträge werden GEF und IFAD in die Lage versetzt, Entwicklungsprojekte insbesondere in den Bereichen Landwirtschaft und ländliche Entwicklung sowie Privatsektorentwicklung (IFAD) bzw. im Bereich globaler Umweltschutz sowie Verringerung des CO2 Ausstoßes und Erhalt der biologischen Vielfalt (GEF) durchzuführen.

 

Umsetzung von Ziel 1

 

Maßnahme 2: Überwachung der Leistung der österreichischen Beiträge an internationale Finanzinstitutionen bzw. von internationalen Finanzinstitutionen verwalteten Sonderfonds (IFAD, GEF) und der österreichischen Kapitalanteile an IBRD und IFC

Beschreibung der Maßnahme:

Verwaltung verfolgt die Inangriffnahme der in den Geberberichten vereinbarten Vorhaben in GEF-7 und IFAD-11.

 

Umsetzung von Ziel 1

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Es liegt eine entsprechende Resultatsmessung der Institutionen mit zahlreichen Indikatoren vor.

Teilnahme an den Halbzeitüberprüfungen. Evaluierungszeitpunkt für IFAD ist im Jahr 2021, nachdem in diesem Jahr die Ergebnisse an IFAD für die nächste Wiederauffüllungsrunde umfassend gemeldet werden und hier auch die Ergebnisse im Vergleich zur Resultatsmessung evaluiert werden können.

 

Abschätzung der Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen für alle Gebietskörperschaften und Sozialversicherungsträger

 

(Angaben über die ersten 5 Jahre hinausgehend finden sich im Anhang).

 

Finanzierungshaushalt – Gesamt für die ersten fünf Jahre

 

Hinweis: Aufgrund von Rundungsdifferenzen kann es zu geringfügigen Abweichungen zwischen Ergebnis- und Finanzierungshaushalt kommen.

 

in Tsd. €

2018

2019

2020

2021

2022

Auszahlungen, nur Bund

0

8.314

10.333

35.813

32.500

 

Die jährlichen Beträge setzen sich aus den Barzahlungen im Rahmen der Kapitalerhöhungen der IBRD (2020 – 2023) und der IFC (2020 – 2024) sowie den BSS-Einlösungen von GEF-7 (2019 – 2028) und den Barzahlungen von IFAD-11 (2019 – 2021) zusammen.

 

IBRD-GCI 2018:

Für Österreich sind im Rahmen der allgemeinen Kapitalerhöhung 2018 der IBRD 1.507 Kapitalanteile vorgesehen. Die Kapitalanteile werden gegenwärtig mit je 120.635 laufenden US-Dollar bewertet, sodass die österreichische Zeichnung 181.796.945 US-Dollar umfasst. Davon sind 20%, das sind 36.359.389 US-Dollar, einzuzahlen. Der restliche Anteil in Höhe von 145.437.556 US-Dollar stellt im Notfall abrufbares Haftkapital dar.

 

IBRD-SCI 2018:

Für Österreich sind im Rahmen der selektiven Kapitalerhöhung 2018 der IBRD 2.025 Kapitalanteile vorgesehen. Die Kapitalanteile werden gegenwärtig mit je 120.635 laufenden US-Dollar bewertet, sodass die österreichische Zeichnung 244.285.875 US-Dollar umfasst. Davon sind 6%, das sind 14.657.153 US-Dollar, einzuzahlen. Der restliche Anteil in Höhe von 229.628.722,50 US-Dollar stellt im Notfall abrufbares Haftkapital dar.

 

IFC GCI 2018:

Für Österreich sind im Rahmen der allgemeinen Kapitalerhöhung 2018 der IFC 42.699 Kapitalanteile vorgesehen. Die Kapitalanteile werden gegenwärtig mit je 1.000 laufenden US-Dollar bewertet, sodass die österreichische Zeichnung 42.699.000 US-Dollar umfasst, die zur Gänze einzahlbar ist. 130.776 Kapitalanteile werden Österreich im Rahmen der Umwandlung von Gewinnrücklagen der IFC in eingezahltes Kapital zugeteilt.

