Vorblatt

Problem:

Der Rat hat am 13. Juli 2018 den Beschluss (EU, Euratom) Nr. 2018/994 zur Änderung des dem Beschluss 76/787/EGKS, EWG, Euratom des Rates vom 20. September 1976 beigefügten Akts zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Mitglieder des Europäischen Parlaments, ABl. Nr. L 178 vom 16.07.2018 S.1 angenommen. Diesem Beschluss ging ein Entwurf des Europäischen Parlaments voraus. Der Beschluss bedarf zum Inkrafttreten der Zustimmung der Mitgliedstaaten im Einklang mit ihren jeweiligen verfassungsrechtlichen Vorschriften.

Ziel:

Inkrafttreten des Beschlusses rechtzeitig vor den Wahlen zum Europäischen Parlament am 26. Mai 2019.

Inhalt und Problemlösung:

Beschluss (EU, Euratom) 2018/994 nimmt eine Reihe von Änderungen am Beschluss 76/787/EGKS, EWG, Euratom des Rates vom 20. September 1976 beigefügten Akts zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Mitglieder des Europäischen Parlaments vor. Der vorliegende Beschluss (EU, Euratom) 2018/994 macht in Österreich keinerlei Anpassungen innerstaatlicher Rechtsnormen notwendig.

Alternativen:

Keine.

Auswirkungen des Regelungsvorhabens:

– Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

– Wirtschaftspolitische Auswirkungen:

Keine.

– –Auswirkungen auf die Beschäftigung und den Wirtschaftsstandort Österreich:

                Keine.

– – Auswirkungen auf die Verwaltungskosten für Bürger/innen und für Unternehmen:

                Keine.

– Auswirkungen in umweltpolitischer Hinsicht, insbesondere Klimaverträglichkeit:

Keine.

– Auswirkungen in konsumentenschutzpolitischer sowie sozialer Hinsicht:

Keine.

– Geschlechtsspezifische Auswirkungen:

Keine.

Verhältnis zu Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Änderung des Beschlusses gem. Art. 223 Abs. 1 AEUV.

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Genehmigung des Nationalrates und Zustimmung des Bundesrates mit erhöhten Quoren gemäß Art. 23i Abs. 4 B-VG in Verbindung mit Art. 50 Abs. 4 B-VG.