 

GEF-7:

Österreich hat während der Verhandlungen über GEF-7 – vorbehaltlich parlamentarischer Genehmigung – einen Beitrag von 50.500.000 EUR bzw. 60.400.000 USD zugesagt, das sind rd. 1,8% der angestrebten Geberwiederauffüllung von rd. 4,1 Mrd. USD. Die Höhe des Beitrages entspricht der Höhe des Beitrages den Österreich zu GEF-6 geleistet hat. Ein Teil wird dem Beitrag für die Fast Start Initiative im Rahmen der Klimaverhandlungen angerechnet.

 

IFAD-11:

Österreich hat während der Verhandlungen über IFAD 11 – vorbehaltlich parlamentarischer Genehmigung – einen Beitrag von 18.363.365 USD bzw. 16.000.000 EUR zugesagt, das sind rd. 2,145% der gesamten Geberwiederauffüllung von 855.969.407 USD. Zum Vergleich leistete Österreich zu IFAD-10 ebenfalls 16.000.000 EUR (21,38 Mio. USD bzw. 2,075% von 1,03 Mrd. USD).

 

Details zur Berechnung der jeweiligen Beiträge sowie die Auswirkungen auf den Vermögens-, Ergebnis- und Finanzierungshaushalt finden sich im nachfolgenden Teil "Finanzielle Auswirkungen für den Bund".

 

- Langfristige finanzielle Auswirkungen

 

Die Zahlungen im Rahmen der Kapitalerhöhungen der IBRD und der IFC erfolgen bis zum Jahr 2024. Die Einlösung der einzelnen Bundesschatzscheine im Rahmen von GEF-7 erfolgt bis zum Jahr 2028.

 

- Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung

 

 

In Mio. €

In % des BIP

Änderung des Schuldenstands bis zum Ende des Jahres 2047 gegenüber der 30-jährigen Budgetprognose gem. §15 (2) BHG 2013

249

0,0403

*zu Preisen von 2018

 

Die Annahmen zu BIP-Entwicklung, öffentlicher Verschuldung, sowie Zinssätzen und Inflation zur Berechnung der Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung folgen der 30-jährigen Budgetprognose gem. § 15 (2) BHG 2013.

Zur Berechnung der Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung werden, zur Ermittlung der Änderung des Schuldenstandes, die Ein- bzw. Auszahlungen jeden Jahres aufgezinst und aufsummiert bis zum Jahr 2042 und über die erwartete Inflationsrate in den nächsten dreißig Jahren diskontiert. Vereinfachend wird angenommen, dass die Zahlungen jeweils am Ende jeden Jahres getätigt werden.

 

Finanzielle Auswirkungen für den Bund

 

– Ergebnishaushalt

 

in Tsd. €

2018

2019

2020

2021

2022

Transferaufwand

6.313

17.959

17.958

17.958

6.313

Aufwendungen gesamt

6.313

17.959

17.958

17.958

6.313

 

Die im Rahmen der Kapitalerhöhung bei IBRD und IFC einzuzahlenden Kapitalanteile werden durch Barzahlung geleistet und scheinen im Ergebnishaushalt nicht auf, da die Zeichnung der zusätzlichen Kapitalanteile im Vermögenshaushalt abzubilden ist.

 

Der österreichische Beitrag zu GEF-7 wird durch den Erlag von unverzinslichen, nicht übertragbaren und bei Abruf fälligen Bundesschatzscheinen, der österreichische Beitrag zu IFAD-11 wird durch Barzahlung geleistet.

 

Zusammensetzung des Transferaufwands und Grundlagen für die Aufteilung auf die jeweiligen Jahre:

 

GEF-7:

Der in § 1 Z 1 angeführte österreichische GEF-7 Beitrag in Höhe von 50.500.000 EUR ist durch den Erlag von unverzinslichen, nicht übertragbaren und bei Abruf fälligen Bundesschatzscheinen in vier jährlichen Raten in der Wiederauffüllungsperiode vom 1. Juli 2018 – 30. Juni 2022 (Fiskaljahre) zu leisten:

1. Rate: 12.625.000,00 EUR, fällig am 30. 11. 2018 für das Fiskaljahr 2019 (1.7.2018 – 30.6.2019)

2. Rate: 12.625.000,00 EUR, fällig am 30. 11. 2019 für das Fiskaljahr 2020 (1.7.2019 – 30.6.2020)

3. Rate: 12.625.000,00 EUR, fällig am 30. 11. 2020 für das Fiskaljahr 2021 (1.7.2020 – 30.6.2021)

4. Rate: 12.625.000,00 EUR, fällig am 30. 11. 2021 für das Fiskaljahr 2022 (1.7.2021 – 30.6.2022)

 

Die wirtschaftliche Zuordnung des Transferaufwands gem. § 32 (6) BHG erfolgt anhand der Wiederauffüllungsperiode, die den Leistungszeitraum darstellt. Die Wiederauffüllung erfolgt vom 1. Juli 2018 bis 30. Juni 2022. Demzufolge erfolgt die Zuordnung im Ergebnishaushalt in den Jahren 2018-2022:

 

Ergebnishaushalt:

2018: 6.312.500 EUR

2019: 12.625.000 EUR

2020: 12.625.000 EUR

2021: 12.625.000 EUR

2022: 6.312.500 EUR

 

IFAD 11:

Der in § 1 Z 2 angeführte Beitrag zum IFAD-11 in Höhe von 16.000.000 EUR ist in drei jährlichen Raten in der Wiederauffüllungsperiode vom 1. Jänner 2019 – 31. Dezember 2021 in bar zu leisten. Die wirtschaftliche Zuordnung des Transferaufwands gem. § 32 (6) BHG erfolgt anhand der Wiederauffüllungsperiode, die den Leistungszeitraum darstellt. Die Wiederauffüllung erfolgt vom 1. Jänner 2019 – 31. Dezember 2021. Demzufolge erfolgt die Zuordnung im Ergebnishaushalt in den Jahren 2019-2021:

 

Ergebnishaushalt:

1. Rate: 2019: 5.334.000 EUR

2. Rate: 2020: 5.333.000 EUR

3. Rate: 2021: 5.333.000 EUR

 

– Finanzierungshaushalt

 

in Tsd. €

2018

2019

2020

2021

2022

Auszahlungen

0

8.314

10.333

35.813

32.500

 

Differenz zwischen Ergebnishaushalt und Finanzierungshaushalt:

Die Zahlungen im Rahmen der Kapitalerhöhungen bei IBRD und IFC scheinen nicht im Ergebnishaushalt auf, da die Zeichnung von zusätzlichen Kapitalanteilen im Vermögenshaushalt abzubilden ist.

Die Differenz ist weiters auf die unterschiedlichen Leistungs- und Zahlungszeiträume bei GEF-7 zurückzuführen: Die wirtschaftliche Zuordnung von GEF-7 erfolgt im Leistungszeitraum v. 1. Juli 2018 – 30. Juni 2022 (= Wiederauffüllungsperiode). In diesem Zeitraum werden Bundesschatzscheine zum Fälligkeitstermin bei der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) hinterlegt. Die Einlösung der einzelnen Bundesschatzscheine (finanzierungswirksame Einlösungen) erfolgt allerdings zeitverzögert über einen längeren Zeitraum nämlich von 2019 – 2028 (= Zahlungszeitraum). Es handelt sich dabei um eine besondere Zahlungsform gemäß dem Bundesschatzscheingesetz 172/1991 in der Fassung vom 30. Oktober 2012, BGBl. I Nr. 91/2012.

 

IBRD-GCI 2018:

Für Österreich sind im Rahmen der allgemeinen Kapitalerhöhung 2018 der IBRD 1.507 Kapitalanteile vorgesehen. Die Kapitalanteile werden gegenwärtig mit je 120.635 laufenden US-Dollar bewertet, sodass die österreichische Zeichnung 181.796.945 US-Dollar umfasst. Davon sind 20%, das sind 36.359.389 US-Dollar einzuzahlen. Der restliche Anteil in Höhe von 145.437.556 US-Dollar stellt im Notfall abrufbares Haftkapital dar.

Von den 20% sind 2% in USD und 18% in nationaler Währung zu leisten. Dieser Betrag wird anhand des Tageswechselkurses am tatsächlichen Überweisungstag oder unmittelbar vor dem Überweisungstag berechnet. Bei der allgemeinen Kapitalerhöhung wird eine frühzeitige Anteilszeichnung von der IBRD befürwortet, jedoch steht jedem Mitglied die zeitliche Planung der Anteilszeichnung innerhalb der vorgegebenen Fünf-Jahresperiode (2019 – 2023) frei. Die Zahlungen können in bar oder durch den Erlag von Bundesschatzscheinen erfolgen, wobei die Bundesschatzscheine unmittelbar nach dem Erlag eingelöst werden. Die österreichischen Zahlungen werden in drei gleichen Jahresraten in den Jahren 2021 bis 2023 in bar erfolgen.

Unter Annahme eines Devisentiefstkurses der vergangenen 16 Monate (1 Euro = 1,0860 US-Dollar vom 11. Mai 2017) werden die Kosten für Österreich ca. 33,48 Mio. EUR betragen und sich auf die Jahre 2021 bis 2023 wie folgt aufteilen:

2021: 10,901 Mio. USD bzw. rd. 11,15 Mio. EUR

2022: 10,901 Mio. USD bzw. rd. 11,15 Mio. EUR

2023: 10,922 Mio. USD bzw. rd. 11,18 Mio. EUR

 

IBRD SCI-2018:

Für Österreich sind im Rahmen der selektiven Kapitalerhöhung 2018 der IBRD 2.025 Kapitalanteile vorgesehen. Die Kapitalanteile werden gegenwärtig mit je 120.635 laufenden US-Dollar bewertet, sodass die österreichische Zeichnung 244.285.875 US-Dollar umfasst. Davon sind 6%, das sind 14.657.152,50 US-Dollar einzuzahlen. Der restliche Anteil in Höhe von 229.628.722,50 US-Dollar stellt im Notfall abrufbares Haftkapital dar.

Von den 6% sind 0,6% in USD und 5,4% in nationaler Währung zu leisten. Dieser Betrag wird anhand des Tageswechselkurses am tatsächlichen Überweisungstag oder unmittelbar vor dem Überweisungstag berechnet. Bei der allgemeinen Kapitalerhöhung wird eine frühzeitige Anteilszeichnung von der IBRD befürwortet, jedoch steht jedem Mitglied die zeitliche Planung der Anteilszeichnung innerhalb der vorgegebenen Fünf-Jahresperiode (2019 – 2023) frei. Die Zahlungen können in bar oder durch den Erlag von Bundesschatzscheinen erfolgen, wobei die Bundesschatzscheine unmittelbar nach dem Erlag eingelöst werden. Die österreichischen Zahlungen werden in drei gleichen Jahresraten in den Jahren 2021 bis 2023 in bar erfolgen.

Unter Annahme eines Devisentiefstkurses der vergangenen 16 Monate (1 Euro = 1,0860 US-Dollar vom 11.5.2017) werden die Kosten für Österreich ca. 13,50 Mio. EUR betragen und sich auf die Jahre 2021 bis 2023 wie folgt aufteilen:

 

2021: 4,886 Mio. USD bzw. rd. 4,50 Mio. EUR

2022: 4,886 Mio. USD bzw. rd. 4,50 Mio. EUR

2023: 4,886 Mio. USD bzw. rd. 4,50 Mio. EUR

 

IFC-GCI 2018:

Für Österreich sind im Rahmen der allgemeinen Kapitalerhöhung 2018 der IFC 42.699 Kapitalanteile vorgesehen. Die Kapitalanteile werden gegenwärtig mit je 1.000 laufenden US-Dollar bewertet, sodass die österreichische Zeichnung 42.699.000 US-Dollar umfasst, die zur Gänze einzahlbar ist. 130.776 Kapitalanteile werden Österreich im Rahmen der Umwandlung von Gewinnrücklagen der IFC in eingezahltes Kapital zugeteilt.

Der Betrag von 42.699.000 US-Dollar wird anhand des Tageswechselkurses am tatsächlichen Überweisungstag oder unmittelbar vor dem Überweisungstag berechnet. Bei der allgemeinen Kapitalerhöhung wird eine frühzeitige Anteilszeichnung von der IFC befürwortet, jedoch steht jedem Mitglied die zeitliche Planung der Anteilszeichnung innerhalb der vorgegebenen Fünf-Jahresperiode (2020 – 2024) frei. Die Zahlungen können in bar oder durch den Erlag von Bundesschatzscheinen erfolgen, wobei die Bundesschatzscheine unmittelbar nach dem Erlag eingelöst werden. Die österreichischen Zahlungen werden in vier gleichen Jahresraten in den Jahren 2021 bis 2024 in bar erfolgen.

Unter Annahme eines Devisentiefstkurses der vergangenen 16 Monate (1 Euro = 1,0860 US-Dollar vom 11.5.2017) werden die Kosten für Österreich ca. 39,3 Mio. EUR betragen und sich auf die Jahre 2021 bis 2024 wie folgt aufteilen:

 

2021: 10,675 Mio. USD bzw. rd. 9,83 Mio. EUR

2022: 10,675 Mio. USD bzw. rd. 9,83 Mio. EUR

2023: 10,675 Mio. USD bzw. rd. 9,83 Mio. EUR

2024: 10,674 Mio. USD bzw. rd. 9,83 Mio. EUR

 

GEF-7:

Als Basis für die Umrechnung der Beitragszusagen in nationale Währung wurde der Durchschnittskurs von 1 USD = 0,83609 EUR für die Periode 1. September 2017 bis 28. Februar 2018 vereinbart. Der österreichische Anteil an der siebenten Wiederauffüllung der GEF beträgt rd. 1,8%. Der in § 2 Z 1 angeführte Beitrag soll zur Gänze durch den Erlag von unverzinslichen, nicht übertragbaren und bei Abruf fälligen Bundesschatzscheinen, und zwar in vier Raten in den Jahren 2018 bis 2021 (siehe Ergebnishaushalt), geleistet werden, die Einlösung der Bundesschatzscheine erfolgt in den Jahren 2019 bis 2028:

 

2019: 2.979.500,00 EUR

2020: 4.999.500,00 EUR

2021: 4.999.500,00 EUR

2022: 7.019.500,00 EUR

2023: 7.979.000,00 EUR

2024: 5.656.000,00 EUR

2025: 2.626.000,00 EUR

2026: 7.676.000,00 EUR

2027: 3.989.500,00 EUR

2028: 2.575.500,00 EUR

 

 

IFAD-11:

Als Basis für die Umrechnung der Beitragszusagen in nationale Währungen wurde der Durchschnittskurs von 1 USD = 0,8713 EUR für die Periode 1. April bis 30. September 2017 vereinbart. Der in § 2 Z 2 angeführte Beitrag zu IFAD-11 soll in drei jährlichen Raten in den Jahren 2019 bis 2021 in bar geleistet werden. Der Leistungszeitraum ist ident mit dem Zahlungszeitraum: 1. Jänner 2019 – 31. Dezember 2021:

 

2019: 5.334.000 EUR

2020: 5.333.000 EUR

2021: 5.333.000 EUR

 

Aus dem Vorhaben ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für Länder, Gemeinden und Sozialversicherungsträger.

Auswirkungen auf die Umwelt

 

Sonstige wesentliche Umweltauswirkungen

Die Reduzierung der CO2 Emissionen in den Entwicklungsländern (EL) hat positive Auswirkungen auf die globale Klimaänderung von der auch Österreich profitiert. Mit den GEF Maßnahmen sollen in den nächsten vier Jahren 1.723 Mio. Tonnen CO2 Emissionen verhindert werden. Des Weiteren sollen 217 Mio. Hektar geschützte Naturgebiete und 9 Mio. Hektar geschützte Meeresgebiete geschaffen werden bzw. deren Management in Bezug auf Konservierung und nachhaltige Verwendung verbessert werden. 7 Mio. Hektar Naturraum sollen wiederhergestellt werden. 350 Mio. Hektar (exklusive Schutzgebiete) Naturraum sollen in den nächsten vier Jahren besser verwendet werden. 31 Mio. Hektar (exklusive Schutzgebiete) Lebensräume im Meer sollen besser verwendet werden. Das macht insgesamt 614 Mio. Hektar an Gebiet das in vier Jahren unter besserer Verwendung sein soll. Zudem sollen 35 geteilte Wasserökosysteme (Binnengewässer oder Meerwasser) neu oder verbessert gemanagt werden. 3,9 Mio. Tonnen (entspricht 15% der Fischerei) der global übermäßig ausgebeuteten Meerwasserfischerei sollen nachhaltiger werden. 108.000 Tonnen toxische Chemikalien mit globalen Auswirkungen sollen reduziert, abgeschafft, stufenweise abgebaut, beseitigt und vermieden werden, sowie auch deren Abfall in der Umwelt und in Prozessen, Materialien und Produkten. 1455 Gramm toxisch äquivalente Emissionen von persistenten organischen Schadstoffen (POPs) in die Luft von punktförmigen und diffusen Quellen werden reduziert und vermieden. Des Weiteren soll die Anzahl der direkten Nutznießer, disaggregiert nach Geschlecht, als Zusatznutzen von GEF Investitionen aufgezeichnet werden.


Anhang

 

Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen

 

Bedeckung

 

in Tsd. €

2018

2019

2020

2021

2022

Auszahlungen/ zu bedeckender Betrag

 

8.314

10.333

35.813

32.500

 

in Tsd. €

Betroffenes Detailbudget

Aus Detailbudget

2018

2019

2020

2021

2022

gem. BFRG/BFG od. RL-Entnahme

45.02.01 Kapitalbeteiligungen

 

0

0

0

25.480

25.480

gem. BFRG/BFG

45.02.04 Besondere Zahlungsverpflichtungen

 

 

8.314

10.333

10.333

7.020

 

Erläuterung der Bedeckung

DB 45.02.01 (Kapitalbeteiligungen):

Dieses Vorhaben wird im Zuge des nächsten BFRG oder durch Rücklagenentnahme eingeplant. Die Zahlungen erfolgen in USD. Der tatsächliche EUR-Betrag steht erst zum jeweiligen Zahlungszeitpunkt fest. Bei den angeführten Beträgen handelt es sich daher um vorsichtige Schätzungen (siehe dazu auch die Ausführungen zur Berechnung des EUR-Betrages unter dem Punkt Finanzierungshaushalt in der Darstellung der Finanziellen Auswirkungen für den Bund).

 

DB 45.02.04 (Besondere Zahlungsverpflichtungen):

Die Bedeckung der Zahlungen im Rahmen der Wiederauffüllungen der GEF und des IFAD ist im DB 45.02.04 (Besondere Zahlungsverpflichtungen) sowohl im BFG 2019 als auch im BFRG 2018 – 2021 bzw. im BFRG 2019 – 2022 gegeben.

 

Projekt – Transferaufwand

 

Körperschaft (Angaben in €)

2018

2019

2020

2021

2022

Bund

6.312.500,00

17.959.000,00

17.958.000,00

17.958.000,00

6.312.500,00

 

Körperschaft (Angaben in €)

2023

2024

2025

2026

2027

Bund

 

 

 

 

 

 

Körperschaft (Angaben in €)

2028

Bund

 

 

 

 

2018

2019

2020

2021

2022

Bezeichnung

Körperschaft

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

GEF-7 1. Rate

Bund

1

6.312.500,00

1

6.312.500,00

 

 

 

 

 

 

GEF-7 2. Rate

Bund

 

 

1

6.312.500,00

1

6.312.500,00

 

 

 

 

IFAD-11 1. Rate

Bund

 

 

1

5.334.000,00

 

 

 

 

 

 

GEF-7 3. Rate

Bund

 

 

 

 

1

6.312.500,00

1

6.312.500,00

 

 

IFAD-11 2. Rate

Bund

 

 

 

 

1

5.333.000,00

 

 

 

 

GEF-7 4. Rate

Bund

 

 

 

 

 

 

1

6.312.500,00

1

6.312.500,00

IFAD-11 3. Rate

Bund

 

 

 

 

 

 

1

5.333.000,00

 

 

 

 

 

2023

2024

2025

2026

2027

Bezeichnung

Körperschaft

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

GEF-7 1. Rate

Bund

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

GEF-7 2. Rate

Bund

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

IFAD-11 1. Rate

Bund

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

GEF-7 3. Rate

Bund

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

IFAD-11 2. Rate

Bund

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

GEF-7 4. Rate

Bund

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

IFAD-11 3. Rate

Bund

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2028

Bezeichnung

Körperschaft

Empf.

Aufw. (€)

GEF-7 1. Rate

Bund

 

 

GEF-7 2. Rate

Bund

 

 

IFAD-11 1. Rate

Bund

 

 

GEF-7 3. Rate

Bund

 

 

IFAD-11 2. Rate

Bund

 

 

GEF-7 4. Rate

Bund

 

 

IFAD-11 3. Rate

Bund

 

 

 

GEF-7:

Österreich hat während der Verhandlungen über GEF-7 – vorbehaltlich parlamentarischer Genehmigung – einen Beitrag von 50.500.000 EUR bzw. 60.400.000 USD zugesagt, das sind rd. 1,8% der angestrebten Geberwiederauffüllung von rd. 4,1 Mrd. USD. Die Höhe des Beitrages entspricht der Höhe des Beitrages den Österreich zu GEF-6 geleistet hat. Als Basis für die Umrechnung der Beitragszusagen in nationale Währung wurde der Durchschnittskurs von 1 USD = 0,83609 EUR für die Periode 1. September 2017 bis 28. Februar 2018 vereinbart. Ein Teil wird dem Beitrag für die Fast Start Initiative im Rahmen der Klimaverhandlungen angerechnet. Der österreichische Anteil an der siebenten Wiederauffüllung der GEF beträgt rd. 1,8%. Der in § 1 Z 1 angeführte Beitrag soll zur Gänze durch den Erlag von unverzinslichen, nicht übertragbaren und bei Abruf fälligen Bundesschatzscheinen, und zwar in vier Raten in den Jahren 2018 bis 2021, geleistet werden, die Einlösung der Bundesschatzscheine erfolgt in den Jahren 2019 bis 2028.

 

IFAD-11:

Österreich hat während der Verhandlungen über IFAD 11 – vorbehaltlich parlamentarischer Genehmigung – einen Beitrag von 18.363.365 USD bzw. 16.000.000 EUR zugesagt, das sind rd. 2,145% der gesamten Geberwiederauffüllung von 855.969.407 USD. Als Basis für die Umrechnung der Beitragszusagen in nationale Währungen wurde der Durchschnittskurs von 1 USD = 0,8713 EUR für die Periode 1. April bis 30. September 2017 vereinbart. Zum Vergleich leistete Österreich zu IFAD-10 ebenfalls 16.000.000 EUR (21,38 Mio. USD (bzw. 2,075% von 1,03 Mrd. USD). Der in § 2 angeführte Beitrag zu IFAD-11 soll in drei jährlichen Raten in den Jahren 2019 bis 2021 in bar geleistet werden.

 

 

 

 

Projekt – Sonstige Mittelverwendungen und -aufbringungen

 

Bezeichnung

Beschreibung

Körperschaft

Wirksamkeit im Haushalt

2018

2019

2020

2021

2022

IBRD-GCI 2018

Übernahme von 1.507 zusätzlichen Kapitalanteilen im Rahmen der allgemeinen Kapitalerhöhung der IBRD

Bund

Erträge (EH)

 

 

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen (EH)

 

 

 

 

 

 

 

 

Einzahlungen (FH)

 

 

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen (FH)

 

 

 

11.150.000,00

11.150.000,00

 

 

 

Erhöhung (VH)

 

 

 

11.150.000,00

11.150.000,00

 

 

 

Verminderung (VH)

 

 

 

 

 

IBRD-SCI 2018

Übernahme von 2.025 zusätzlichen Kapitalanteilen im Rahmen der allgemeinen Kapitalerhöhung der IBRD

Bund

Erträge (EH)

 

 

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen (EH)

 

 

 

 

 

 

 

 

Einzahlungen (FH)

 

 

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen (FH)

 

 

 

4.500.000,00

4.500.000,00

 

 

 

Erhöhung (VH)

 

 

 

4.500.000,00

4.500.000,00

 

 

 

Verminderung (VH)

 

 

 

 

 

IFC-GCI 2018

Übernahme von 42.699 zusätzlichen Kapitalanteilen im Rahmen der allgemeinen Kapitalerhöhung der IFC

Bund

Erträge (EH)

 

 

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen (EH)

 

 

 

 

 

 

 

 

Einzahlungen (FH)

 

 

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen (FH)

 

 

 

9.830.000,00

9.830.000,00

 

 

 

Erhöhung (VH)

 

 

 

9.830.000,00

9.830.000,00

 

 

 

Verminderung (VH)

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung

Beschreibung

Körperschaft

Wirksamkeit im Haushalt

2023

2024

2025

2026

2027

IBRD-GCI 2018

Übernahme von 1.507 zusätzlichen Kapitalanteilen im Rahmen der allgemeinen Kapitalerhöhung der IBRD

Bund

Erträge (EH)

 

 

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen (EH)

 

 

 

 

 

 

 

 

Einzahlungen (FH)

 

 

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen (FH)

11.170.000,00

 

 

 

 

 

 

 

Erhöhung (VH)

11.150.000,00

 

 

 

 

 

 

 

Verminderung (VH)

 

 

 

 

 

IBRD-SCI 2018

Übernahme von 2.025 zusätzlichen Kapitalanteilen im Rahmen der allgemeinen Kapitalerhöhung der IBRD

Bund

Erträge (EH)

 

 

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen (EH)

 

 

 

 

 

 

 

 

Einzahlungen (FH)

 

 

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen (FH)

4.500.000,00

 

 

 

 

 

 

 

Erhöhung (VH)

4.500.000,00

 

 

 

 

 

 

 

Verminderung (VH)

 

 

 

 

 

IFC-GCI 2018

Übernahme von 42.699 zusätzlichen Kapitalanteilen im Rahmen der allgemeinen Kapitalerhöhung der IFC

Bund

Erträge (EH)

 

 

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen (EH)

 

 

 

 

 

 

 

 

Einzahlungen (FH)

 

 

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen (FH)

9.830.000,00

9.830.000,00

 

 

 

 

 

 

Erhöhung (VH)

9.830.000,00

9.830.000,00

 

 

 

 

 

 

Verminderung (VH)

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung

Beschreibung

Körperschaft

Wirksamkeit im Haushalt

2028

IBRD-GCI 2018

Übernahme von 1.507 zusätzlichen Kapitalanteilen im Rahmen der allgemeinen Kapitalerhöhung der IBRD

Bund

Erträge (EH)

 

 

 

 

Aufwendungen (EH)

 

 

 

 

Einzahlungen (FH)

 

 

 

 

Auszahlungen (FH)

 

 

 

 

Erhöhung (VH)

 

 

 

 

Verminderung (VH)

 

IBRD-SCI 2018

Übernahme von 2.025 zusätzlichen Kapitalanteilen im Rahmen der allgemeinen Kapitalerhöhung der IBRD

Bund

Erträge (EH)

 

 

 

 

Aufwendungen (EH)

 

 

 

 

Einzahlungen (FH)

 

 

 

 

Auszahlungen (FH)

 

 

 

 

Erhöhung (VH)

 

 

 

 

Verminderung (VH)

 

IFC-GCI 2018

Übernahme von 42.699 zusätzlichen Kapitalanteilen im Rahmen der allgemeinen Kapitalerhöhung der IFC

Bund

Erträge (EH)

 

 

 

 

Aufwendungen (EH)

 

 

 

 

Einzahlungen (FH)

 

 

 

 

Auszahlungen (FH)

 

 

 

 

Erhöhung (VH)

 

 

 

 

Verminderung (VH)

 

 

Die jährlichen Zahlungen an die IBRD bzw. IFC erfolgen in US-Dollar zum jeweiligen Umrechnungskurs. Für die Berechnungen in EUR wurde der Devisentiefstkurses der vergangenen 16 Monate verwendet: 1 Euro = 1,0860 US-Dollar vom 11. Mai 2017.

 

Langfristige finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt (in Mio. €)

 

 

 

2018

2019

2020

2021

2022

2023

2024

2025

2026

2027

Bund

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

 

8,31

10,33

35,81

32,50

33,48

15,49

2,63

7,68

3,99

 

 

 

2028

2029

2030

2031

2032

2033

2034

2035

2036

2037

Bund

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

2,58

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2038

2039

2040

2041

2042

2043

2044

2045

2046

2047

Bund

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung – Berechnungsmethode

 

Die Annahmen zu BIP-Entwicklung, öffentlicher Verschuldung, sowie Zinssätzen und Inflation zur Berechnung der Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung folgen der 30-jährigen Budgetprognose gem. § 15 (2) BHG 2013.

Zur Berechnung der Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung werden, zur Ermittlung der Änderung des Schuldenstandes, die Ein- bzw. Auszahlungen jeden Jahres aufgezinst und aufsummiert bis zum Jahr 2042 und über die erwartete Inflationsrate in den nächsten dreißig Jahren diskontiert. Vereinfachend wird angenommen, dass die Zahlungen jeweils am Ende jeden Jahres getätigt werden.

 

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 5.4 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 1050317695).